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Gesundheitsversorgung

Medizinische Versorgung

Wenn Sie medizinische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an das Sozialamt des Landkreises, in welchem Sie derzeit wohnen. Dort können Sie eine elektronische Gesundheitskarte beantragen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein Nachweis, um bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Auf der eGK werden auch Notfalldaten oder verordnete Medikamente gespeichert. Sie erhalten vom Sozialamt anschließend ein Formular als Bescheinigung. Bis Ihnen die elektronische Gesundheitskarte zugesandt wird, können Sie das Formular entsprechend nutzen, um eine gesundheitliche Versorgung zu erhalten.

Zur gesundheitlichen Versorgung gehören die Behandlung bei einer Ärztin oder bei einem Arzt, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht und behandelt, wenn

  • Sie akut erkrankt sind,
  • Sie unter Schmerzen leiden, inkl. Medikamente und Verbandmittel
  • Sie schwanger sind (Vor- und Nachsorge, alle notwendigen ärztlichen und pflegerischen Hilfen und Betreuung, insbesondere die Unterstützung durch Hebammen, sowie notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel)

Besonders schutzbedürftige Personen

Kinder, werdende Mütter, Opfer von Folter und Gewalt sowie Menschen mit Behinderung gelten als besonders schutzbedürftig. Bei der medizinischen Versorgung werden ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigt.

Wichtig: Bitte bewahren Sie alle Untersuchungsunterlagen, die Sie erhalten, gut auf! Beispiele sind der Impfpass und der Mutterschutzpass. Diese Unterlagen enthalten notwendige Informationen, die für weitere Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte wichtig sein können.

Auch, wenn Sie noch nicht registriert sind, haben Sie einen Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Insbesondere Krebs- und Dialysepatienten sollten sich jedoch schnellstmöglich beim Sozialamt melden, um medizinische Versorgung zu beantragen.

Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung + Registrierung im Ausländerzentralregister haben bekommen ab dem 01.06.2022 finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter. Sie haben dann Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter zahlt die Beiträge für Sie. Sie können Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Auf krankenkasseninfo.de. finden Sie eine Liste mit gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie müssen selbst bei der Krankenkasse Ihrer Wahl einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Hilfe bei Ausfüllen der Anträge können Sie beim für Sie zuständigen Jobcenter oder einer Beratungsstelle bekommen. Einige Krankenkassen bieten auch Mitgliedschaftsanträge auf Ukrainisch an. Falls Sie selbst keinen Antrag bei einer Krankenkasse stellen, kann das Jobcenter Sie bei einer beliebigen Krankenkasse anmelden.

Wenn Sie medizinische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an das Sozialamt des Landkreises, in welchem Sie derzeit wohnen. Dort können Sie eine elektronische Gesundheitskarte beantragen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein Nachweis, um bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Auf der eGK werden auch Notfalldaten oder verordnete Medikamente gespeichert. Sie erhalten vom Sozialamt anschließend ein Formular als Bescheinigung. Bis Ihnen die elektronische Gesundheitskarte zugesandt wird, können Sie das Formular entsprechend nutzen, um eine gesundheitliche Versorgung zu erhalten.

Zur gesundheitlichen Versorgung gehören die Behandlung bei einer Ärztin oder bei einem Arzt, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht und behandelt, wenn

  • Sie akut erkrankt sind,
  • Sie unter Schmerzen leiden, inkl. Medikamente und Verbandmittel
  • Sie schwanger sind (Vor- und Nachsorge, alle notwendigen ärztlichen und pflegerischen Hilfen und Betreuung, insbesondere die Unterstützung durch Hebammen, sowie notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel)

Besonders schutzbedürftige Personen

Kinder, werdende Mütter, Opfer von Folter und Gewalt sowie Menschen mit Behinderung gelten als besonders schutzbedürftig. Bei der medizinischen Versorgung werden ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigt.

Wichtig: Bitte bewahren Sie alle Untersuchungsunterlagen, die Sie erhalten, gut auf! Beispiele sind der Impfpass und der Mutterschutzpass. Diese Unterlagen enthalten notwendige Informationen, die für weitere Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte wichtig sein können.

Auch, wenn Sie noch nicht registriert sind, haben Sie einen Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Insbesondere Krebs- und Dialysepatienten sollten sich jedoch schnellstmöglich beim Sozialamt melden, um medizinische Versorgung zu beantragen.

Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung + Registrierung im Ausländerzentralregister haben bekommen ab dem 01.06.2022 finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter. Sie haben dann Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter zahlt die Beiträge für Sie. Sie können Ihre gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Auf krankenkasseninfo.de. finden Sie eine Liste mit gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie müssen selbst bei der Krankenkasse Ihrer Wahl einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Hilfe bei Ausfüllen der Anträge können Sie beim für Sie zuständigen Jobcenter oder einer Beratungsstelle bekommen. Einige Krankenkassen bieten auch Mitgliedschaftsanträge auf Ukrainisch an. Falls Sie selbst keinen Antrag bei einer Krankenkasse stellen, kann das Jobcenter Sie bei einer beliebigen Krankenkasse anmelden.

Wer macht was im deutschen Gesundheitswesen?

Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis

Die Diagnose und die anschließende Behandlung einer Erkrankung führen in der Regel Ärztinnen und Ärzte durch, die in einer eigenen Praxis oder einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Diese nennt man "niedergelassene" Ärztinnen oder Ärzte. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte stellen auch Rezepte für Medikamente aus und können ihre Patientinnen und Patienten zur weiteren Behandlung auch in ein Krankenhaus einweisen.

Wichtig: Die meisten Ärztinnen und Ärzte vergeben Termine für eine Behandlung. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin, am besten telefonisch. Unangemeldete Patientinnen und Patienten müssen mit Wartezeiten rechnen.

Wichtig: Viele Ärztinnen und Ärzte sprechen Englisch oder eine andere Fremdsprache. Bitte erkundigen Sie sich danach. Sollten Sie über weniger gute Deutschkenntnisse verfügen, ist es empfehlenswert, einen sprachkundigen Menschen Ihres Vertrauens mit zu der Ärztin oder dem Arzt zu nehmen.

Apotheken

Viele Arzneimittel dürfen in Deutschland nur in Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Von einer Apothekerin oder einem Apotheker erhalten Sie bestimmte Arzneimittel (sogenannte verschreibungspflichtige Arzneimittel) nur dann, wenn Sie ein Rezept einer Ärztin oder eines Arztes vorlegen. Es gibt auch zahlreiche frei verkäufliche Arzneimittel, für die kein Rezept notwendig ist. Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der näheren Umgebung Notdienst.

Wichtige Telefonnummern im Überblick

Wer in der Nacht oder an einem Wochenende krank wird oder in Not gerät, findet in Deutschland ein großes Netz von Hilfsangeboten:

Notruf unter 112: Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen, also im Notfall, z.B. bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall immer die 112 anrufen.

Bereitschaftsdienst unter 116 117: Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigen und nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116117. Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.

Apotheken-Notdienst-Finder unter 0800 0022833: Unter dieser kostenlosen Festnetznummer oder per Handy einfach die 22833 anrufen (69 Cent/Minute) finden Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke.

Giftnotruf in Berlin unter 030 19240 (Tag und Nacht): Für den möglichen Fall einer Vergiftung mit Chemikalien, Arzneimitteln oder Pflanzenbestandteilen.

Einen umfassenden Einblick in das deutsche Gesundheitssystem und medizinische Angebote erhalten Sie auf dem Gesundheitsportal für Geflüchtete und Einreisende des Bundesministeriums für Gesundheit:

Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis

Die Diagnose und die anschließende Behandlung einer Erkrankung führen in der Regel Ärztinnen und Ärzte durch, die in einer eigenen Praxis oder einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Diese nennt man "niedergelassene" Ärztinnen oder Ärzte. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte stellen auch Rezepte für Medikamente aus und können ihre Patientinnen und Patienten zur weiteren Behandlung auch in ein Krankenhaus einweisen.

Wichtig: Die meisten Ärztinnen und Ärzte vergeben Termine für eine Behandlung. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin, am besten telefonisch. Unangemeldete Patientinnen und Patienten müssen mit Wartezeiten rechnen.

Wichtig: Viele Ärztinnen und Ärzte sprechen Englisch oder eine andere Fremdsprache. Bitte erkundigen Sie sich danach. Sollten Sie über weniger gute Deutschkenntnisse verfügen, ist es empfehlenswert, einen sprachkundigen Menschen Ihres Vertrauens mit zu der Ärztin oder dem Arzt zu nehmen.

