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Sicherheit für bürgerschaftlich Engagierte - Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Symbolfoto Junge engagierte Menschen, Foto: © Halfpoint / Fotolia
Foto: © Halfpoint / Fotolia

In Brandenburg gibt es viele engagierte Frauen und Männer, die gemeinwohlorientiert anderen Menschen zur Seite stehen. Sei es nun die liebevolle Zuwendung und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die unterstützende Betreuung von Seniorinnen und Senioren oder die große Hilfe den Menschen gegenüber, die bei uns Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen. Dies sind nur einige Beispiele für freiwilliges Engagement, welches für viele Menschen ganz selbstverständlich zu ihrem Leben gehört.

Allerdings werden über die große Einsatzfreude hinaus häufig mögliche Risiken des Ehrenamts vergessen und erst im Schadensfall wird mitunter sichtbar, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht. Deshalb hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflicht­versicherungsschutz für freiwillig Engagierte erweitert. Zuständig dafür ist das Sozialministerium.

Symbolfoto Junge engagierte Menschen, Foto: © Halfpoint / Fotolia
Foto: © Halfpoint / Fotolia

In Brandenburg gibt es viele engagierte Frauen und Männer, die gemeinwohlorientiert anderen Menschen zur Seite stehen. Sei es nun die liebevolle Zuwendung und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die unterstützende Betreuung von Seniorinnen und Senioren oder die große Hilfe den Menschen gegenüber, die bei uns Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen. Dies sind nur einige Beispiele für freiwilliges Engagement, welches für viele Menschen ganz selbstverständlich zu ihrem Leben gehört.

Allerdings werden über die große Einsatzfreude hinaus häufig mögliche Risiken des Ehrenamts vergessen und erst im Schadensfall wird mitunter sichtbar, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht. Deshalb hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflicht­versicherungsschutz für freiwillig Engagierte erweitert. Zuständig dafür ist das Sozialministerium.

Haftpflichtversicherungsschutz

  • Wer ist versichert?

    Der Landessammelvertrag zur Haftpflichtversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Tätigen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass diese ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben bzw. ihre Tätigkeit von Brandenburg ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen usw.).

    Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden. Insofern sind Vereine, Verbände, Stiftungen, GmbHs usw. nicht aus der Pflicht entlassen, den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sicherzustellen.

    Der Landessammelvertrag zur Haftpflichtversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Tätigen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass diese ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben bzw. ihre Tätigkeit von Brandenburg ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen usw.).

    Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden. Insofern sind Vereine, Verbände, Stiftungen, GmbHs usw. nicht aus der Pflicht entlassen, den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sicherzustellen.

  • Wer ist nicht versichert?

    • Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität).
    • Betreute Personen bzw. Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
    • Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird.
    • Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität).
    • Betreute Personen bzw. Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
    • Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird.
  • Welche Leistungen sind versichert?

    • 10.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden
    • 100.000,00 € für Vermögensdrittschäden
    • 10.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden
    • 100.000,00 € für Vermögensdrittschäden
  • Schadensbeispiele

    • Die ehrenamtliche Betreuerin versäumt einen Winterstreudienst für das Anwesen ihres Betreuten zu organisieren. Die Nachbarin stürzt und bricht sich das Bein. Sie muss für zwei Wochen ins Krankenhaus.
    • Die Leiterin der Elterninitiative "Kreativ" ist nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit einer Schere schweren körperlichen Schaden zufügt. Die Leiterin der Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.
    • Der Organisator einer Wandertour der Wandergruppe "Auf Schusters Rappen" legt irrtümlich eine Wanderroute fest, die so anspruchsvoll ist, dass ein Wanderer stürzt und sich erheblich verletzt. Der Organisator wird auf Schadensersatz verklagt.
    • Die ehrenamtliche Betreuerin versäumt einen Winterstreudienst für das Anwesen ihres Betreuten zu organisieren. Die Nachbarin stürzt und bricht sich das Bein. Sie muss für zwei Wochen ins Krankenhaus.
    • Die Leiterin der Elterninitiative "Kreativ" ist nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit einer Schere schweren körperlichen Schaden zufügt. Die Leiterin der Initiative wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.
    • Der Organisator einer Wandertour der Wandergruppe "Auf Schusters Rappen" legt irrtümlich eine Wanderroute fest, die so anspruchsvoll ist, dass ein Wanderer stürzt und sich erheblich verletzt. Der Organisator wird auf Schadensersatz verklagt.

Unfallversicherungsschutz

  • Wer ist versichert?

    Der Landessammelvertrag zur Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Tätigen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass diese ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben bzw. ihre Tätigkeit von Brandenburg ausgeht.

