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Kontrollergebnisse

Symbolfoto Supermarkt Obst Gemüse Lebensmittel (Foto: Colourbox.de)
Foto: Colourbox.de
Symbolfoto Supermarkt Obst Gemüse Lebensmittel (Foto: Colourbox.de)
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Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden auf Basis von Bundes- und Landesprogrammen in vielen Bereichen jährliche Kontrollen statt.


Lebensmittelüberwachung in Brandenburg - Ergebnisse 2022

Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen.

Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern umgesetzt.

Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2022 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse.

Amtliche Lebensmittelkontrollen von Betrieben

Im Jahr 2022 waren insgesamt über 38.000 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Es wurden insgesamt gut 26.600 Kontrollbesuche in mehr als 15.000 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren, in etwa vergleichbar zum Vorjahr, bei 22 % der überprüften Betriebe Beanstandungen zu verzeichnen.

Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2022. Die Daten für 2021 sind zum Vergleich in Klammern angegeben.

amtliche Betriebskontrollen Zahlen für 2022
(Vergleichsdaten für 2021)
Zahl der Betriebe 38.083
(37.676)
Zahl der kontrollierten Betriebe 15.128
(13.526)
Kontrollbesuche 22.966
(25.824)
Zahl kontroll. Betriebe mit Verstößen 26.686
(22.966)
Beanstandungsquote 22 %
(19 %)

22% der im Jahr 2022 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten und im Lebensmitteleinzelhandel wurden Mängel bei der Hygiene festgestellt.

Insgesamt wurden 36 Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen.

Im Jahr 2022 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 250 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit stieg die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (178) deutlich.

Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen, Kennzeichnungsverstöße, nachteilige Beeinflussung, Täuschung und Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus.

Eine Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen wurde insbesondere in Imbissen, Gaststätten und im Lebensmitteleinzelhandel festgestellt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden geahndet.

Probenuntersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mitteln

In 2022 wurden im Land Brandenburg 11.533 Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Im Rahmen der labortechnischen Untersuchung wurden davon 1.964 Proben beanstandet, einer Beanstandungsquote von 17 % entspricht. In 2021 lag die Beanstandungsquote ebenfalls bei 17 %.

Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/115802

In der nachfolgenden Tabelle sind die 2022 am häufigsten beanstandeten Warengruppen aufgelistet.

Warengruppe Probenanzahl Anzahl beanstandeter Proben Anteil
Tabak- und Tabakerzeugnisse 27 23 85 %
Nahrungsergänzungsmittel 111 51 46 %
Diätetische Lebensmittel 54 18 33 %
Säuglings- u. Kleinkindnahrung 146 47 33 %
Konfitüren u.ä. 100 33 33 %
Reinigungs- und Pflegemittel 54 20 37 %

Die Beanstandungen der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch im Jahr 2021, auf folgende Ursache zurückzuführen:

  • Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften (52 %),
  • Nichtübereinstimmung mit fachlichen Normen,
  • mikrobiologische Verunreinigung (14%), Irreführung (11 %).

Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde bei 1 % der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Wurstwaren, die durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 eingestuft wurden.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Obst und Gemüse

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 949 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf ca. 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite.

Unter den Proben waren 271 Proben von Gemüse und 258 Proben von Obst.

Davon stammten 152 Proben Frischgemüse sowie 83 Proben Frischobst aus dem Land Brandenburg.

Höchstmengenüberschreitungen gab es bei lediglich zwei Mal bei frischer Petersilie.

Lebensmittel Wirkstoff Rückstandsgehalt [mg/kg] Höchstmenge [mg/kg] Herkunft
Petersilie Chlorpyrifos 0,049 0,01 Polen
Petersilie Kupfer 54,8 20 Italien

Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des LELF.

Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden gehört es, zu kontrollieren, ob betriebliche Unternehmerinnen und Unternehmer die geltenden Rechtsvorschriften bei der Herstellung, dem Handel und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen einhalten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung in Bezug auf die genannten Produktgruppen zu schützen.

Auf der Grundlage eines risikoorientierten Beurteilungssystems stufen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte die Betriebe, die die genannten Produkte herstellen, verarbeiten, transportieren oder in den Handel bringen, risikoorientiert ein und legen die Kontrollhäufigkeit dieser Betriebe fest. Dieses gesetzlich vorgegebene Konzept wird in allen Bundesländern umgesetzt.

Die genannten Behörden sind im Rahmen der amtlichen Betriebskontrollen auch zuständig für das Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln sowie für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Die Kontrollergebnisse werden jährlich zusammengefasst und ausgewertet. Für das Jahr 2022 ergaben sich für das Land Brandenburg im Bereich der Lebensmittelüberwachung folgende Ergebnisse.

Amtliche Lebensmittelkontrollen von Betrieben

Im Jahr 2022 waren insgesamt über 38.000 Lebensmittelunternehmen in Brandenburg ansässig. Es wurden insgesamt gut 26.600 Kontrollbesuche in mehr als 15.000 Brandenburger Betrieben durchgeführt. Dabei erfolgten auch Probenahmen von Erzeugnissen im Bereich der Herstellung, im Handel sowie in Gaststätten und Imbissen. Auch die hygienische Situation in den Betrieben wurde durch die Entnahme von Hygienetupfern überprüft. Im Ergebnis dieser Kontrollen waren, in etwa vergleichbar zum Vorjahr, bei 22 % der überprüften Betriebe Beanstandungen zu verzeichnen.

Die nachfolgende Tabelle enthält die konkreten Zahlen für 2022. Die Daten für 2021 sind zum Vergleich in Klammern angegeben.

amtliche Betriebskontrollen Zahlen für 2022
(Vergleichsdaten für 2021)
Zahl der Betriebe 38.083
(37.676)
Zahl der kontrollierten Betriebe 15.128
(13.526)
Kontrollbesuche 22.966
(25.824)
Zahl kontroll. Betriebe mit Verstößen 26.686
(22.966)
Beanstandungsquote 22 %
(19 %)

22% der im Jahr 2022 kontrollierten Betriebe wiesen Verstöße auf. Besonders in Imbissen, Gaststätten und im Lebensmitteleinzelhandel wurden Mängel bei der Hygiene festgestellt.

Insgesamt wurden 36 Betriebe zumindest zeitweilig auf behördliche Anordnung geschlossen.

Im Jahr 2022 wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 250 Bußgeldverfahren eingeleitet, damit stieg die Anzahl erhobener Bußgelder gegenüber dem Vorjahr (178) deutlich.

Verstöße gegen die allgemeinen Hygieneanforderungen, Kennzeichnungsverstöße, nachteilige Beeinflussung, Täuschung und Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, machten den größten Teil der Bußgeldverfahren aus.

Eine Nichteinhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen wurde insbesondere in Imbissen, Gaststätten und im Lebensmitteleinzelhandel festgestellt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden geahndet.

Probenuntersuchungen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mitteln

In 2022 wurden im Land Brandenburg 11.533 Proben amtlich entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Im Rahmen der labortechnischen Untersuchung wurden davon 1.964 Proben beanstandet, einer Beanstandungsquote von 17 % entspricht. In 2021 lag die Beanstandungsquote ebenfalls bei 17 %.

Im Jahresbericht des LLBB werden Art und Anzahl der untersuchten Warengruppen sowie die einzelnen Beanstandungsgründe auch für die untersuchten Proben aus Brandenburg dargestellt. Hier sind ebenfalls die Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt. Der Jahresbericht ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.landeslabor.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/115802

In der nachfolgenden Tabelle sind die 2022 am häufigsten beanstandeten Warengruppen aufgelistet.

Warengruppe Probenanzahl Anzahl beanstandeter Proben Anteil
Tabak- und Tabakerzeugnisse 27 23 85 %
Nahrungsergänzungsmittel 111 51 46 %
Diätetische Lebensmittel 54 18 33 %
Säuglings- u. Kleinkindnahrung 146 47 33 %
Konfitüren u.ä. 100 33 33 %
Reinigungs- und Pflegemittel 54 20 37 %

Die Beanstandungen der aufgelisteten Produkte waren hauptsächlich, wie auch im Jahr 2021, auf folgende Ursache zurückzuführen:

  • Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften (52 %),
  • Nichtübereinstimmung mit fachlichen Normen,
  • mikrobiologische Verunreinigung (14%), Irreführung (11 %).

Die besonders schwerwiegende Beanstandung „gesundheitsschädlich“ wurde bei 1 % der Proben festgestellt. Dies betraf am häufigsten Produkte aus den Warengruppen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Wurstwaren, die durch ihre jeweiligen mikrobiologischen Verunreinigungen als gesundheitsschädlich nach Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 eingestuft wurden.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Obst und Gemüse

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 949 Proben der verschiedensten Warengruppen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das LLBB untersuchte jede Probe auf ca. 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich deren Abbauprodukte und Metabolite.

Unter den Proben waren 271 Proben von Gemüse und 258 Proben von Obst.

Davon stammten 152 Proben Frischgemüse sowie 83 Proben Frischobst aus dem Land Brandenburg.

