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Endlagersuche

Text: Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle

Deutschland sucht nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Atomkraftwerke. Alle deutschen Bundesländer und Regionen werden in die Suche einbezogen.

Die Gebiete werden in unterschiedlichen Phasen des Suchprozesses auf ihre Eignung untersucht. Es wird ausgeschlossen, bewertet und verglichen, bis am Ende der bestmögliche Standort für ein Endlager übrig bleibt.

Federführend wird der Prozess durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG).

Text: Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle

Deutschland sucht nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Atomkraftwerke. Alle deutschen Bundesländer und Regionen werden in die Suche einbezogen.

Die Gebiete werden in unterschiedlichen Phasen des Suchprozesses auf ihre Eignung untersucht. Es wird ausgeschlossen, bewertet und verglichen, bis am Ende der bestmögliche Standort für ein Endlager übrig bleibt.

Federführend wird der Prozess durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG).

Ablauf der Suche

Grafik: Phase der Endlagersuche
Grafik: www.bge.de

Auf Basis des Standortauswahlgesetzes soll in drei Phasen ein Standort in Deutschland gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit für die Lagerung der bei der Kernenergienutzung in Deutschland angefallenen hochradioaktiven und wärmerzeugenden Abfälle bietet. Dieses Verfahren, das im Ergebnis der sogenannten Endlagerkommission zwischen der Bundesregierung und den Ländern vereinbart ist, soll in hoher Transparenz und unter größtmöglicher Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.

Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung in Umsetzung des StandAG den Zwischenbericht "Teilgebiete" mit 90 geologisch potentiell geeigneten Teilgebieten auf rund 54 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands vorgelegt hat, können sich im Rahmen von drei Fachkonferenzen die Bürgerinnen und Bürger, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kommunen und Gebietskörperschaften aktiv in das Verfahren einbringen.

Die erste Fachkonferenz fand im Februar 2021 statt.

Die zweite Fachkonferenz fand im Juni 2021 statt.

Die dritte Fachkonferenz fand im August 2021 statt.

Nach Abschluss und Auswertung dieser Veranstaltungsreihe, werden sich Standortregionen herauskristallisieren, die dann in anschließenden Regionalkonferenzen weiter diskutiert werden. Auf Basis der Beratungsergebnisse der Regionalkonferenzen sind die Standorte zu benennen, die übertätig erkundet werden (Phase II des Verfahrens).

Grafik: Phase der Endlagersuche
Grafik: www.bge.de

Auf Basis des Standortauswahlgesetzes soll in drei Phasen ein Standort in Deutschland gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit für die Lagerung der bei der Kernenergienutzung in Deutschland angefallenen hochradioaktiven und wärmerzeugenden Abfälle bietet. Dieses Verfahren, das im Ergebnis der sogenannten Endlagerkommission zwischen der Bundesregierung und den Ländern vereinbart ist, soll in hoher Transparenz und unter größtmöglicher Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.

Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung in Umsetzung des StandAG den Zwischenbericht "Teilgebiete" mit 90 geologisch potentiell geeigneten Teilgebieten auf rund 54 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands vorgelegt hat, können sich im Rahmen von drei Fachkonferenzen die Bürgerinnen und Bürger, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kommunen und Gebietskörperschaften aktiv in das Verfahren einbringen.

Die erste Fachkonferenz fand im Februar 2021 statt.

Die zweite Fachkonferenz fand im Juni 2021 statt.

Die dritte Fachkonferenz fand im August 2021 statt.

Nach Abschluss und Auswertung dieser Veranstaltungsreihe, werden sich Standortregionen herauskristallisieren, die dann in anschließenden Regionalkonferenzen weiter diskutiert werden. Auf Basis der Beratungsergebnisse der Regionalkonferenzen sind die Standorte zu benennen, die übertätig erkundet werden (Phase II des Verfahrens).

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