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Brandenburg-Paket: Verbraucherzentrale baut Beratungsangebote zu Energiekosten aus

Staatssekretärin Antje Töpfer übergibt Förderbescheid über 571.000 Euro an Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

- Erschienen am 07.07.2023 - Pressemitteilung 166/2023
Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer überreicht den Förderbescheid an VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke.

Energiekrise und drastische Preiserhöhungen haben den Beratungsbedarf bei der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) deutlich ansteigen lassen. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung den Ausbau der VZB-Beratungsstrukturen zum Sparen von Energiekosten und sozialen Notlagen in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt 571.000 Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer hat heute in Potsdam den Förderbescheid an VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke übergeben.

Mit der Soforthilfe soll die Verbraucheraufklärung durch die VZB intensiviert und damit die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt werden. Konkret soll die kostenfreie Beratung von Mieterinnen und Mietern, energie- und insbesondere wärmebezogene Anteile ihrer Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen und bei Bedarf weitere rechtliche oder tatsächliche Unterstützungsangebote zu erhalten, ausgebaut werden. Zum Beispiel mit einer zentralen Anlaufstelle mit Lotsenfunktion, den Aufbau zusätzlicher Beratungsaktivitäten im Land Brandenburg und durch kollektivrechtliches Vorgehen gegen Anbieter.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Töpfer: „Die Energiekrise und die hohe Inflation haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher in den vergangenen Monaten finanziell hart getroffen. Die Verbraucherzentrale bietet in dieser schwierigen Zeit Hilfe und Information an. So helfen kostenfreie Betriebskostenprüfungen vielen Menschen, ihre Rechte durchsetzen zu können. Auch die Hinweise, wo man Energie und Kosten einsparen kann, sind eine gute Unterstützung.“

VZB-Geschäftsführer Rumpke: „Wir freuen uns darüber, dass wir dieses zusätzliche Angebot aufbauen können. Denn jetzt werden vielen Mieterinnen und Mietern die Betriebskostenabrechnungen 2022 mit Nachzahlungen wegen gestiegener Energiepreise ins Haus flattern.“

Die Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus unter anderem Beratungen bei Fragen im Bereich des Energierechts, beispielsweise wenn ein Energieversorger trotz Preisgarantie die Preise erhöht, und Energiesparberatung an.

Hintergrund

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet Mittel für Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leistet. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket“ nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburger Landtages diese Maßnahme jeweils bewilligen.