Apotheken

Viele Arzneimittel dürfen in Deutschland nur in Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Von einer Apothekerin oder einem Apotheker erhalten Sie bestimmte Arzneimittel (sogenannte verschreibungspflichtige Arzneimittel) nur dann, wenn Sie ein Rezept einer Ärztin oder eines Arztes vorlegen. Es gibt auch zahlreiche frei verkäufliche Arzneimittel, für die kein Rezept notwendig ist. Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der näheren Umgebung Notdienst.

Wichtige Telefonnummern im Überblick

Wer in der Nacht oder an einem Wochenende krank wird oder in Not gerät, findet in Deutschland ein großes Netz von Hilfsangeboten:

Notruf unter 112: Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen, also im Notfall, z.B. bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall immer die 112 anrufen.

Bereitschaftsdienst unter 116 117: Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigen und nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116117. Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.

Apotheken-Notdienst-Finder unter 0800 0022833: Unter dieser kostenlosen Festnetznummer oder per Handy einfach die 22833 anrufen (69 Cent/Minute) finden Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke.

Giftnotruf in Berlin unter 030 19240 (Tag und Nacht): Für den möglichen Fall einer Vergiftung mit Chemikalien, Arzneimitteln oder Pflanzenbestandteilen.

Einen umfassenden Einblick in das deutsche Gesundheitssystem und medizinische Angebote erhalten Sie auf dem Gesundheitsportal für Geflüchtete und Einreisende des Bundesministeriums für Gesundheit:

Erstuntersuchung

In Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete (z.B. in Eisenhüttenstadt) oder anderen kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben meist viele Menschen auf engem Raum, die sich darüber hinaus Gemeinschaftsbäder und -küchen teilen müssen. Darum herrscht in diesen Unterkünften ein höheres Infektionsrisiko als z.B. in einer privaten Wohnung.

Nach Ihrer Ankunft in Ihrer Aufnahmeeinrichtung werden Sie deshalb von einer Ärztin oder einem Arzt auf übertragbare Krankheiten untersucht. Die Untersuchung umfasst eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge, zum Ausschluss einer Lungentuberkulose. Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schwangeren wird von einer Röntgenuntersuchung abgesehen und stattdessen auf andere Untersuchungsmethoden (z.B. einen Bluttest) zurückgegriffen. Darüber hinaus wird der allgemeine Impfstatus abgefragt. Bei Bedarf werden fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19, Masern oder Poliomyelitis angeboten.

Wichtig: Bitte weisen Sie die Ärztin oder den Arzt auf eine bestehende Schwangerschaft hin!

Wenn Sie direkt bei Freunden, Bekannten und Verwandten oder bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern privat untergebracht sind, besteht für Sie zunächst keine Pflicht für eine Erstuntersuchung. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose oder Poliomyelitis zu verhindern, erhalten Sie ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis.

Dieses Angebot erhalten Sie beispielsweise in einem Krankenhaus des Landes Brandenburg. Hierfür hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz und die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Landesweit sind derzeit mehr als 30 Krankenhäuser beigetreten. Hier finden Sie eine Liste der teilnehmenden Kliniken, die kontinuierlich ergänzt wird.

Liste der teilnehmenden Kliniken:

Standort/e

Einrichtung

Angermünde

GLG Fachklinik Wolletzsee

Angermünde

Krankenhaus Angermünde

Bad Belzig

Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH

Bad Saarow

HELIOS Klinikum Bad Saarow

Beeskow

Oder-Spree Krankenhaus

Bernau

Brandenburgklinik

Bernau

Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg

Brandenburg/Havel

Städtisches Klinikum Brandenburg

Cottbus

Carl-Thiem-Klinikum Cottbus

Eberswalde

Klinikum Barnim Werner Forßmann Krankenhaus

Eisenhüttenstadt

Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt

Elsterwerda / Finsterwalde / Herzberg

Elbe-Elster-Klinikum GmbH
Standort Finsterwalde
Standort Herzberg

Forst

Lausitz Klinik Forst

Frankfurt (Oder)

Klinikum Frankfurt (Oder)

Gransee

Oberhavel Klinik - Standort Gransee

Guben

Naemi-Wilke-Stift Guben

Kyritz / Pritzwalk / Wittstock

KMG Klinikum Mitte GmbH
Standort Kyritz
Standort Pritzwalk
Standort Wittstock                                                                                                            

Königs Wusterhausen

Achenbach-Krankenhaus Königs Wusterhausen

Luckenwalde

KMG Klinikum Luckenwalde

Nauen / Rathenow

Havelland Kliniken
Standort Nauen
Standort Rathenow

Neuruppin

Ruppiner Kliniken

Oranienburg / Hennigsdorf

Oberhavel Kliniken

Perleberg

Kreiskrankenhaus Prignitz

Potsdam

Klinikum Ernst von Bergmann

Schwedt (Oder)

