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Pakt für Pflege: Sozialministerium fördert Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten

- Erschienen am 08.08.2021 - Presemitteilung 436/2021

Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen zu allen Fragen rund um die Pflege. Ihr kostenfreies Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen soll in Brandenburg ausgebaut und weiterentwickelt werden. Das Sozialministerium unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte dabei. Eine entsprechende Förderrichtlinie ist in Kraft getreten. Der Förderzeitraum reicht bis zum 31. Dezember 2024. Pro Jahr stehen rund zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Damit wird die nächste Maßnahme des „Pakts für Pflege“ umgesetzt.

Pflegestützpunkte werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen getragen. Mit 19 Haupt- und 11 Außenstellen gibt es in Brandenburg Beratungsstrukturen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die durch 12 Außensprechstunden punktuell noch ergänzt werden.

Ob häusliche Betreuung und ambulante Pflege oder die Suche nach einem passenden Pflegeheim, Möglichkeiten, das Wohnumfeld an veränderte Lebensbedingungen anzupassen, Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Die Pflegestützpunkte helfen bei allen Fragen und Problemen, die das „Älter werden“ und die Hilfe- und Pflegebedürftigkeit mit sich bringen. Sie beraten individuell, trägerneutral und kostenlos.

Sozialstaatssekretär Michael Ranft: „Eine umfassende und kompetente Pflegeberatung aus einer Hand, das zeichnet die Pflegestützpunkte aus. Eine Voraussetzung für gute Pflege sind wohnortnahe Informationen zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Die meisten Menschen, die im Alter auf Hilfe angewiesen sind, möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben. Es gibt viele Angebote, die das ermöglichen, aber nicht immer allen bekannt sind. Deshalb ist eine persönliche Pflegeberatung so wichtig. Die Pflegestützpunkte haben sich etabliert, sind anerkannt und werden gut angenommen.“

Das Land Brandenburg verzeichnet einen hohen Anteil an Personen mit Pflegebedarf und hat Bundesvergleich mit 6,1% die dritthöchste Pflegequote (Deutschland gesamt: 5,0%, Stand: 2019). Brandenburg hat den höchsten Anteil häuslich versorgter pflegebedürftiger Personen (83,1% im Jahr 2019). Es wird ein hoher Anstieg der Anzahl ambulant und häuslich Versorgter bis 2030 erwartet (+20% ambulant und +12% Pflegegeldempfänger im Vergleich zu 2019).

Sozialstaatssekretär Michael Ranft: „Sowohl der Bedarf als auch die Bedeutung einer guten Pflege- und Sozialberatung wird in Brandenburg in den kommenden Jahren einen noch größeren Stellenwert einnehmen. Es besteht sowohl ein quantitativer als auch qualitativer Ausbaubedarf der Pflegeberatung. Zum einen, weil die Anzahl der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg weiter zunimmt. Zum anderen, um die Wirkung von Pflegestützpunkten in der Fläche zu erhöhen und die Zugangsmöglichkeiten zu verbessern. Hier setzen wir mit unserer Förderung an.“

Im Auftrag des Sozialministeriums hat das IGES Institut die Arbeit der Pflegestützpunkte im Land Brandenburg evaluiert. Der Abschlussbericht „Wissenschaftliche Evaluation der Arbeit der Pflegestützpunkte in Brandenburg“ ist auf der Ministeriumsseite veröffentlicht (Stand: 4. Juni 2021). Darin heißt es unter anderem: „Je frühzeitiger und umfassender eine Beratung von Personen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen erfolgt, desto besser wird die Versorgung sichergestellt werden können. Da die wachsende Zahl pflegebedürftiger Personen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter künftig kaum vermehrt von professionell Pflegenden versorgt werden kann, ist es unerlässlich, sowohl die häusliche Versorgung (mit weniger Pflegepersonal verbunden) als auch die Ressourcen pflegender Angehöriger zu stärken.“

Ziel der Förderung ist es, die bereits vorhandenen und gut bewährten Angebote der Pflegestützpunkte in Brandenburg auszubauen und weiterzuentwickeln. Das Sozialministerium stellt dafür jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bis zu 100.000 Euro pro Jahr für Personal- und Sachkosten zur Verfügung. Zu den Maßnahmen, die gefördert werden, gehören zum Beispiel:

  • Erprobung, Einführung oder Verbesserung digitaler Angebote,
  • Ausbau der Beratungen und Fallbegleitung – auch für mobile Beratung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit,
  • Erprobung, Einführung oder Ausbau von spezialisierten Angeboten für Zielgruppen mit spezifischen Versorgungsbedarfen (z. B. für Menschen mit Demenz),
  • Entlastung des vorhandenen Personals (z. B. durch neue Software zur Erleichterung der Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten),
  • Verbesserung der Datengrundlagen für Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten,
  • Weiterbildung oder Qualifizierung des Personals,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Die Förderrichtlinie zum Ausbau und zur Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten ist auf der Webseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung veröffentlicht: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/pakt-fuer-pflege/

 

Hintergrund

Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden.

Im Rahmen des Pakts für Pflege fördert das Sozialministerium bereits seit April 2021 kommunale Projekte, um Pflegestrukturen vor Ort auszubauen. Für diese „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen.