Wohnraum und Unterkunft
Informationen für Geflüchtete
Viele Menschen in Europa, in Deutschland und in Brandenburg sind bereit, Geflüchteten zu helfen. Sie bieten Menschen aus der Ukraine eine kostenlose Unterkunft an, viele nehmen geflüchtete Menschen bei sich zu Hause auf.
Wichtig: Seien Sie vorsichtig! Es gibt auch unseriöse Angebote von Menschen, die Sie ausnutzen wollen. Wenn Sie sich unwohl oder bedroht fühlen, melden Sie sich beim Hilfetelefon unter der Nummer 08000 - 116 016. Der Anruf ist kostenlos. Geben Sie Ihren Pass und Ihr Mobiltelefon niemals aus der Hand!
Wer nicht privat unterkommen kann oder dringend Versorgung braucht, kann sich in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt melden oder sich direkt an die örtliche Ausländerbehörde wenden.
- Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH): Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt, Telefon: 03364 4270, E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de
- Die Kontaktadressen der Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg.
Wichtig: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dürfen Sie Ihren Wohnort in der Regel nicht selbst wählen.
Viele Menschen in Europa, in Deutschland und in Brandenburg sind bereit, Geflüchteten zu helfen. Sie bieten Menschen aus der Ukraine eine kostenlose Unterkunft an, viele nehmen geflüchtete Menschen bei sich zu Hause auf.
Wichtig: Seien Sie vorsichtig! Es gibt auch unseriöse Angebote von Menschen, die Sie ausnutzen wollen. Wenn Sie sich unwohl oder bedroht fühlen, melden Sie sich beim Hilfetelefon unter der Nummer 08000 - 116 016. Der Anruf ist kostenlos. Geben Sie Ihren Pass und Ihr Mobiltelefon niemals aus der Hand!
Wer nicht privat unterkommen kann oder dringend Versorgung braucht, kann sich in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt melden oder sich direkt an die örtliche Ausländerbehörde wenden.
- Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH): Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt, Telefon: 03364 4270, E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de
- Die Kontaktadressen der Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg.
Wichtig: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dürfen Sie Ihren Wohnort in der Regel nicht selbst wählen.