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Umsetzung Pflegeberufereformgesetz - Neue Ausbildung in der Pflege gemeinsam gestalten

Projektgruppe Pflegeberufereformgesetz, Foto: © Antonioguillem / Fotolia
Foto: © Antonioguillem / Fotolia, Logo: MASGF

Die Pflegeausbildung wird in Deutschland grundlegend reformiert: Am 17. Juli 2017 wurde das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die drei bisher nach Altersgruppen getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ab dem Jahr 2020 zu einer einzigen, generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt.

Der neue Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Das bedeutet, dass nur noch bis Ende 2019 Ausbildungen zur Altenpflegerin/-pfleger oder Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflegerin/-pfleger starten können.

Ab 2020 tritt dann das Pflegeberufereformgesetz in Gänze in Kraft und es werden die ersten Ausbildungen zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann beginnen.

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Die Pflegeausbildung wird in Deutschland grundlegend reformiert: Am 17. Juli 2017 wurde das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die drei bisher nach Altersgruppen getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ab dem Jahr 2020 zu einer einzigen, generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt.

Der neue Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Das bedeutet, dass nur noch bis Ende 2019 Ausbildungen zur Altenpflegerin/-pfleger oder Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflegerin/-pfleger starten können.

Ab 2020 tritt dann das Pflegeberufereformgesetz in Gänze in Kraft und es werden die ersten Ausbildungen zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann beginnen.


Handreichung für Praxisanleiter*innen veröffentlicht

Mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung haben sich auch die Inhalte der Ausbildung deutlich verändert. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen in der Lage sein, Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie in ambulanten Pflegesituationen selbstständig, umfassend und prozessorientiert zu pflegen. So steht es im Pflegeberufegesetz. Das stellt die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor große Herausforderungen. Mit einer neuen Handreichung erhalten sie für die Ausbildung künftiger Pflegefachfrauen und -männer eine weitere wertvolle Unterstützung. Die Handreichung ist gemeinsam von den Projekten CurAP – „Curriculare Arbeit der Pflegeschulen in Berlin“ und NEKSA – „Neu kreieren statt addieren – die neue Pflegeausbildung im Land Brandenburg curricular gestalten“ herausgegeben worden und jetzt erschienen. Neben Arbeitshilfen und Fortbildungsveranstaltungen führen die Projekt-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf Anfrage persönliche Beratung vor Ort in den Einrichtungen zu den Themen der Handreichungen durch.

Mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung haben sich auch die Inhalte der Ausbildung deutlich verändert. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen in der Lage sein, Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie in ambulanten Pflegesituationen selbstständig, umfassend und prozessorientiert zu pflegen. So steht es im Pflegeberufegesetz. Das stellt die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor große Herausforderungen. Mit einer neuen Handreichung erhalten sie für die Ausbildung künftiger Pflegefachfrauen und -männer eine weitere wertvolle Unterstützung. Die Handreichung ist gemeinsam von den Projekten CurAP – „Curriculare Arbeit der Pflegeschulen in Berlin“ und NEKSA – „Neu kreieren statt addieren – die neue Pflegeausbildung im Land Brandenburg curricular gestalten“ herausgegeben worden und jetzt erschienen. Neben Arbeitshilfen und Fortbildungsveranstaltungen führen die Projekt-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf Anfrage persönliche Beratung vor Ort in den Einrichtungen zu den Themen der Handreichungen durch.


Projektgruppe zur Umsetzung

Das Pflegeberufereformgesetz zieht grundlegende Änderungen nach sich, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsstrukturen und der Finanzierung.

Das Sozialministerium hat Anfang 2018 eine Projektgruppe unter der Leitung von Frau Anne Maria Lehmkuhl eingesetzt, um den anspruchsvollen Umsetzungsprozess im Land Brandenburg und die dafür notwenigen Schritte einzuleiten, umzusetzen und zu begleiten.

Dies beinhaltet insbesondere:

  • die frühzeitige Einbindung aller an der Ausbildung beteiligter Akteure
  • die Begleitung der Pflegeschulen sowie weiterer an der Ausbildung beteiligter Einrichtungen bei der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes.
  • die Begleitung der bundesrechtlichen Verordnungsgebung im Rahmen der Bundesratsverfahren,
  • die Umsetzung in Landesrecht

Aus der Projektgruppe ist inzwischen das Referat 27 Pflege- und Soziale Berufe (Fachkräftesicherung in der Pflege) entstanden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Referat 27
Henning-von-Tresckow Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-5275
E-Mail: pflegeberufereformgesetz@msgiv.brandenburg.de

Das Pflegeberufereformgesetz zieht grundlegende Änderungen nach sich, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsstrukturen und der Finanzierung.

Das Sozialministerium hat Anfang 2018 eine Projektgruppe unter der Leitung von Frau Anne Maria Lehmkuhl eingesetzt, um den anspruchsvollen Umsetzungsprozess im Land Brandenburg und die dafür notwenigen Schritte einzuleiten, umzusetzen und zu begleiten.

Dies beinhaltet insbesondere:

  • die frühzeitige Einbindung aller an der Ausbildung beteiligter Akteure
  • die Begleitung der Pflegeschulen sowie weiterer an der Ausbildung beteiligter Einrichtungen bei der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes.
  • die Begleitung der bundesrechtlichen Verordnungsgebung im Rahmen der Bundesratsverfahren,
  • die Umsetzung in Landesrecht

Aus der Projektgruppe ist inzwischen das Referat 27 Pflege- und Soziale Berufe (Fachkräftesicherung in der Pflege) entstanden.

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E-Mail: pflegeberufereformgesetz@msgiv.brandenburg.de


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Ein Newsletter informiert über die Arbeit der Projektgruppe, über Veranstaltungen und Publikationen, die die neue Pflegeausbildung betreffen. Gern können Sie sich unter der Mailadresse pflegereform@agentur-medienlabor.de für den Newsletter unseres Begleitprojektes „Transfer und Vernetzung  - Umsetzung der Pflegeberufereform“ anmelden.

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