Gemeinsam gegen Corona: Brandenburg impft
Landesweit erste Schutzimpfungen in stationärer Pflegeeinrichtung in Großräschen
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburg impft! Heute startete im Land Brandenburg die Corona-Schutzimpfung. Die ersten Impfungen haben Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflegeeinrichtung DRK-Seniorenwohnpark in Großräschen (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) erhalten. „Das ist ein großartiger und bedeutender Tag für uns alle. Seit Wochen bereiten wir uns mit Hochdruck vor, jetzt geht es endlich los. Impfungen bereiten den Weg heraus aus dieser Pandemie“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor Ort. Gemeinsam mit MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes DRK-Landesverband Brandenburg e.V., und OSL-Gesundheitsdezernent Alexander Erbert dankte sie allen Helferinnen und Helfern, die den erfolgreichen Impfstart mit vorbereitet haben.
Ministerin Nonnemacher: „Wir spüren eine große Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Die Impfung ist freiwillig. Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich impfen lassen möchten, werden im Laufe des Jahres 2021 ein Impfangebot erhalten. Viele wollen sich so schnell wie möglich impfen lassen. Zu Beginn stehen aber nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Menschen sofort geimpft werden. Um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren, sollen zunächst Personen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen geimpft werden. Diese sind besonders gefährdet. Gleichzeitig soll medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege ein Impfangebot erhalten. Ich rufe alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf: Beschäftigen Sie sich schon jetzt mit dem Thema Schutzimpfung. Sie werden rechtzeitig informiert, wann Sie impfberechtigt sind und sich für eine Impfung anmelden können. Ich lasse mich impfen, wenn ich an der Reihe bin!“
Das Gesundheitsministerium bereitet die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, dem Landesverband Brandenburg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in enger Abstimmung mit den Kommunen, dem Landeskommando Brandenburg der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen vor.
MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender der KVBB: „Der Beginn der Impfungen ist hoffentlich ein Wendepunkt in unserem gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie. Aus ärztlicher Sicht unterstütze ich es sehr, dass zunächst die besonders gefährdeten Gruppen geimpft werden. Dazu gehören aus meiner Sicht aber auch die vielen Kolleginnen und Kollegen sowie deren Praxisteams. Sie sind es, die seit Beginn der Pandemie für die Patientinnen und Patienten da sind und dabei ein hohes gesundheitliches Risiko tragen. Ich hätte mir gewünscht, dass der Gesetzgeber das in seiner Impfempfehlung auch so gesehen hätte. Nichtsdestotrotz haben sich bereits über 1.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte landesweit freiwillig gemeldet und werden die nun beginnende riesige Impfaktion unterstützen. Gemeinsam wollen und werden wir das Virus besiegen.“
Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Die Corona-Pandemie hat uns alle vor bisher nicht gekannte Herausforderungen gestellt. Vor allem Pflegeeinrichtungen – die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner, die Angehörigen, aber natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – haben in den letzten Monaten enorme Anstrengungen auf sich nehmen und viele schmerzhafte Einschränkungen verkraften müssen. Der heutige Impfstart ist ein deutliches Hoffnungszeichen im Kampf gegen Corona. Doch man muss auch deutlich sagen: Wir stehen vor einer Mammutaufgabe. Eine Impfaktion dieses Ausmaßes hat es bislang noch nie gegeben. Die vor uns liegenden Aufgaben können wir nur gemeinsam und mit der Bündelung der gemeinsamen Kräfte alle Brandenburger Hilfsorganisationen erfolgreich meistern. Ich bin daher sehr dankbar, dass wir im Bereich der Hilfsorganisationen diesen starken Zusammenhalt haben, um gemeinsam das Land Brandenburg zu unterstützen.“
Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Der Start der Corona-Schutzimpfung ist ein gutes Signal für Brandenburg und insbesondere für die seit mehreren Wochen stärker betroffenen Kreise, wie etwa der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Endlich besteht die Möglichkeit, aktiv gegen das Virus vorzugehen und besonders gefährdeten Menschen, aber in der Folge auch dem Personal im medizinischen Bereich und in der Pflege, eine Perspektive aufzuzeigen. Dennoch wird es noch eine Weile dauern, bis sich in der Fläche ein merkbarer Erfolg einstellt. Es kommt somit auch weiterhin darauf an, dass sich alle an die Regeln halten.“
Weitere Corona-Schutzimpfungen im Land Brandenburg folgen in stationären Pflegeeinrichtungen am 28. Dezember im Landkreis Havelland und am 29. Dezember in Cottbus. Ab dem 29. Dezember beginnen Impfungen von Beschäftigten in folgenden Krankenhäusern: ASKLEPIOS Klinikum Uckermark, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg, Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, Klinikum Frankfurt (Oder), Klinikum Niederlausitz (Standort Senftenberg), Ruppiner Kliniken in Neuruppin, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH.
