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Gesundheitsministerin Müller fordert Nachbesserungen bei Krankenhausreform

Gesundheitsministerin Britta Müller dankt beim Neujahrsempfang des Verbunds christlicher Kliniken Brandenburg allen Beschäftigten, die täglich mit großem Einsatz Patienten beistehen

- Erschienen am 06.01.2025 - Presemitteilung 002/2025
VcKB-Neujahrsempfang 2025 Fotografin: Kathleen Friedrich

In diesen sehr herausfordernden Zeiten im Gesundheitswesen, die oft von wirtschaftlichen Zwängen bestimmt werden, dankt Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller allen Beschäftigten in den Krankenhäusern, die den Patientinnen und Patienten täglich „mit Herzblut, Engagement und großem persönlichen Einsatz nicht nur medizinisch, sondern auch menschlich zu Seite stehen“. Beim heutigen Neujahrsempfang des Verbunds christlicher Kliniken Brandenburg in Potsdam betonte Müller: „Gerade im Gesundheitswesen brauchen wir Menschen, die Verantwortung übernehmen und neue Wege gehen. Ihr Verbund zeigt, wie Eigeninitiative mit einem klaren Wertefundament und innovativem Denken Hand in Hand gehen kann. Ja, wir stehen vor neuen Herausforderungen, aber auch vor neuen Chancen!“

Gesundheitsministerin Müller sagte in ihrem Grußwort: „Die Krankenhausreform wird uns viel abverlangen. Sie wurde beschlossen, ohne dass der Bund den Ländern eine belastbare Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt hat. Das ist eine große Bürde, doch wir müssen den Blick jetzt nach vorne richten. An vielen wichtigen Punkten der Reform muss noch nachgebessert oder präzisiert werden. Dies betrifft unter anderem die Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung, die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds, die Einführung einer Überbrückungsfinanzierung, die Anpassung der Anrechnungsmöglichkeiten für Fachärztinnen und Fachärzte in den Leistungsgruppen sowie weitere Ermessensspielräume bei Ausnahmen für die Krankenhausplanung.“

Das beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht drei Rechtsverordnungen vor, die in diesem Jahr folgen sollen und der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds. „Wir benötigen jetzt schnell diese drei Rechtsverordnungen des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausgestaltung der Krankenhausreform, damit wir wirklich in die Detailplanung einsteigen und die neuen Leistungsgruppen bis Ende 2026 zuweisen können. Der Zeitplan zur Umsetzung ist sehr eng. Der Prozess zur Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans für das Land Brandenburg, der den Anforderungen, die mit dem KHVVG einhergehen, gerecht wird, hat bereits begonnen. Durch die Krankenhausreform wird eine Umstellung der Krankenhausplanung für die Somatik auf Leistungsplanung notwendig werden, die Beplanung der psychiatrischen Fächer folgt der bisherigen zugrunde gelegten Methodik. Wir werden die Brandenburger Krankenhäuser über die nächsten Schritte im Planaufstellungsprozess direkt unterrichten. Hierfür werden wir Regionalkonferenzen in den einzelnen Versorgungsgebieten durchführen. Mir ist es sehr wichtig, hier maximale Transparenz zu bieten“, sagte Müller.

Das erklärte Ziel der neuen Brandenburger Landesregierung ist es, alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu sichern.

Gesundheitsministerin Müller: „Klar ist: Standorte müssen sich an die geänderten Bedarfe anpassen. Dabei ist jeder Standort einzeln zu betrachten, denn die Voraussetzungen sind überall anders. Veränderungen sind notwendig, sie bieten aber auch Chancen und Vorteile. Impulse geben uns auch die Erkenntnisse aus den Versorgungsbedarfsanalysen in den einzelnen Versorgungsgebieten. Ich denke, uns allen ist bewusst, dass wir künftig auf stärkere Kooperation und Arbeitsteilung setzen müssen. Es darf aber keinen Abbau einer stationären Leistungserbringung ohne Alternativangebot geben. Leistungsangebote müssen in einer anderen Struktur erhalten bleiben. Auf diesem Weg müssen alle mitgenommen werden.“

Hintergrund

Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden.

Der Verbund christlicher Kliniken Brandenburg (VcKB) ist ein Zusammenschluss aus Akutkliniken, Fachkliniken und Rehakliniken in katholischer und evangelischer Trägerschaft. Die 14 VcKB-Kliniken versorgen nach eigenen Angaben mit 4.650 Mitarbeitenden jährlich knapp 165.000 Patientinnen und Patienten ambulant und stationär und führen mehr als 7.500 Notarzteinsätze durch.

Internet: https://www.vckb.de