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Eier

Symbolfoto Eier (Foto: Colourbox.de)
Foto: Colourbox.de

Frische Eier enthalten viele wichtige Nährstoffe und sind ein sehr beliebtes Nahrungsmittel. Mehr als 230 Eier verbraucht jeder Bundesbürger durchschnittlich pro Jahr. Zur Deckung dieses Bedarfs werden in Brandenburg knapp 3 Millionen Legehennen allein in größeren Betrieben gehalten (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand: 2021). Sie legen jedes Jahr fast 1 Milliarde Eier.

Symbolfoto Eier (Foto: Colourbox.de)
Foto: Colourbox.de

Frische Eier enthalten viele wichtige Nährstoffe und sind ein sehr beliebtes Nahrungsmittel. Mehr als 230 Eier verbraucht jeder Bundesbürger durchschnittlich pro Jahr. Zur Deckung dieses Bedarfs werden in Brandenburg knapp 3 Millionen Legehennen allein in größeren Betrieben gehalten (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand: 2021). Sie legen jedes Jahr fast 1 Milliarde Eier.


Welche lebensmittelrechtlichen Vorschriften regeln den Umgang mit Eiern?

Da das rohe Hühnerei ein fruchtbarer Nährboden für Bakterien ist und somit ein leicht verderbliches Lebensmittel darstellt, sind gesetzliche Vorschriften über den Umgang mit und das Inverkehrbringen von Eiern für den gesundheitlichen Verbraucherschutz essentiell.

Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für Hühnereier sind unter anderem in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) geregelt. Sie schreibt vor, dass Eier unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an den Verbraucher sauber, trocken und frei von Fremdgeruch gehalten sowie wirksam vor Stößen und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen.

Die Aufbewahrung und Beförderung soll bei einer - möglichst konstanten - Temperatur erfolgen, die eine einwandfreie hygienische Beschaffenheit gewährleistet. Weiterhin ist in der Tier-LMHV festgelegt, dass Eier ab dem 18. Tag nach dem Legen bei einer Temperatur von +5 °C bis +8 °C zu lagern oder zu befördern sind und es verboten ist, Eier nach Ablauf des 21. Tages nach dem Legen an Verbraucher abzugeben. Das gilt auch für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Erzeugerinnen und Erzeuger, die lediglich "kleine Mengen" an Eiern von weniger als 350 Legehennen direkt an den Verbraucher abgeben.

Da das rohe Hühnerei ein fruchtbarer Nährboden für Bakterien ist und somit ein leicht verderbliches Lebensmittel darstellt, sind gesetzliche Vorschriften über den Umgang mit und das Inverkehrbringen von Eiern für den gesundheitlichen Verbraucherschutz essentiell.

Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften für Hühnereier sind unter anderem in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) geregelt. Sie schreibt vor, dass Eier unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an den Verbraucher sauber, trocken und frei von Fremdgeruch gehalten sowie wirksam vor Stößen und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen.

Die Aufbewahrung und Beförderung soll bei einer - möglichst konstanten - Temperatur erfolgen, die eine einwandfreie hygienische Beschaffenheit gewährleistet. Weiterhin ist in der Tier-LMHV festgelegt, dass Eier ab dem 18. Tag nach dem Legen bei einer Temperatur von +5 °C bis +8 °C zu lagern oder zu befördern sind und es verboten ist, Eier nach Ablauf des 21. Tages nach dem Legen an Verbraucher abzugeben. Das gilt auch für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Erzeugerinnen und Erzeuger, die lediglich "kleine Mengen" an Eiern von weniger als 350 Legehennen direkt an den Verbraucher abgeben.


Was bedeutet der Aufdruck mit dem jedes Ei versehen ist?

Die Kennzeichnung von Eiern ist EU-weit verbindlich geregelt. Auf jedem Ei ist ein Erzeugercode aufgedruckt, der sowohl Informationen für den Verbraucher als auch für die zuständigen Kontrollbehörden enthält.

Der Erzeugercode setzt sich folgendermaßen zusammen:

Haltungsform:  0 - Ökologische Erzeugung
1 - Freilandhaltung
2 - Bodenhaltung
3 - Käfighaltung bzw. Kleingruppenhaltung

 

Buchstabenkombination Herkunftsland:
Zwei Buchstaben geben den EU - Mitgliedstaat an, in dem das Ei erzeugt wurde (zum Beispiel DE für Deutschland, NL für Niederlande oder BE für Belgien).

Betriebsnummer:
Jeder Erzeugerbetrieb hat eine individuelle Betriebsnummer, an die eine weitere Ziffer zur Bezeichnung des Stalls angefügt werden kann. Die ersten beiden Zahlen der Betriebsnummer geben das Bundesland an, in dem der Betrieb liegt.

01 - Schleswig-Holstein 02 - Hamburg
03 - Niedersachsen 04 - Bremen
05 - Nordrhein-Westfalen 06 - Hessen
07 - Rheinland-Pfalz 08 - Baden-Württemberg
09 - Bayern 10 - Saarland
11 - Berlin 12 - Brandenburg
13 - Mecklenburg-Vorpommern 14 - Sachsen
15 - Sachsen-Anhalt 16 - Thüringen

Die Kennzeichnung von Eiern ist EU-weit verbindlich geregelt. Auf jedem Ei ist ein Erzeugercode aufgedruckt, der sowohl Informationen für den Verbraucher als auch für die zuständigen Kontrollbehörden enthält.

Der Erzeugercode setzt sich folgendermaßen zusammen:

Haltungsform:  0 - Ökologische Erzeugung
1 - Freilandhaltung
2 - Bodenhaltung
3 - Käfighaltung bzw. Kleingruppenhaltung

 

Buchstabenkombination Herkunftsland:
Zwei Buchstaben geben den EU - Mitgliedstaat an, in dem das Ei erzeugt wurde (zum Beispiel DE für Deutschland, NL für Niederlande oder BE für Belgien).

Betriebsnummer:
Jeder Erzeugerbetrieb hat eine individuelle Betriebsnummer, an die eine weitere Ziffer zur Bezeichnung des Stalls angefügt werden kann. Die ersten beiden Zahlen der Betriebsnummer geben das Bundesland an, in dem der Betrieb liegt.

01 - Schleswig-Holstein 02 - Hamburg
03 - Niedersachsen 04 - Bremen
05 - Nordrhein-Westfalen 06 - Hessen
07 - Rheinland-Pfalz 08 - Baden-Württemberg
09 - Bayern 10 - Saarland
11 - Berlin 12 - Brandenburg
13 - Mecklenburg-Vorpommern 14 - Sachsen
15 - Sachsen-Anhalt 16 - Thüringen

In welche Güte- und Gewichtsklassen werden Eier eingeteilt?

Konsumeier für die Abgabe an den Endverbraucher haben die Güteklasse A. Die Eier dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden. Nur dann gelten sie als "frische Eier".

Eier zweiter Qualität werden der Güteklasse B zugeordnet. Sie sind für Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und Unternehmen der Nicht-Nahrungsmittelindustrie (zum Beispiel für die Herstellung von Kosmetika) bestimmt.

Eier werden in folgenden Gewichtsklassen vermarktet bzw. im Handel abgegeben:

Gewichtsklassen von Eiern: XL (sehr groß) - 73g und mehr
L (groß) - 63g bis unter 73g
M (mittel) - 53g bis unter 63g
S (klein) - unter 53g

Konsumeier für die Abgabe an den Endverbraucher haben die Güteklasse A. Die Eier dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden. Nur dann gelten sie als "frische Eier".

Eier zweiter Qualität werden der Güteklasse B zugeordnet. Sie sind für Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und Unternehmen der Nicht-Nahrungsmittelindustrie (zum Beispiel für die Herstellung von Kosmetika) bestimmt.

Eier werden in folgenden Gewichtsklassen vermarktet bzw. im Handel abgegeben:

Gewichtsklassen von Eiern: XL (sehr groß) - 73g und mehr
L (groß) - 63g bis unter 73g
M (mittel) - 53g bis unter 63g
S (klein) - unter 53g


Welche Angaben müssen auf der Eierverpackung aufgebracht sein?

Eier werden in Packstellen sortiert und verpackt, und die Verpackung wird nach den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet. Die Eierpackstellen müssen von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als solche zugelassen werden. Verpackungen mit Eiern der Klasse A tragen auf der Außenseite deutlich sichtbar und leicht lesbar folgende Angaben:

  • Nummer der Packstelle
  • Güteklasse
  • Gewichtsklasse
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Verbraucherhinweis (Empfehlung, die Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur zu lagern)
  • Haltungsart
  • Zahl der verpackten Eier

Die Bedeutung des Erzeugercodes muss auf oder in der Verpackung erläutert werden. Werden Eier lose verkauft, sollten dem Verbraucher bestimmte Angaben zugänglich sein, die sich normalerweise auf der Verpackung befinden (Güte- und Gewichtsklasse, MHD, Haltungsart sowie Erläuterung des Erzeugercodes).

Eier werden in Packstellen sortiert und verpackt, und die Verpackung wird nach den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet. Die Eierpackstellen müssen von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt als solche zugelassen werden. Verpackungen mit Eiern der Klasse A tragen auf der Außenseite deutlich sichtbar und leicht lesbar folgende Angaben:

  • Nummer der Packstelle
  • Güteklasse
  • Gewichtsklasse
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Verbraucherhinweis (Empfehlung, die Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur zu lagern)
  • Haltungsart
  • Zahl der verpackten Eier

Die Bedeutung des Erzeugercodes muss auf oder in der Verpackung erläutert werden. Werden Eier lose verkauft, sollten dem Verbraucher bestimmte Angaben zugänglich sein, die sich normalerweise auf der Verpackung befinden (Güte- und Gewichtsklasse, MHD, Haltungsart sowie Erläuterung des Erzeugercodes).


Wie werden Eier im privaten Haushalt richtig gelagert?

Werden Eier, die zuvor (z.B. in der Verkaufsstätte) gekühlt gelagert wurden, bei Raumtemperatur aufbewahrt, kann es zur Kondensation auf der Eischale kommen, was die Vermehrung von Bakterien zur Folge haben kann. Deshalb sind rohe Eier am besten durchgängig bis zum Verbrauch bei Kühlschranktemperatur zu lagern.

Generell sollten Eier nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt werden, da dies die Schale beschädigen kann, die ein wirksames Hindernis gegen das Eindringen von Bakterien darstellt. Da auch gekochte und bunt gefärbte Eier, wie sie das ganze Jahr über im Einzelhandel angeboten werden, feine Risse aufweisen können, die mit bloßem Auge zwar nicht zu erkennen sind, aber trotzdem das Eindringen von Bakterien ermöglichen können, wird empfohlen, auch diese Eier bei Kühlschranktemperatur aufzubewahren.

Werden Eier, die zuvor (z.B. in der Verkaufsstätte) gekühlt gelagert wurden, bei Raumtemperatur aufbewahrt, kann es zur Kondensation auf der Eischale kommen, was die Vermehrung von Bakterien zur Folge haben kann. Deshalb sind rohe Eier am besten durchgängig bis zum Verbrauch bei Kühlschranktemperatur zu lagern.

Generell sollten Eier nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt werden, da dies die Schale beschädigen kann, die ein wirksames Hindernis gegen das Eindringen von Bakterien darstellt. Da auch gekochte und bunt gefärbte Eier, wie sie das ganze Jahr über im Einzelhandel angeboten werden, feine Risse aufweisen können, die mit bloßem Auge zwar nicht zu erkennen sind, aber trotzdem das Eindringen von Bakterien ermöglichen können, wird empfohlen, auch diese Eier bei Kühlschranktemperatur aufzubewahren.


Woran kann man als Verbraucher erkennen, ob die Eier noch frisch sind?

Den Frischegrad von Eiern kann der Verbraucher durch zwei einfache Tests wie folgt prüfen:

Bei dem Aufschlagtest (Ei aufschlagen und auf einen Teller o.ä. gleiten lassen) zeigt sich bei einem frischen Ei deutlich gewölbter Dotter, der von einem Hof aus dickem Eiklar umgeben ist. Bei älteren Eiern hingegen ist der Dotter abgeflacht, das Eiklar wässrig und auseinanderlaufend.

Der Schwimmtest (Ei in einen Becher mit kaltem Wasser legen) ergibt ein am Boden liegendes, frisches Ei oder ein an der Wasseroberfläche schwimmendes, älteres Ei.

Den Frischegrad von Eiern kann der Verbraucher durch zwei einfache Tests wie folgt prüfen:

Bei dem Aufschlagtest (Ei aufschlagen und auf einen Teller o.ä. gleiten lassen) zeigt sich bei einem frischen Ei deutlich gewölbter Dotter, der von einem Hof aus dickem Eiklar umgeben ist. Bei älteren Eiern hingegen ist der Dotter abgeflacht, das Eiklar wässrig und auseinanderlaufend.

Der Schwimmtest (Ei in einen Becher mit kaltem Wasser legen) ergibt ein am Boden liegendes, frisches Ei oder ein an der Wasseroberfläche schwimmendes, älteres Ei.