Höchstmengenüberschreitungen gab es bei lediglich zwei Mal bei frischer Petersilie.

Lebensmittel Wirkstoff Rückstandsgehalt [mg/kg] Höchstmenge [mg/kg] Herkunft
Petersilie Chlorpyrifos 0,049 0,01 Polen
Petersilie Kupfer 54,8 20 Italien

Amtliche Kontrollen der zuständigen Behörden nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erfolgten zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des LELF.

Landesprogramme 2022

Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln sowie Non-Food-Produkten. Im Jahr 2022 wurden drei Landesprogramme geplant und durchgeführt.

Nachfolgend werden kurz Ausgangssituation, Ziel und Ergebnisse dieser Landesprogramme dargestellt.

Das Land Brandenburg setzt sich neben den jährlich zu bearbeitenden regulären Untersuchungsprogrammen des Bundes auch eigene Untersuchungsschwerpunkte im Rahmen der Überwachung von Lebensmitteln sowie Non-Food-Produkten. Im Jahr 2022 wurden drei Landesprogramme geplant und durchgeführt.

Nachfolgend werden kurz Ausgangssituation, Ziel und Ergebnisse dieser Landesprogramme dargestellt.

  • Pflanzenschutzmittelrückstände in Honig

    Das LAVG hat in Zusammenarbeit mit dem Untersuchungslabor in Hamburg, das im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NoKo) für Brandenburg die Honigproben analysiert und dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg im LELF ein Programm ausgearbeitet um die Belastungssituation des Honigs in Brandenburg mit Pflanzenschutzmittelrückständen darstellen zu können.

    Der Pflanzenschutzdienst empfahl im Interesse einer risikoorientierten Probenahme die Beprobung von Frühtrachten wie Rapsblüte und Obstbaumblüte. Die Beprobung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sollte bevorzugt bei Erzeugern erfolgen, die Honige der Frühtrachten Raps- und/oder Obstbaumblüte bereits geschleudert hatten. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die Untersuchung von Rückständen des herbiziden Wirkstoffes Glyphosat gelegt.

    Erfreulicherweise wurden keine Höchstgehaltsüberschreitungen und nur im Spurenbereich Rückstände aktuell zugelassener Wirkstoffe nachgewiesen. Glyphosat wurde in keiner Probe nachgewiesen (Nachweisgrenze: 0,005 mg/kg).

    Proben untersucht auf PSM allgemein

    18

    zusätzliche Proben untersucht auf Glyphosat

    9

    mitwirkende Landkreise/kreisfreie Städte

    7

    Anzahl Höchstgehaltsüberschreitungen

    0

    Das LAVG hat in Zusammenarbeit mit dem Untersuchungslabor in Hamburg, das im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NoKo) für Brandenburg die Honigproben analysiert und dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg im LELF ein Programm ausgearbeitet um die Belastungssituation des Honigs in Brandenburg mit Pflanzenschutzmittelrückständen darstellen zu können.

    Der Pflanzenschutzdienst empfahl im Interesse einer risikoorientierten Probenahme die Beprobung von Frühtrachten wie Rapsblüte und Obstbaumblüte. Die Beprobung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sollte bevorzugt bei Erzeugern erfolgen, die Honige der Frühtrachten Raps- und/oder Obstbaumblüte bereits geschleudert hatten. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die Untersuchung von Rückständen des herbiziden Wirkstoffes Glyphosat gelegt.

    Erfreulicherweise wurden keine Höchstgehaltsüberschreitungen und nur im Spurenbereich Rückstände aktuell zugelassener Wirkstoffe nachgewiesen. Glyphosat wurde in keiner Probe nachgewiesen (Nachweisgrenze: 0,005 mg/kg).

    Proben untersucht auf PSM allgemein

    18

    zusätzliche Proben untersucht auf Glyphosat

    9

    mitwirkende Landkreise/kreisfreie Städte

    7

    Anzahl Höchstgehaltsüberschreitungen

    0

  • Einweg-E-Zigaretten

    Eingesandt wurden 15 Proben.

    Bei allen untersuchten Einweg-E-Zigaretten wurden Mängel sowohl hinsichtlich der Kindersicherung als auch der Eintragungen im EU-CEG-Portal festgestellt.

    12 von 15 Proben (80 %) enthielten Kennzeichnungsmängel.

    11 von 15 Proben (73 %) wurden ein von der Kennzeichnung abweichender Nikotingehalt ermittelt. Hierbei wurden bei neun Proben (60 %) ein zu niedriger und bei zwei Proben (13 %) ein über doppelt so hoher Nikotingehalt ermittelt, als auf der Verpackung angegeben wurde. Gemäß § 14 Abs.1 TabakerzG darf der Nikotingehalt der zu verdampfenden Flüssigkeit in elektronischen Zigaretten höchstens 20 mg/mL enthalten.

