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Brandenburg-Paket: Auch in 2024 werden soziale Einrichtungen zusätzlich unterstützt

„Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ und „Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ in Kraft getreten

- Erschienen am 09.05.2024 - Pressemitteilung 079/2024

Die Landesregierung unterstützt auch in diesem Jahr Einrichtungen und Dienste der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur sowie die Tafeln zusätzlich mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“. Die „Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie 2024“ mit einem finanziellen Volumen in Höhe von einer Million Euro und die „Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie 2024“, für die in diesem Jahr insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung stehen, sind heute in Kraft getreten. Damit werden die beiden Richtlinien aus dem Jahr 2023 fortgeschrieben. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.

Ziel der Soforthilfeprogramme ist es, durch die Gewährung eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs zur Abmilderung der gestiegenen allgemeinen Inflations- und Energiekosten, den Fortbestand von Einrichtungen, Diensten, Beratungsstellen, Projekten, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu sichern.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „In Brandenburg besteht ein dichtes Netz an Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens mit einer Fülle an oft niedrigschwelligen Angeboten. Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Preis- und Kostensteigerungen haben einerseits dazu geführt, dass diese Angebote noch stärker angenommen werden, gleichzeitig aber auch viele Trägerinnen und Träger an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht. Um dieses wichtige und vielfältige Angebot aufrecht zu erhalten, unterstützen wir die Einrichtungen und Dienste auch in diesem Jahr zusätzlich mit Geld aus dem ,Brandenburg-Paket‘.“

Die beiden Billigkeitsrichtlinien sind im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 18) veröffentlicht.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung zuständig. Der Antrag ist grundsätzlich elektronisch über die Webseite des LASV (https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/Zuwendungen/Brandenburg-Paket/) zu stellen.