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Schwimm- und Badebeckenwasser

Aufrechterhaltung der Wasserqualität

Das Land Brandenburg ist Bäderland. Neben den aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestellen gibt es 105 Schwimm- und Badebeckenbäder, die ganzjährig als Hallenbad oder im Sommer als Freibad genutzt werden können.

Spassbäder mit und ohne Wellenbad, Strömungsbecken und Wellnessbäder mit Saunabereichen bieten vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten für jung und alt. Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben muss nach § 37 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) so beschaffen sein, dass davon keine Gesundheitsgefahren ausgehen.

Ansprechpartner in Sachen Schwimm- und Badebeckenwasser sind die Schwimmbadbetreiber selbst. Damit die Badefreuden ungetrübt bleiben, werden die öffentlichen Badeeinrichtungen in Brandenburg durch die Schwimmbadbetreiber und Gesundheitsämter überwacht.

Schwimm- und Badebeckenbäder besitzen im Gegensatz zu den Badegewässern geschlossene Wasserkreisläufe. Die Aufrechterhaltung einer hygienisch einwandfreien Wasserqualität wird durch eine kontinuierliche Wasseraufbereitung gewährleistet, die in mehreren Arbeitsschritten das Wasser reinigt und desinfiziert. In der Regel geschieht dies durch eine Flockung mit anschließender Filtration und eine Desinfektion mittels Chlorung. Hierbei werden ins Wasser eingetragene Keime innerhalb kürzester Zeit wirkungsvoll abgetötet.

Das Land Brandenburg ist Bäderland. Neben den aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestellen gibt es 105 Schwimm- und Badebeckenbäder, die ganzjährig als Hallenbad oder im Sommer als Freibad genutzt werden können.

Spassbäder mit und ohne Wellenbad, Strömungsbecken und Wellnessbäder mit Saunabereichen bieten vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten für jung und alt. Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben muss nach § 37 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) so beschaffen sein, dass davon keine Gesundheitsgefahren ausgehen.

Ansprechpartner in Sachen Schwimm- und Badebeckenwasser sind die Schwimmbadbetreiber selbst. Damit die Badefreuden ungetrübt bleiben, werden die öffentlichen Badeeinrichtungen in Brandenburg durch die Schwimmbadbetreiber und Gesundheitsämter überwacht.

Schwimm- und Badebeckenbäder besitzen im Gegensatz zu den Badegewässern geschlossene Wasserkreisläufe. Die Aufrechterhaltung einer hygienisch einwandfreien Wasserqualität wird durch eine kontinuierliche Wasseraufbereitung gewährleistet, die in mehreren Arbeitsschritten das Wasser reinigt und desinfiziert. In der Regel geschieht dies durch eine Flockung mit anschließender Filtration und eine Desinfektion mittels Chlorung. Hierbei werden ins Wasser eingetragene Keime innerhalb kürzester Zeit wirkungsvoll abgetötet.

Überwachung durch die Behörden

Das Gesundheitsamt ist für die Kontrolle der Betreiberpflichten zuständig und nimmt die amtliche Überwachung der Badebeckenwasserqualität wahr. Regelmäßig durchgeführte Kontrollbegehungen der Badeeinrichtungen erstrecken sich nicht nur auf das Schwimm- oder Badebecken an sich, sondern schließen auch die Dusch- und Sanitärbereiche, sowie Umkleide- und Barfußbereiche mit ein.

Das Gesundheitsamt ist für die Kontrolle der Betreiberpflichten zuständig und nimmt die amtliche Überwachung der Badebeckenwasserqualität wahr. Regelmäßig durchgeführte Kontrollbegehungen der Badeeinrichtungen erstrecken sich nicht nur auf das Schwimm- oder Badebecken an sich, sondern schließen auch die Dusch- und Sanitärbereiche, sowie Umkleide- und Barfußbereiche mit ein.

