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Wildbrethygiene

Symbolfoto Rehe und Hirsche laufen auf einer Wiese (Foto: Colourbox.de / alho007)
Foto: Colourbox.de / alho007

Innerhalb des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kommt der amtlichen Untersuchung des Fleisches von Wildtieren, die für den menschlichen Genuss bestimmt sind, eine große Bedeutung zu. Seit 1981 besteht in Deutschland die Untersuchungspflicht für Fleisch von Haarwild, seit 1996 auch für solches von Federwild.

Es ist vorbeugend sicher zustellen, dass kein Wildbret, das für Menschen bestimmt ist, gefährliche Infektionserreger enthalten kann, aber auch kein verdorbenes, verschmutztes oder sonst nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch wildlebender Tiere zum Verbraucher gelangt.

Personen, die Wild bejagen, um Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr zu bringen, müssen ausreichend geschult sein, um das Wild nach dem Erlegen einer ersten Untersuchung unterziehen zu können. Auch für die Sicherstellung einer guten Wildbrethygiene einschließlich Vermeidung nachteiliger Beeinflussung (Mikroorganismen, Witterungseinflüsse) ist die Schulung unerlässlich.

Nach dem Erlegen und Aufbrechen ist im Rahmen der ersten Untersuchung durch eine geschulte Person auf das Vorhandensein gesundheitlich bedenklicher Merkmale zu achten. Solche Merkmale sind:

  • Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache
  • Geschwülste oder Abszesse in den inneren Organen oder in der Muskulatur
  • Schwellungen der Gelenke oder der Hoden, Hodenvereiterung, Leber- oder Milzschwellung, Darm- oder Nabelentzündung, bei Federwild Entzündung des Herzens, des Drüsen- oder Muskelmagens
  • Fremder Inhalt in den Körperhöhlen
  • Erhebliche Abweichungen der Muskulatur oder der Organe in Farbe, Konsistenz oder Geruch
  • Offene Knochenbrüche, soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen
  • erhebliche Abmagerung
  • frische Verletzungen oder Verwachsungen von Organen, Brust- und Bauchfell
  • Geschwülste oder Wucherungen im Kopfbereich
  • Verklebte Augenlider, Anzeichen von Durchfall
  • sonstige erhebliche sinnfällige Abweichungen außer Schussverletzungen.

Sowohl verunfalltes Wild als auch Fallwild (natürlicher Tod, Töten im Verenden) darf nicht als Lebensmittel für den Menschen in den Verkehr gebracht werden.

Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.

Jäger, die kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder Einzelhandelsunternehmen abgeben, haben mit dem Ziel der Vermeidung nachteiliger Beeinflussungen hygienische Mindestanforderungen bezüglich der Räume, Einrichtungen, Personalhygiene, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, der Trinkwasserversorgung- und Abwasserableitung sowie der Ungezieferabwehr und Resteverwertung zu erfüllen, die von der zuständigen Behörde kontrolliert werden.

Das Wild bewegt sich rund um die Uhr in der freien Natur und ernährt sich von dem, was Wald und Flur bieten. Aufgrund der naturgemäßen Ernährung in der freien Wildbahn ist Wildbret fettarm, reich an Vitaminen der B-Gruppe und an Mineralstoffen wie Eisen, Zink und Selen. Durch seinen hohen Eiweißanteil ist es besonders bekömmlich.

Wild aus heimischen Revieren ist für die Verbraucher - auch wegen der kurzen Transportwege - ein echter Qualitätsvorteil.

Symbolfoto Rehe und Hirsche laufen auf einer Wiese (Foto: Colourbox.de / alho007)
Foto: Colourbox.de / alho007

Innerhalb des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kommt der amtlichen Untersuchung des Fleisches von Wildtieren, die für den menschlichen Genuss bestimmt sind, eine große Bedeutung zu. Seit 1981 besteht in Deutschland die Untersuchungspflicht für Fleisch von Haarwild, seit 1996 auch für solches von Federwild.

Es ist vorbeugend sicher zustellen, dass kein Wildbret, das für Menschen bestimmt ist, gefährliche Infektionserreger enthalten kann, aber auch kein verdorbenes, verschmutztes oder sonst nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch wildlebender Tiere zum Verbraucher gelangt.

Personen, die Wild bejagen, um Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr zu bringen, müssen ausreichend geschult sein, um das Wild nach dem Erlegen einer ersten Untersuchung unterziehen zu können. Auch für die Sicherstellung einer guten Wildbrethygiene einschließlich Vermeidung nachteiliger Beeinflussung (Mikroorganismen, Witterungseinflüsse) ist die Schulung unerlässlich.

Nach dem Erlegen und Aufbrechen ist im Rahmen der ersten Untersuchung durch eine geschulte Person auf das Vorhandensein gesundheitlich bedenklicher Merkmale zu achten. Solche Merkmale sind:

  • Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache
  • Geschwülste oder Abszesse in den inneren Organen oder in der Muskulatur
  • Schwellungen der Gelenke oder der Hoden, Hodenvereiterung, Leber- oder Milzschwellung, Darm- oder Nabelentzündung, bei Federwild Entzündung des Herzens, des Drüsen- oder Muskelmagens
  • Fremder Inhalt in den Körperhöhlen
  • Erhebliche Abweichungen der Muskulatur oder der Organe in Farbe, Konsistenz oder Geruch
  • Offene Knochenbrüche, soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen
  • erhebliche Abmagerung
  • frische Verletzungen oder Verwachsungen von Organen, Brust- und Bauchfell
  • Geschwülste oder Wucherungen im Kopfbereich
  • Verklebte Augenlider, Anzeichen von Durchfall
  • sonstige erhebliche sinnfällige Abweichungen außer Schussverletzungen.

Sowohl verunfalltes Wild als auch Fallwild (natürlicher Tod, Töten im Verenden) darf nicht als Lebensmittel für den Menschen in den Verkehr gebracht werden.

Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.

Jäger, die kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder Einzelhandelsunternehmen abgeben, haben mit dem Ziel der Vermeidung nachteiliger Beeinflussungen hygienische Mindestanforderungen bezüglich der Räume, Einrichtungen, Personalhygiene, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, der Trinkwasserversorgung- und Abwasserableitung sowie der Ungezieferabwehr und Resteverwertung zu erfüllen, die von der zuständigen Behörde kontrolliert werden.

Das Wild bewegt sich rund um die Uhr in der freien Natur und ernährt sich von dem, was Wald und Flur bieten. Aufgrund der naturgemäßen Ernährung in der freien Wildbahn ist Wildbret fettarm, reich an Vitaminen der B-Gruppe und an Mineralstoffen wie Eisen, Zink und Selen. Durch seinen hohen Eiweißanteil ist es besonders bekömmlich.

Wild aus heimischen Revieren ist für die Verbraucher - auch wegen der kurzen Transportwege - ein echter Qualitätsvorteil.