ASKLEPIOS Klinikum Uckermark

Senftenberg / Lauchhammer

Sana Kliniken
Standort Senftenberg
Standort Lauchhammer

Seelow

Krankenhaus Seelow

Strausberg / Wriezen

Krankenhaus Märkisch-Oderland

Templin

Sana Krankenhaus Templin

Treuenbrietzen

Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen

Termine für diese Untersuchungen in teilnehmenden Krankenhäusern werden von den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städte organisiert. Dies umfasst auch den Transport. Bitte informieren Sie sich hierzu beim örtlichen Sozialamt.

Ebenso können niedergelassene Kinder- sowie Hausärztinnen und -ärzte im Land Brandenburg aktuell auf freiwilliger Basis Untersuchungen zum Ausschluss von Infektionen (insb. TBC, Masern, Überprüfung Impfstatus und ggf. Durchführung von Schutzimpfungen) durchführen und dokumentieren, um kurzfristig den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen für Geflüchtete zu ermöglichen.

In Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete (z.B. in Eisenhüttenstadt) oder anderen kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben meist viele Menschen auf engem Raum, die sich darüber hinaus Gemeinschaftsbäder und -küchen teilen müssen. Darum herrscht in diesen Unterkünften ein höheres Infektionsrisiko als z.B. in einer privaten Wohnung.

Nach Ihrer Ankunft in Ihrer Aufnahmeeinrichtung werden Sie deshalb von einer Ärztin oder einem Arzt auf übertragbare Krankheiten untersucht. Die Untersuchung umfasst eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge, zum Ausschluss einer Lungentuberkulose. Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schwangeren wird von einer Röntgenuntersuchung abgesehen und stattdessen auf andere Untersuchungsmethoden (z.B. einen Bluttest) zurückgegriffen. Darüber hinaus wird der allgemeine Impfstatus abgefragt. Bei Bedarf werden fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19, Masern oder Poliomyelitis angeboten.

Wichtig: Bitte weisen Sie die Ärztin oder den Arzt auf eine bestehende Schwangerschaft hin!

Wenn Sie direkt bei Freunden, Bekannten und Verwandten oder bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern privat untergebracht sind, besteht für Sie zunächst keine Pflicht für eine Erstuntersuchung. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose oder Poliomyelitis zu verhindern, erhalten Sie ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis.

Dieses Angebot erhalten Sie beispielsweise in einem Krankenhaus des Landes Brandenburg. Hierfür hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz und die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Landesweit sind derzeit mehr als 30 Krankenhäuser beigetreten. Hier finden Sie eine Liste der teilnehmenden Kliniken, die kontinuierlich ergänzt wird.

Liste der teilnehmenden Kliniken:

Standort/e

Einrichtung

Angermünde

GLG Fachklinik Wolletzsee

Angermünde

Krankenhaus Angermünde

Bad Belzig

Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH

Bad Saarow

HELIOS Klinikum Bad Saarow

Beeskow

Oder-Spree Krankenhaus

Bernau

Brandenburgklinik

Bernau

Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg

Brandenburg/Havel

Städtisches Klinikum Brandenburg

Cottbus

Carl-Thiem-Klinikum Cottbus

Eberswalde

Klinikum Barnim Werner Forßmann Krankenhaus

Eisenhüttenstadt

Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt

Elsterwerda / Finsterwalde / Herzberg

Elbe-Elster-Klinikum GmbH
Standort Finsterwalde
Standort Herzberg

Forst

Lausitz Klinik Forst

Frankfurt (Oder)

Klinikum Frankfurt (Oder)

Gransee

Oberhavel Klinik - Standort Gransee

Guben

Naemi-Wilke-Stift Guben

Kyritz / Pritzwalk / Wittstock

KMG Klinikum Mitte GmbH
Standort Kyritz
Standort Pritzwalk
Standort Wittstock                                                                                                            

Königs Wusterhausen

Achenbach-Krankenhaus Königs Wusterhausen

Luckenwalde

KMG Klinikum Luckenwalde

Nauen / Rathenow

Havelland Kliniken
Standort Nauen
Standort Rathenow

Neuruppin

Ruppiner Kliniken

Oranienburg / Hennigsdorf

Oberhavel Kliniken

Perleberg

Kreiskrankenhaus Prignitz

Potsdam

Klinikum Ernst von Bergmann

Schwedt (Oder)

