Hauptmenü

Finanzierung Pflegeberufe und Pflegefonds

Ab 2020 tritt das Pflegeberufereformgesetz in Gänze in Kraft. Neu ist die Regelung zur Finanzierung. Sie erfolgt einheitlich über Ausgleichsfonds auf Landesebene und ermöglicht damit bundesweit eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Alle Krankenhäuser und alle ambulanten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sind an dem Fonds beteiligt. Ebenso zahlen die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung in diesen Fonds ein. Die Finanzierung ist in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung geregelt.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) wurde vom Land Brandenburg zur Umsetzung bestimmt und ist zuständig für:

  • die Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs
  • die Verwaltung eingehender Beträge (Umlagebeträge)
  • die Zahlung der Ausgleichszuweisungen an Träger der praktischen Ausbildung sowie Pflegeschulen
  • Prüfung und Kontrolle Ein- und Auszahlungen des Fonds

Ab 2020 tritt das Pflegeberufereformgesetz in Gänze in Kraft. Neu ist die Regelung zur Finanzierung. Sie erfolgt einheitlich über Ausgleichsfonds auf Landesebene und ermöglicht damit bundesweit eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Alle Krankenhäuser und alle ambulanten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sind an dem Fonds beteiligt. Ebenso zahlen die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung in diesen Fonds ein. Die Finanzierung ist in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung geregelt.

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) wurde vom Land Brandenburg zur Umsetzung bestimmt und ist zuständig für:

  • die Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs
  • die Verwaltung eingehender Beträge (Umlagebeträge)
  • die Zahlung der Ausgleichszuweisungen an Träger der praktischen Ausbildung sowie Pflegeschulen
  • Prüfung und Kontrolle Ein- und Auszahlungen des Fonds