Der Start des Call-Centers für die Vergabe von Impfterminen ist für den 4. Januar 2021 geplant. Und als erste Impfzentren starten die Standorte in Potsdam und Cottbus am 5. Januar. Bis Anfang Februar werden neun weitere Impfzentren starten in: Eberswalde, Brandenburg an der Havel, Schönefeld, Elsterwerda, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Kyritz, Luckenwalde und Prenzlau.
Anzahl der Impfdosen: Nach aktuellem Stand wird das Land Brandenburg bis Ende Dezember 2020 in mehreren Lieferungen insgesamt 39.000 Impfdosen angeliefert bekommen. Von diesen ersten Impfdosen muss die Hälfte als Reserve für die notwendige Zweitimpfung aufbewahrt werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Schutzimpfung:
Wie sicher ist ein neuer COVID-19-Impfstoff?
Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht (präklinische und klinische Phase, Zulassungsprüfung, Auflagen der Zulassungsbehörden und Marktzulassung, Nachzulassungsbeobachtung). Nach seiner Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle („Surveillance“) zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland zentral – und Hersteller-unabhängig - vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.
Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU.
Auch bei einem neuen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt z.B. 1 Fall auf > 10.000 Geimpfte) erst im Verlauf der Surveillance erfasst werden. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben angekündigt, den Zulassungsprozess aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten zu vereinfachen. Dabei bleibt die Sicherheit der Impfstoffe jedoch oberste Priorität. Es finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.
Lässt das beschleunigte Zulassungsverfahren wichtige Prüfschritte aus?
Nein. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Genehmigung der klinischen Prüfungen in Deutschland und ist an der europaweiten Zulassung durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA beteiligt. Das PEI und die EMA beschleunigen alle Prozesse rund um einen Impfstoff gegen COVID-19 und bewältigen diese mit erhöhtem Personaleinsatz. So können die Beteiligten oft vor Beginn des Zulassungsverfahrens erste Daten der Impfstoff-Entwickler sichten und bewerten. Die Unternehmen wiederum hatten bereits mit der Produktion begonnen, obwohl die Möglichkeit besteht, dass der entsprechende Impfstoff in der Erprobung scheitern und nach der unabhängigen Prüfung der Behörden nicht zugelassen werden könnte. Dieses Risiko nehmen die Hersteller in Kauf.
Grundsätzlich beschleunigen die Beteiligten die Testverfahren also nicht, indem sie Überprüfungen auslassen. Stattdessen führen sie die in der Regel nacheinander stattfindenden Studien teilweise parallel durch und bereiten die Zulassungsverfahren frühzeitig vor. Laut EMA sollen dabei die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit unverändert hoch bleiben. Über die Zulassung entscheidet im letzten Schritt die EU-Kommission.
Das beschleunigte Zulassungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Notfall-Zulassungsverfahren, das in einigen anderen Staaten durchgeführt worden ist.
Lassen sich Nebenwirkungen ausschließen?
Nein, auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar zu beschreiben – und auch zu benennen, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach der Zulassung eines Impfstoffs zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Durch das Zusammenfassen von nationalen und internationalen Beobachtungen stellen die Beteiligten sicher, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.
Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.
Die STIKO hat zunächst nur die Evidenz für den BioNTech/Pfizer Impfstoff bewertet. Dabei wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Placebogruppe verglichen.
Was lokale Reaktionen anbetrifft, so berichteten in der Altersgruppe 16-55 Jahre 83% der Geimpften und 14% der Teilnehmer/innen der Placebo-Gruppe über Schmerzen an der Einstichstelle nach der ersten Dosis. 6% der Geimpften und 1% der Placebo-Gruppe dieser Altersgruppe berichteten über Rötung an der Einstichstelle, während 6% vs. 0% über Schwellung klagten. Insgesamt traten in der Altersgruppe der >55-Jährigen weniger Lokalreaktionen auf.
Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (fatigue; Impfung: 47%; Placebo: 33%), Kopfschmerzen (42% vs. 34%) sowie Muskelschmerzen (21% vs. 11%) die häufigsten Ereignisse nach der 1. Dosis in der Altersgruppe 16-55 Jahre. Nach der zweiten Impfstoffdosis traten systemische Reaktionen ähnlich häufig auf.
Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf. Vier schwere unerwünschte Ereignisse wurden als impfstoffbezogen klassifiziert (Schulterverletzung; axilläre Lymphadenopathie; paroxysmale ventrikuläre Arrhythmie; Parästhesie des rechten Beins).
Weder in der Verum- noch in der Placebogruppe traten Todesfälle auf, die auf die Injektion des Impfstoffs oder der Kochsalzlösung zurückzuführen waren.
Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?
Für eine vollständige Immunisierung sind mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech zwei Impfstoffdosen im Abstand von 21 Tagen notwendig. Eine Impfserie muss nicht neu begonnen werden, wenn zwischen der ersten und der zweiten Impfstoffdosis mehr als 21 Tage liegen sollten. Wird nach der 1. Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch nachgewiesen (positive PCR), soll die 2. Impfung zunächst nicht gegeben werden.
Eine begonnene Impfserie soll mit dem gleichen Impfstoff abgeschlossen werden, auch wenn zwischenzeitlich weitere Impfstoffe zugelassen worden sind. Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits die erste der beiden Impfstoffdosen erhalten haben, hat in der Phase limitierter Impfstoffkapazität Priorität gegenüber dem Beginn der Impfung weiterer Personen.
Die Impfstoffe müssen ausschließlich intramuskulär verabreicht werden. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen jedoch sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert werden.
Zu anderen Impfungen sollte - nach Möglichkeit - ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden. Notfallimpfungen sind hiervon ausgenommen.
Wird der Impfstoff mit -70 Grad in den Körper gespritzt?
Nein. Der Impfstoff wird zwar bei ca. - 70 Grad aufbewahrt, kurz vor der Impfung wird er aber aufgetaut und in Kochsalzlösung, die bei normaler Kühlschrank- oder Raumtemperatur gelagert wird, aufgenommen.
Muss ich vor der Impfung einen COVID-19-Test machen lassen?
Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion auch nicht negativ beeinflusst.
Warum bekomme ich den COVID-19-Impfstoff erstmal nicht bei meinem Hausarzt?
Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Außerdem müssen einige Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus werden Initialimpfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar sein. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams geplant, die weniger mobile Menschen z. B. in Altenheimen aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.
Gibt es eine Impfpflicht?
Nein. Eine Impfpflicht gibt es nicht.
Wie viel Prozent der Bevölkerung in Deutschland sollten sich impfen lassen?
Bei der Beantwortung dieser Frage müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz.
Grundsätzlich sollte jeder, der sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz). Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit limitiert sind, dass diese Pandemie vorübergeht (Gemeinschaftsschutz).
Allerdings ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Virus-Transmission (Übertragung) unterbindet oder wenigstens reduzieren kann. Insofern ist dem Individualschutz, also dem Schutz der geimpften Person vor einer COVID-19 Erkrankung oder einem schweren Verlauf der Erkrankung, eine hohe Bedeutung zuzumessen. Zudem fehlen noch detaillierte Daten dazu, wie wirksam die einzelnen COVID-19-Impfstoffe sind und wie lange der Impfschutz anhält – auch dies beeinflusst, wie viel Prozent der Bevölkerung sich impfen lassen müssten, um bei 70% der Bevölkerung eine Immunität entstehen zu lassen und damit die Pandemie einzudämmen.
Ab wann sind Geimpfte wirklich geschützt?
Für eine Grundimmunisierung müssen sich Personen zweimal impfen lassen – im Abstand von drei bis vier Wochen. Nach der zweiten Impfung dauert es mindestens zwei bis drei Wochen, bis der Schutz vollständig vorliegt. Ob, wie bei Influenza, die Impfung jedes Jahr erfolgen muss, ist noch offen.
Wer bezahlt die Impfung?
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Impfung wenden?
Eine zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums kann dazu über die Rufnummer 116 117 angewählt werden.
Wo finde ich weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung?
Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser neuen Internetseite veröffentlicht: https://brandenburg-impft.de
Weitere Informationen zum Impfen:
Zusammen gegen Corona: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/ Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Paul-Ehrlich-Institut: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3