ASKLEPIOS Klinikum Uckermark

Senftenberg / Lauchhammer

Sana Kliniken
Standort Senftenberg
Standort Lauchhammer

Seelow

Krankenhaus Seelow

Strausberg / Wriezen

Krankenhaus Märkisch-Oderland

Templin

Sana Krankenhaus Templin

Treuenbrietzen

Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen

Termine für diese Untersuchungen in teilnehmenden Krankenhäusern werden von den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städte organisiert. Dies umfasst auch den Transport. Bitte informieren Sie sich hierzu beim örtlichen Sozialamt.

Ebenso können niedergelassene Kinder- sowie Hausärztinnen und -ärzte im Land Brandenburg aktuell auf freiwilliger Basis Untersuchungen zum Ausschluss von Infektionen (insb. TBC, Masern, Überprüfung Impfstatus und ggf. Durchführung von Schutzimpfungen) durchführen und dokumentieren, um kurzfristig den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen für Geflüchtete zu ermöglichen.

Angebote für Schwangere, Frauen und Mädchen

Schwangere Frauen werden entsprechend medizinisch versorgt. Der Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes werden überwacht. Dazu gehören regelmäßige Untersuchungen (zum Beispiel Blutuntersuchungen, Untersuchungen des Urins und Ultraschalluntersuchungen), die Geburtsvorbereitung, die Entbindung und die Pflege danach. Wenn Sie schwanger sind, erhalten Sie von dem Arzt oder der Ärztin einen "Mutterpass". Im Mutterpass werden die einzelnen Termine der Untersuchungen festgehalten. Entbindungen werden von Hebammen und Entbindungspflegern sowie Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt. Auch vor und nach der Geburt sind Hebammen und Entbindungspfleger wichtige Ansprechpartner.

Hilfetelefon für "Schwangere in Not"

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ des Bundesfamilienministeriums ist unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr für Schwangere erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym und kostenlos auf Russisch und Englisch. Das Hilfetelefon bietet auch eine kostenlose und anonyme Online-Beratung

Broschüre "Wegweiser Müttergesundheit"

Der Wegweiser gibt Informationen zu Schwangerschaft und Geburt auf Russisch und Englisch. Er ist herausgegeben von Mimi – dem Gesundheitsprojekt mit Migranten für Migranten vom Ethno-Medizinischen Zentrum.

Broschüre: Guter Start ins Leben – Wie Hebammen helfen

Der Deutsche Hebammenverband informiert in einem Flyer auf Russisch und Englisch über die Leistungen von Hebammen in der Schwangerschaft sowie während und nach der Geburt.

www.zanzu.de

Die Website erklärt den menschlichen Körper in Wort und Bild auf Russisch und Englisch. Sie bietet Informationen zu Schwangerschaft, Geburt, Sexualität und Verhütung. Zanzu ist ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Sensoa, dem Flämischen Expertenzentrum für Sexuelle Gesundheit.

www.gesund-ins-leben.de

Das Netzwerk „Gesund ins Leben“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bietet verschiedene Materialien für Eltern zur Ernährung von Babys und Kleinkindern auf Russisch und Englisch an:
Kompaktinfo „Das beste Essen für Babys“ auf Russisch
Kompaktinfo: „Das beste Essen für Babys“ auf Englisch.

Schwangere Frauen werden entsprechend medizinisch versorgt. Der Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes werden überwacht. Dazu gehören regelmäßige Untersuchungen (zum Beispiel Blutuntersuchungen, Untersuchungen des Urins und Ultraschalluntersuchungen), die Geburtsvorbereitung, die Entbindung und die Pflege danach. Wenn Sie schwanger sind, erhalten Sie von dem Arzt oder der Ärztin einen "Mutterpass". Im Mutterpass werden die einzelnen Termine der Untersuchungen festgehalten. Entbindungen werden von Hebammen und Entbindungspflegern sowie Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt. Auch vor und nach der Geburt sind Hebammen und Entbindungspfleger wichtige Ansprechpartner.