    3 von 15 Proben (20 %) hatten Abweichungen in Bezug auf angegebene Volumina sowie der Sprache.

    2 von 15 Proben (13 %) waren Fälschungen.

    Eingesandt wurden 15 Proben.

    Bei allen untersuchten Einweg-E-Zigaretten wurden Mängel sowohl hinsichtlich der Kindersicherung als auch der Eintragungen im EU-CEG-Portal festgestellt.

    12 von 15 Proben (80 %) enthielten Kennzeichnungsmängel.

    11 von 15 Proben (73 %) wurden ein von der Kennzeichnung abweichender Nikotingehalt ermittelt. Hierbei wurden bei neun Proben (60 %) ein zu niedriger und bei zwei Proben (13 %) ein über doppelt so hoher Nikotingehalt ermittelt, als auf der Verpackung angegeben wurde. Gemäß § 14 Abs.1 TabakerzG darf der Nikotingehalt der zu verdampfenden Flüssigkeit in elektronischen Zigaretten höchstens 20 mg/mL enthalten.

    3 von 15 Proben (20 %) hatten Abweichungen in Bezug auf angegebene Volumina sowie der Sprache.

    2 von 15 Proben (13 %) waren Fälschungen.

  • gefärbter Wasserpfeifentabak

    Eingesandt wurden 8 Proben.

    2 von 8 Proben (25 %) enthielten unzulässige Werbeaussagen.

    Die Hersteller aller Proben kamen ihren Mitteilungspflichten nur fehlerhaft oder unvollständig nach.

    3 von 8 Proben (38 %) enthielten nicht zulässige Zusatzstoffe.

    Farbstoffe wurden in keiner der eingesandten Proben nachgewiesen.

    Eingesandt wurden 8 Proben.

    2 von 8 Proben (25 %) enthielten unzulässige Werbeaussagen.

    Die Hersteller aller Proben kamen ihren Mitteilungspflichten nur fehlerhaft oder unvollständig nach.

    3 von 8 Proben (38 %) enthielten nicht zulässige Zusatzstoffe.

    Farbstoffe wurden in keiner der eingesandten Proben nachgewiesen.


Internethandel

Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden.

Für die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (wie z. B. Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (z. B. Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.

G@ZIELT

G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, die vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durchführt.

Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels.

Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Seite des BVL.

Bei den Recherchen liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Produkte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen.

G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX (Informationen dazu siehe hier für RASFF  und hier für RAPEX durch.

Weitere Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT finden Sie ebenfalls auf der Seite des BVL. Dort finden Sie auch die Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte.

Auch Onlinehändler unterliegen der amtlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden.

Für die Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (wie z. B. Schmuck) und Lebensmittelkontaktmaterialien (z. B. Teller) sind die örtlichen Behörden zuständig. Im Land Brandenburg sind dies die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Im Allgemeinen erfolgt die amtliche Überwachung durch Kontrollen am Ort der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers. Im Bereich des Onlinehandels sind jedoch neue Konzepte gefragt, weil Onlinehändler über die Grenzen der örtlich zuständigen Behörden hinaus agieren. Deshalb bedarf es spezieller technischer Einrichtungen und besonderer technischer Expertisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Länder bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.

G@ZIELT

G@ZIELT ist seit 2013 die länderfinanzierte Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, die vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen für alle Bundesländer durchführt.

Als zentrale Recherchestelle kann G@ZIELT durch Spezialisierung den Herausforderungen des Onlinehandels begegnen und seine Expertise weiter ausbauen. Damit ist G@ZIELT den Bundesländern eine wichtige Unterstützung bei der Überwachung des Onlinehandels.

Weitere Informationen zu G@ZIELT sowie Hinweise für sicheres Einkaufen im Internet finden Sie auf der Seite des BVL.

Bei den Recherchen liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Identifizierung von Angeboten risikobehafteter Produkte, die die Verbraucherinnen und Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht bei den Behörden registrierten online handelnden Lebensmittelunternehmen.

G@ZIELT führt dazu unter anderem Recherchen auf Grundlage von Meldungen aus den europäischen Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX (Informationen dazu siehe hier für RASFF  und hier für RAPEX durch.

Weitere Informationen über die Recherchearbeit von G@ZIELT finden Sie ebenfalls auf der Seite des BVL. Dort finden Sie auch die Ergebnisse der Internetrecherchen der vergangenen Jahre in Form der G@ZIELT-Jahresberichte.