    Der Versicherungsschutz im Bereich der Unfallversicherung besteht auch für Ehrenamtliche, die in rechtlich selbständigen Strukturen tätig sind.

    Die versicherten Ehrenamtlichen können die Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Zustimmung des Landes als Versicherungsnehmer unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an die versicherte Person.
    Bei Fragen zu dieser Vereinbarung, zum bestehenden Versicherungsschutz oder im Schadenfall wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz oder an den Versicherungsmakler des Ministeriums, die

    Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
    Ecclesiastraße 1-4
    32758 Detmold
    Telefon:         05231 603 6112
    E-Mail:           ehrenamt@ecclesia.de

    Der Landessammelvertrag zur Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Tätigen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass diese ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben bzw. ihre Tätigkeit von Brandenburg ausgeht.

    Der Versicherungsschutz im Bereich der Unfallversicherung besteht auch für Ehrenamtliche, die in rechtlich selbständigen Strukturen tätig sind.

    Die versicherten Ehrenamtlichen können die Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Zustimmung des Landes als Versicherungsnehmer unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an die versicherte Person.
    Bei Fragen zu dieser Vereinbarung, zum bestehenden Versicherungsschutz oder im Schadenfall wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz oder an den Versicherungsmakler des Ministeriums, die

    Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
    Ecclesiastraße 1-4
    32758 Detmold
    Telefon:         05231 603 6112
    E-Mail:           ehrenamt@ecclesia.de

  • Wer ist nicht versichert?

    • Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
    • Personen, für die vom Träger/von der Vereinigung, für die der Ehrenamtliche tätig ist, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
      Sollten die Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag geringer sein als die des Landesrahmenvertrages des Landes Brandenburg, so wird die Differenz aus diesem Vertrag ausgeglichen. Rentenleistungen für Invalidität infolge eines Unfalls werden dabei in eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet.
    • Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
    • Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
    • Personen, für die vom Träger/von der Vereinigung, für die der Ehrenamtliche tätig ist, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde.
      Sollten die Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag geringer sein als die des Landesrahmenvertrages des Landes Brandenburg, so wird die Differenz aus diesem Vertrag ausgeglichen. Rentenleistungen für Invalidität infolge eines Unfalls werden dabei in eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet.
    • Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
  • Welche Leistungen sind versichert?

    • bis zu 175.000,00 €  bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung
    • 10.000,00 €   im Todesfall
    •  2.000,00 €   für Heilkosten (subsidiär)
    •  1.000,00 €   für Bergungskosten
    • bis zu 175.000,00 €  bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung
    • 10.000,00 €   im Todesfall
    •  2.000,00 €   für Heilkosten (subsidiär)
    •  1.000,00 €   für Bergungskosten
  • Schadensbeispiele

    • Ein Mitarbeiter des Projekts "Altenpflege selbst organisiert" stürzt auf dem direkten Weg von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nach Hause. Er erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
    • Die Bürgerinitiative "Ein Spielplatz für unsere Kinder" trifft sich zur Ortsbesichtigung am zukünftigen Standort des Spielplatzes. Ein Mitglied der Initiative erleidet auf direktem Weg dorthin einen tödlichen Unfall.
    • Ein Mitglied der Wandergruppe "Auf Schusters Rappen" organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes stürzt er einen Abhang hinunter und bricht sich beide Beine.
      Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden und ist später noch längerer Zeit auf Gehhilfen angewiesen.
    • Ein Mitarbeiter des Projekts "Altenpflege selbst organisiert" stürzt auf dem direkten Weg von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nach Hause. Er erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
    • Die Bürgerinitiative "Ein Spielplatz für unsere Kinder" trifft sich zur Ortsbesichtigung am zukünftigen Standort des Spielplatzes. Ein Mitglied der Initiative erleidet auf direktem Weg dorthin einen tödlichen Unfall.
    • Ein Mitglied der Wandergruppe "Auf Schusters Rappen" organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes stürzt er einen Abhang hinunter und bricht sich beide Beine.
      Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden und ist später noch längerer Zeit auf Gehhilfen angewiesen.

Ihr Ansprechpartner

Die Inanspruchnahme des durch die Landessammelverträge gewährten Versicherungsschutzes erfordert keine gesonderte Anmeldung von Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen und Projekten.

Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastraße 1-4
32758 Detmold
Telefon: 05231 603-6112
Telefax: 05231 603-197
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de

Die Inanspruchnahme des durch die Landessammelverträge gewährten Versicherungsschutzes erfordert keine gesonderte Anmeldung von Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen und Projekten.

Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastraße 1-4
32758 Detmold
Telefon: 05231 603-6112
Telefax: 05231 603-197
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de

Download: Formulare zur Schadensanzeige

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