Hilfetelefon für "Schwangere in Not"

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ des Bundesfamilienministeriums ist unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr für Schwangere erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym und kostenlos auf Russisch und Englisch. Das Hilfetelefon bietet auch eine kostenlose und anonyme Online-Beratung

Broschüre "Wegweiser Müttergesundheit"

Der Wegweiser gibt Informationen zu Schwangerschaft und Geburt auf Russisch und Englisch. Er ist herausgegeben von Mimi – dem Gesundheitsprojekt mit Migranten für Migranten vom Ethno-Medizinischen Zentrum.

Broschüre: Guter Start ins Leben – Wie Hebammen helfen

Der Deutsche Hebammenverband informiert in einem Flyer auf Russisch und Englisch über die Leistungen von Hebammen in der Schwangerschaft sowie während und nach der Geburt.

www.zanzu.de

Die Website erklärt den menschlichen Körper in Wort und Bild auf Russisch und Englisch. Sie bietet Informationen zu Schwangerschaft, Geburt, Sexualität und Verhütung. Zanzu ist ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Sensoa, dem Flämischen Expertenzentrum für Sexuelle Gesundheit.

www.gesund-ins-leben.de

Das Netzwerk „Gesund ins Leben“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bietet verschiedene Materialien für Eltern zur Ernährung von Babys und Kleinkindern auf Russisch und Englisch an:
Kompaktinfo „Das beste Essen für Babys“ auf Russisch
Kompaktinfo: „Das beste Essen für Babys“ auf Englisch.

Kinder und Jugendliche

In der Regel bekommen Eltern nach der Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau beschrieben wird, zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Untersuchung notwendig ist.

Wichtig: Bewahren Sie dieses Untersuchungsheft bitte gut auf und bringen es zu allen Arztbesuchen Ihrer Kinder mit!

Bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr sind mehrere Untersuchungen vorgesehen. Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt durchgeführt. Stoffwechsel und Funktion der Sinnesorgane (zum Beispiel Hören, Sehen), Atmung, Verdauung und Muskulatur werden geprüft. Es wird auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen geachtet.

Bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren wird eine weitere Untersuchung empfohlen. Dadurch sollen Hinweise auf Probleme in der körperlichen und geistigen Entwicklung des Jugendlichen entdeckt werden. Die Ärztin oder der Arzt misst unter anderem Größe, Gewicht und Blutdruck.

Diese Untersuchungen sind wichtig, um eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes zu fördern.

In der Regel bekommen Eltern nach der Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau beschrieben wird, zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Untersuchung notwendig ist.

Wichtig: Bewahren Sie dieses Untersuchungsheft bitte gut auf und bringen es zu allen Arztbesuchen Ihrer Kinder mit!

Bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr sind mehrere Untersuchungen vorgesehen. Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt durchgeführt. Stoffwechsel und Funktion der Sinnesorgane (zum Beispiel Hören, Sehen), Atmung, Verdauung und Muskulatur werden geprüft. Es wird auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen geachtet.

Bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren wird eine weitere Untersuchung empfohlen. Dadurch sollen Hinweise auf Probleme in der körperlichen und geistigen Entwicklung des Jugendlichen entdeckt werden. Die Ärztin oder der Arzt misst unter anderem Größe, Gewicht und Blutdruck.

Diese Untersuchungen sind wichtig, um eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes zu fördern.

Psychologische Unterstützung

Die Albatros gGmbH bietet psychosoziale Beratung für geflüchtete Menschen an. Dabei beraten sie u. a. auch auf Russisch.

  • Eine Videokonferenz ist buchbar über www.albatros-direkt.de.
  • Telefonische Hotline unter: 030 – 403 638 638.
  • Persönliche Gespräche auf Russisch unter: 0176 – 19831277 (Frau Prib-Talpyha), oder unter: 0176 – 19831276 (Frau Arazyan).

Inter Homines e.V. bietet seit 2016 muttersprachliche psychosoziale Gesundheitsberatung für seelisch belastete und traumatisierte Geflüchtete im Land Brandenburg an, im Einzel- wie Gruppensetting und in verschiedenen Sprachen. Dazu gehören auch Meta-Deutschkurse, in denen zehn Lernmethoden zum effektiven Selbststudium der deutschen Sprache vermittelt werden. Es gibt derzeit eine ukrainisch-sprachige und zwei russischsprachige Beraterinnen.