Badegeruch im Schwimmbad

Der typische „Badegeruch“ im Schwimmbad ist, entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht auf einen erhöhten Chlorgehalt im Wasser zurückzuführen. Vielmehr sind die bekannten Begleiterscheinungen, wie Haut- und Augenreizungen Anzeichen für eine verstärkte Bildung von sogenannten Desinfektionsnebenprodukten und damit ein Zeichen für eine wirkungsvolle Desinfektion. Diese Desinfektionsnebenprodukte entstehen bei der Reaktion von Chlor mit körpereigenem Harnstoff, der durch die Badegäste über Hautschuppen, Schweiß und Urin in das Wasser eingetragen wird. Aus diesem Grund kann der Badegeruch in Zeiten mit hohem Besucheraufkommen als besonders intensiv wahrgenommen werden.

Der typische „Badegeruch“ im Schwimmbad ist, entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht auf einen erhöhten Chlorgehalt im Wasser zurückzuführen. Vielmehr sind die bekannten Begleiterscheinungen, wie Haut- und Augenreizungen Anzeichen für eine verstärkte Bildung von sogenannten Desinfektionsnebenprodukten und damit ein Zeichen für eine wirkungsvolle Desinfektion. Diese Desinfektionsnebenprodukte entstehen bei der Reaktion von Chlor mit körpereigenem Harnstoff, der durch die Badegäste über Hautschuppen, Schweiß und Urin in das Wasser eingetragen wird. Aus diesem Grund kann der Badegeruch in Zeiten mit hohem Besucheraufkommen als besonders intensiv wahrgenommen werden.

Gesundes Baden

Vor dem Baden sollten Sie duschen. Damit kann der Eintrag von körpereigenem Harnstoff in das Beckenwasser um 97 Prozent verringert werden. Die Beckenwasserdesinfektion wird hierdurch entlastet und die als unangenehm empfundenen Begleiterscheinungen werden vermindert. Schwimmwindeln für Kleinkinder und wasserdichte Verbände für nicht vollständig ausgeheilte Verletzungen sind gute Hilfsmittel zur Entlastung der Wasseraufbereitung.

Warme und oftmals feuchte Oberflächen in Schwimmbädern sind ideale Nährböden für Keime. Für beheizte Sitzflächen sollten daher möglichst Handtücher als Unterlage verwendet werden. Badeschuhe bieten einen guten Schutz vor Keimen auf dem Boden.

Vor dem Baden sollten Sie duschen. Damit kann der Eintrag von körpereigenem Harnstoff in das Beckenwasser um 97 Prozent verringert werden. Die Beckenwasserdesinfektion wird hierdurch entlastet und die als unangenehm empfundenen Begleiterscheinungen werden vermindert. Schwimmwindeln für Kleinkinder und wasserdichte Verbände für nicht vollständig ausgeheilte Verletzungen sind gute Hilfsmittel zur Entlastung der Wasseraufbereitung.

Warme und oftmals feuchte Oberflächen in Schwimmbädern sind ideale Nährböden für Keime. Für beheizte Sitzflächen sollten daher möglichst Handtücher als Unterlage verwendet werden. Badeschuhe bieten einen guten Schutz vor Keimen auf dem Boden.

Gesetzesgrundlage

Rechtsgrundlage für die Schwimm- Badebeckenhygiene ist der § 37 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für die Dusch- und Sanitärbereiche, die Teil der Trinkwasserinstallation sind, gilt die Trinkwasserverordnung. Auch dieser Bereich wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

Rechtsgrundlage für die Schwimm- Badebeckenhygiene ist der § 37 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für die Dusch- und Sanitärbereiche, die Teil der Trinkwasserinstallation sind, gilt die Trinkwasserverordnung. Auch dieser Bereich wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

Aufgaben und Organisation

Ansprechpartner in Sachen Schwimm- und Badebeckenwasser sind die Schwimmbadbetreiber selbst. Damit die Badefreuden ungetrübt bleiben, werden alle öffentlichen Badeeinrichtungen in Brandenburg durch die Schwimmbadbetreiber und Gesundheitsämter überwacht. Verantwortlich für die Kontrollen vor Ort, sind die Gesundheitsämter Brandenburgs.

Ansprechpartner in Sachen Schwimm- und Badebeckenwasser sind die Schwimmbadbetreiber selbst. Damit die Badefreuden ungetrübt bleiben, werden alle öffentlichen Badeeinrichtungen in Brandenburg durch die Schwimmbadbetreiber und Gesundheitsämter überwacht. Verantwortlich für die Kontrollen vor Ort, sind die Gesundheitsämter Brandenburgs.