Landesbehindertenbeauftragte fordert mehr Engagement für inklusives Lernen an Schulen
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai
- Erschienen am - PresemitteilungAm 5. Mai findet der jährliche Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Anlässlich dieses Tages macht Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster auf Defizite in der inklusiven Schulbildung aufmerksam: „Inklusion in der Bildung ist der Schlüssel für eine inklusive Gesellschaft. Das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen ist ein grundlegendes Recht und sollte selbstverständlich sein, damit alle ihre Potenziale voll ausschöpfen können.“
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert eine inklusive Bildung, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, gleichberechtigt und in einer Umgebung zu lernen, die ihren Bedarfen gerecht wird. „Davon sind wir im Land Brandenburg leider noch weit entfernt“, so Armbruster.
Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es in Brandenburg insgesamt 231 „Schulen gemeinsamen Lernens“, darunter 166 Grundschulen, 29 Oberschulen, 6 Gesamtschulen und 7 Oberstufenzentren (OSZ) sowie 23 Schulzentren (Grund- oder Oberschule mit Grundschulteil). Das sind etwa 41 Prozent aller Schulen in öffentlicher Trägerschaft der genannten Schulformen. Hier lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse. Zugleich gibt es in Brandenburg noch immer mehr als 100 Förderschulen, in denen etwa 8.900 Schülerinnen und Schülern beschult werden.
„Die Existenz von Förderschulen ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, in der Inklusion kein relevantes Ziel war. Die Lösung darf jedoch nicht Exklusion, sondern muss ein inklusives Bildungssystem sein, das allen Menschen die gleichen Möglichkeiten bietet“, betont Armbruster.
Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Inklusion und das gemeinsame Lernen schrittweise auszubauen. Armbruster erklärt: „Trotz der Bemühungen der Landesregierung ein inklusives Schulsystem weiter zu fördern hat sich der Anteil an Förderschulen nicht reduziert, da nach wie vor viele Eltern vom inklusiven Lernen nicht überzeugt sind. Das liegt nicht zuletzt an den schulischen Rahmenbedingungen wie zu große Klassen, zu wenig Personal, zu wenig Unterstützung durch multiprofessionelle Teams an Schulen.“
Die Landesbehindertenbeauftragte Armbruster fordert daher gemeinsam mit den Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern eine qualitativ hochwertige inklusive schulische Bildung und den konsequenten Abbau des Förderschulsystems. Nur so rückt das Ziel eines inklusiven Bildungssystems näher und kann die Stigmatisierung von „Förderschulen als Ausbildungshandicap“ abgeschafft werden.
Siehe auch Forderungspapier der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zur inklusiven schulischen Bildung „Qualitativ hochwertige inklusive schulische Bildung in allen Bundesländern gewährleisten“ vom 9. Dezember 2022: