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Amtliche Futtermittelüberwachung im Jahr 2019

Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung ist die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer und damit die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Verbraucherschutzes. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kontrollen zur Vermeidung des Eintrages unerwünschter Stoffe in die Nahrungskette durch Futtermittel. Insbesondere werden Stoffe berücksichtigt, die einem direkten Transfer in Lebensmittel tierischer Herkunft unterliegen oder die geeignet sind, die Tiergesundheit zu beeinträchtigen. Damit leistet die amtliche Futtermittelüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Futtermittelsicherheit.

Des Weiteren ist aber auch die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere von hoher Bedeutung.

Die Überprüfung der Kennzeichnung von Futtermitteln sowie der Einhaltung von Höchstgehalten von Futtermittelzusatzstoffen sind regelmäßig weitere maßgebende Bestandteile der amtlichen Kontrolle. Dabei soll hier auch eine Gefährdung des Naturhaushaltes durch Eintrag von unerwünschten Stoffen aus der tierischen Produktion weitgehend verhindert werden.

Grundlage für die amtliche Futtermittelüberwachung des Berichtsjahres war das auf kritische Bereiche der Futtermittelkette ausgerichtete „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2017 bis 2021“. Dieses Kontrollprogramm ist zugleich ein wesentlicher Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) zur Durchführung der Bestimmungen gemäß Artikel 109 der Kontrollverordnung (EU) 2017/625.

Die Futtermittelbetriebe werden risikoorientiert überwacht. Die Risikobewertung der Betriebe erfolgt nach den geltenden rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der amtlichen Überwachung. Die Häufigkeit und die Art der planmäßigen Kontrollen sowie die Anzahl der zu untersuchenden Proben und die Analyseparameter richten sich nach dem o. g. bundeseinheitlichen Kontrollprogramm. Darüber hinaus werden in Brandenburg jedes Jahr anlassbezogene, landesspezifische Kontrollschwerpunkte vorgegeben.

Wie häufig ein Futtermittelunternehmer kontrolliert wird, richtet sich nach dem Prüfergebnis der Kontrolle und nach der in Brandenburg einheitlich anzuwendenden Risikoanalyse.

Im Berichtsjahr waren in Brandenburg 7.117 Unternehmen, darunter 6.306 Primärproduzenten von der amtlichen Kontrolle erfasst. Insgesamt wurden bei diesen Betrieben 1.400 Inspektionen vorgenommen. Das entspricht 18,4 % aller Futtermittelunternehmen.

Von den Futtermittelkontrolleuren des Landes wurden insgesamt 843 Proben gezogen und auf 5.743 Einzelparameter (ohne Pflanzenschutzmittelrückstände) untersucht.

Neben den durch das Kontrollprogramm Futtermittel vorgegebenen Untersuchungen auf unerwünschte und verbotene Stoffe sowie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wurden im Berichtsjahr weiterhin Untersuchungen von Grünfutter, Trockengrün und Mischfuttermittel, die Grünmehl enthielten, auf Dioxine und dioxinähnliche PCB durchgeführt.

Weiterhin innerhalb von landesspezifischen Programmen erfolgten Kontrollen von Einzelfuttermitteln auf das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003, desgleichen wurden auch die schon seit mehreren Jahren durchgeführten Kontrollen von Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchten auf Glyphosatrückstände weitergeführt.

Zur Überprüfung der Kennzeichnung wurden orientiert an den Vorgaben der Kontrollprogramme der letzten Jahre Untersuchungen auf Inhaltsstoffe bei Einzel- und Mischfuttermitteln durchgeführt und bei Mischfuttermitteln der Energiegehalt bestimmt.

In der nachfolgenden Tabelle sind die insgesamt im Berichtsjahr untersuchten Untersuchungsparameter nach Gruppen und die Abweichungen von den Vorschriften ersichtlich.

Untersuchungsparameter

Anzahl

Abweichungen zu Vorschriften in %

Inhaltsstoffe/Energie

(Rohnährstoffe, Mineralstoffe, Energie u. a.)

946

3,3

Zusatzstoffe (Vitamine, Spurenelemente, Antioxidantien, Farbstoffe, Kokzidiostatika)

601

6,2

Unerwünschte Stoffe

(Schwermetalle, Dioxine, Mykotoxine u. a.)

2.431

0,01

Rückstände Pflanzenschutzmittel

12.127

0,01

Unzulässige Stoffe (nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Zusatzstoffen, Verschleppungen von Tierarzneimittelanwendungen)

746

0

Verbotene Stoffe (verbotene Stoffe gem. Anh. III VO (EG) Nr. 767/2009), verbotene tierische Proteine)

84

0

Sonstige Untersuchungen

191

2,1

Von 946 Analysenparametern zu Inhaltsstoffen (Rohnährstoffe, Mineralstoffe, Energie) wurden 3,3 % beanstandet, weil die deklarierten Werte nicht eingehalten waren. Die Untersuchungen auf Inhaltsstoffe bei Einzel- und Mischfuttermitteln und die Bestimmung des Energiegehalts bei Mischfuttermitteln wurden insbesondere zur Überprüfung der Kennzeichnung durchgeführt.

Von 601 Zusatzstoffanalysen mussten 6,2 % beanstandet werden. Fünf Überschreitungen des Höchstgehaltes jeweils eines Zusatzstoffes wurden festgestellt.

Von 2.431 Analysen auf unerwünschte Stoffe (u. a. Schwermetalle, Dioxine, Ambrosia, Mykotoxine) waren lediglich zwei Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen.

In der Kategorie „Unzulässige Stoffe“ (nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Zusatzstoffen, nicht mehr zugelassene Futtermittelzusatzstoffe und Verschleppungen von Tierarzneimitteln) waren bei 746 untersuchten Analyseparametern keine Beanstandungen festzustellen.

12 Proben wurden auf verbotene Stoffe nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 untersucht, dabei gab es keine Beanstandungen.

Bei den Untersuchungen zum Zweck des Nachweises von verarbeitetem tierischem Protein waren alle 72 geprüften Proben rechtskonform.

Im Berichtsjahr wurden 58 Futtermittelproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel untersucht, dabei wurde auf 12.127 Parameter untersucht. Dabei wurde eine Höchstwertüberschreitung festgestellt.

Zur rechtlichen Bewertung der Anforderungen an die Futtermittelsicherheit gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden bei 65 Einzel- und Mischfuttermittel mikrobiologischen Untersuchungen zum Keimbesatz durchgeführt, davon wurden vier Futtermittel beanstandet.

Im Rahmen des Landesprogramms erfolgten im Berichtsjahr risikoorientierte Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB. Es wurde neben Trockengrün auch Mischfuttermittel, die Grünmehl enthielten, untersucht. Alle Futtermittel erwiesen sich als rechtskonform.

Innerhalb des Landesprogramms Glyphosat wurden bei den Futtermittelarten Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte zusätzlich zu den im Kontrollprogramm Futtermittel vorgesehenen Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe 16 Proben gezogen und auf Untersuchung von Glyphosat-Rückständen beauftragt. Es wurden bei allen 16 Proben keine Überschreitungen der Höchstgehalte festgestellt.

Die Überwachung des Herstellens, Behandelns, Verwendens, Transportierens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und unter Berücksichtigung der Regelungen zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgbarkeit nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 wurde durch Inspektionen in den Futtermittelunternehmen sowie Probenahmen realisiert.
19 Einzelfuttermittel wurden beprobt und auf das Vorhandensein gentechnischer Organismen untersucht. Es wurde kein Futtermittel beanstandet. Von neun überprüften Mischfuttermittelproben wurde kein Futtermittel beanstandet. Auch die Überprüfung der Kennzeichnungsvorschriften bei diesen Futtermitteln ergaben keine Beanstandungen.

Im Rahmen des Zoonosenmonitorings wurden verarbeitete Ölsaaten (Extraktionsschrote und Presskuchen) bei der Anlieferung an Mischfutterwerke zur Untersuchung auf Salmonellen beprobt und auf das Vorhandensein von Salmonellen untersucht. Es waren keine Kontaminationen mit Salmonellen festzustellen.

Im Berichtsjahr wurden 1.444 Futtermitteldeklarationen einer Kennzeichnungskontrolle unterzogen, davon waren 2,5 % zu beanstanden.

Im Ergebnis der Kontrollen wurden 153 Hinweise bzw. Belehrungen gegeben, eine Verwarnung mit Verwarngeld ausgesprochen und 55 Maßnahmen nach Artikel 138 VO (EG) 2017/625 oder § 39 LFGB ergriffen. Weiterhin wurden drei Bußgeldverfahren eingeleitet und abgeschlossen, 27 Verfahren (Verstöße) an andere Bundesländer abgegeben.

Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung ist die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer und damit die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Verbraucherschutzes. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kontrollen zur Vermeidung des Eintrages unerwünschter Stoffe in die Nahrungskette durch Futtermittel. Insbesondere werden Stoffe berücksichtigt, die einem direkten Transfer in Lebensmittel tierischer Herkunft unterliegen oder die geeignet sind, die Tiergesundheit zu beeinträchtigen. Damit leistet die amtliche Futtermittelüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Futtermittelsicherheit.

Des Weiteren ist aber auch die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere von hoher Bedeutung.

Die Überprüfung der Kennzeichnung von Futtermitteln sowie der Einhaltung von Höchstgehalten von Futtermittelzusatzstoffen sind regelmäßig weitere maßgebende Bestandteile der amtlichen Kontrolle. Dabei soll hier auch eine Gefährdung des Naturhaushaltes durch Eintrag von unerwünschten Stoffen aus der tierischen Produktion weitgehend verhindert werden.

Grundlage für die amtliche Futtermittelüberwachung des Berichtsjahres war das auf kritische Bereiche der Futtermittelkette ausgerichtete „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2017 bis 2021“. Dieses Kontrollprogramm ist zugleich ein wesentlicher Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) zur Durchführung der Bestimmungen gemäß Artikel 109 der Kontrollverordnung (EU) 2017/625.

Die Futtermittelbetriebe werden risikoorientiert überwacht. Die Risikobewertung der Betriebe erfolgt nach den geltenden rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der amtlichen Überwachung. Die Häufigkeit und die Art der planmäßigen Kontrollen sowie die Anzahl der zu untersuchenden Proben und die Analyseparameter richten sich nach dem o. g. bundeseinheitlichen Kontrollprogramm. Darüber hinaus werden in Brandenburg jedes Jahr anlassbezogene, landesspezifische Kontrollschwerpunkte vorgegeben.

Wie häufig ein Futtermittelunternehmer kontrolliert wird, richtet sich nach dem Prüfergebnis der Kontrolle und nach der in Brandenburg einheitlich anzuwendenden Risikoanalyse.

Im Berichtsjahr waren in Brandenburg 7.117 Unternehmen, darunter 6.306 Primärproduzenten von der amtlichen Kontrolle erfasst. Insgesamt wurden bei diesen Betrieben 1.400 Inspektionen vorgenommen. Das entspricht 18,4 % aller Futtermittelunternehmen.

Von den Futtermittelkontrolleuren des Landes wurden insgesamt 843 Proben gezogen und auf 5.743 Einzelparameter (ohne Pflanzenschutzmittelrückstände) untersucht.

Neben den durch das Kontrollprogramm Futtermittel vorgegebenen Untersuchungen auf unerwünschte und verbotene Stoffe sowie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wurden im Berichtsjahr weiterhin Untersuchungen von Grünfutter, Trockengrün und Mischfuttermittel, die Grünmehl enthielten, auf Dioxine und dioxinähnliche PCB durchgeführt.

Weiterhin innerhalb von landesspezifischen Programmen erfolgten Kontrollen von Einzelfuttermitteln auf das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003, desgleichen wurden auch die schon seit mehreren Jahren durchgeführten Kontrollen von Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchten auf Glyphosatrückstände weitergeführt.

Zur Überprüfung der Kennzeichnung wurden orientiert an den Vorgaben der Kontrollprogramme der letzten Jahre Untersuchungen auf Inhaltsstoffe bei Einzel- und Mischfuttermitteln durchgeführt und bei Mischfuttermitteln der Energiegehalt bestimmt.

In der nachfolgenden Tabelle sind die insgesamt im Berichtsjahr untersuchten Untersuchungsparameter nach Gruppen und die Abweichungen von den Vorschriften ersichtlich.

Untersuchungsparameter

Anzahl

Abweichungen zu Vorschriften in %

Inhaltsstoffe/Energie

(Rohnährstoffe, Mineralstoffe, Energie u. a.)

946

3,3

Zusatzstoffe (Vitamine, Spurenelemente, Antioxidantien, Farbstoffe, Kokzidiostatika)

601

6,2

Unerwünschte Stoffe

(Schwermetalle, Dioxine, Mykotoxine u. a.)

2.431

0,01

Rückstände Pflanzenschutzmittel

12.127

0,01

Unzulässige Stoffe (nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Zusatzstoffen, Verschleppungen von Tierarzneimittelanwendungen)

746

0

Verbotene Stoffe (verbotene Stoffe gem. Anh. III VO (EG) Nr. 767/2009), verbotene tierische Proteine)

84

0

Sonstige Untersuchungen

191

2,1

Von 946 Analysenparametern zu Inhaltsstoffen (Rohnährstoffe, Mineralstoffe, Energie) wurden 3,3 % beanstandet, weil die deklarierten Werte nicht eingehalten waren. Die Untersuchungen auf Inhaltsstoffe bei Einzel- und Mischfuttermitteln und die Bestimmung des Energiegehalts bei Mischfuttermitteln wurden insbesondere zur Überprüfung der Kennzeichnung durchgeführt.

Von 601 Zusatzstoffanalysen mussten 6,2 % beanstandet werden. Fünf Überschreitungen des Höchstgehaltes jeweils eines Zusatzstoffes wurden festgestellt.

Von 2.431 Analysen auf unerwünschte Stoffe (u. a. Schwermetalle, Dioxine, Ambrosia, Mykotoxine) waren lediglich zwei Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen.

In der Kategorie „Unzulässige Stoffe“ (nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Zusatzstoffen, nicht mehr zugelassene Futtermittelzusatzstoffe und Verschleppungen von Tierarzneimitteln) waren bei 746 untersuchten Analyseparametern keine Beanstandungen festzustellen.

12 Proben wurden auf verbotene Stoffe nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 untersucht, dabei gab es keine Beanstandungen.

Bei den Untersuchungen zum Zweck des Nachweises von verarbeitetem tierischem Protein waren alle 72 geprüften Proben rechtskonform.

Im Berichtsjahr wurden 58 Futtermittelproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel untersucht, dabei wurde auf 12.127 Parameter untersucht. Dabei wurde eine Höchstwertüberschreitung festgestellt.

Zur rechtlichen Bewertung der Anforderungen an die Futtermittelsicherheit gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden bei 65 Einzel- und Mischfuttermittel mikrobiologischen Untersuchungen zum Keimbesatz durchgeführt, davon wurden vier Futtermittel beanstandet.

Im Rahmen des Landesprogramms erfolgten im Berichtsjahr risikoorientierte Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB. Es wurde neben Trockengrün auch Mischfuttermittel, die Grünmehl enthielten, untersucht. Alle Futtermittel erwiesen sich als rechtskonform.

Innerhalb des Landesprogramms Glyphosat wurden bei den Futtermittelarten Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte zusätzlich zu den im Kontrollprogramm Futtermittel vorgesehenen Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe 16 Proben gezogen und auf Untersuchung von Glyphosat-Rückständen beauftragt. Es wurden bei allen 16 Proben keine Überschreitungen der Höchstgehalte festgestellt.

Die Überwachung des Herstellens, Behandelns, Verwendens, Transportierens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und unter Berücksichtigung der Regelungen zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgbarkeit nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 wurde durch Inspektionen in den Futtermittelunternehmen sowie Probenahmen realisiert.
19 Einzelfuttermittel wurden beprobt und auf das Vorhandensein gentechnischer Organismen untersucht. Es wurde kein Futtermittel beanstandet. Von neun überprüften Mischfuttermittelproben wurde kein Futtermittel beanstandet. Auch die Überprüfung der Kennzeichnungsvorschriften bei diesen Futtermitteln ergaben keine Beanstandungen.

Im Rahmen des Zoonosenmonitorings wurden verarbeitete Ölsaaten (Extraktionsschrote und Presskuchen) bei der Anlieferung an Mischfutterwerke zur Untersuchung auf Salmonellen beprobt und auf das Vorhandensein von Salmonellen untersucht. Es waren keine Kontaminationen mit Salmonellen festzustellen.

Im Berichtsjahr wurden 1.444 Futtermitteldeklarationen einer Kennzeichnungskontrolle unterzogen, davon waren 2,5 % zu beanstanden.

Im Ergebnis der Kontrollen wurden 153 Hinweise bzw. Belehrungen gegeben, eine Verwarnung mit Verwarngeld ausgesprochen und 55 Maßnahmen nach Artikel 138 VO (EG) 2017/625 oder § 39 LFGB ergriffen. Weiterhin wurden drei Bußgeldverfahren eingeleitet und abgeschlossen, 27 Verfahren (Verstöße) an andere Bundesländer abgegeben.