  • Telefonische Erreichbarkeit: 0176 24450822 (Dr. Regner, in Deutsch, Englisch, Russisch nach Vermittlung)
  • weitere Informationen finden sich auf www.inter-homines.org

Das Zentrum ÜBERLEBEN bietet eine telefonische Beratung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, mit Beratungsbedarf im Bereich Psychotherapie und soziale Beratung an.

KommMit e.V., Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge in Brandenburg (PSZ) bietet geflüchteten Menschen mit psychischen Belastungen aufgrund von Verfolgung, Krieg, Vertreibung und Familientrennungen psychologische Beratung, Psychotherapie, psychiatrische Betreuung, psychosoziale Unterstützung und Sozial- und Verfahrensberatung an. Das PSZ ist mit eigenen Beratungsstellen in Eberswalde, Bernau, Teltow-Fläming, Elbe-Elster (Doberlug-Kirchhain, Finsterwalde), Oberspreewald-Lausitz (Lübben, Luckenwalde), Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Berlin vertreten. Die Mitarbeiterinnen des PSZ sprechen Arabisch, Dari, Farsi, Pashtu, Russisch, Ukrainisch, Serbokroatisch, Englisch und Französisch; für alle weiteren Sprachen können Sprachmittler hinzugezogen werden. Darüber hinaus leistet das PSZ Qualifizierungsarbeit für Mitarbeiterinnen in der psychosozialen Beratung und Sensibilisierungsarbeit für Mitarbeiterinnen im Gesundheitsbereich.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BBtK) informiert in einem Ratgeber darüber, wie sich traumatisierte Kinder und Jugendliche je nach Alter verhalten können. Der Ratgeber zeigt an vielen konkreten Situationen, wie Eltern darauf angemessen reagieren können. Er möchte den Eltern helfen, ihre Kinder besser zu verstehen.

Den Ratgeber für Flüchtlingseltern auf Deutsch und Englisch können Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer (BBtK) herunterladen: https://www.bptk.de/

Die Albatros gGmbH bietet psychosoziale Beratung für geflüchtete Menschen an. Dabei beraten sie u. a. auch auf Russisch.

  • Eine Videokonferenz ist buchbar über www.albatros-direkt.de.
  • Telefonische Hotline unter: 030 – 403 638 638.
  • Persönliche Gespräche auf Russisch unter: 0176 – 19831277 (Frau Prib-Talpyha), oder unter: 0176 – 19831276 (Frau Arazyan).

Inter Homines e.V. bietet seit 2016 muttersprachliche psychosoziale Gesundheitsberatung für seelisch belastete und traumatisierte Geflüchtete im Land Brandenburg an, im Einzel- wie Gruppensetting und in verschiedenen Sprachen. Dazu gehören auch Meta-Deutschkurse, in denen zehn Lernmethoden zum effektiven Selbststudium der deutschen Sprache vermittelt werden. Es gibt derzeit eine ukrainisch-sprachige und zwei russischsprachige Beraterinnen.

  • Telefonische Erreichbarkeit: 0176 24450822 (Dr. Regner, in Deutsch, Englisch, Russisch nach Vermittlung)
  • weitere Informationen finden sich auf www.inter-homines.org

Das Zentrum ÜBERLEBEN bietet eine telefonische Beratung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, mit Beratungsbedarf im Bereich Psychotherapie und soziale Beratung an.

KommMit e.V., Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge in Brandenburg (PSZ) bietet geflüchteten Menschen mit psychischen Belastungen aufgrund von Verfolgung, Krieg, Vertreibung und Familientrennungen psychologische Beratung, Psychotherapie, psychiatrische Betreuung, psychosoziale Unterstützung und Sozial- und Verfahrensberatung an. Das PSZ ist mit eigenen Beratungsstellen in Eberswalde, Bernau, Teltow-Fläming, Elbe-Elster (Doberlug-Kirchhain, Finsterwalde), Oberspreewald-Lausitz (Lübben, Luckenwalde), Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Berlin vertreten. Die Mitarbeiterinnen des PSZ sprechen Arabisch, Dari, Farsi, Pashtu, Russisch, Ukrainisch, Serbokroatisch, Englisch und Französisch; für alle weiteren Sprachen können Sprachmittler hinzugezogen werden. Darüber hinaus leistet das PSZ Qualifizierungsarbeit für Mitarbeiterinnen in der psychosozialen Beratung und Sensibilisierungsarbeit für Mitarbeiterinnen im Gesundheitsbereich.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BBtK) informiert in einem Ratgeber darüber, wie sich traumatisierte Kinder und Jugendliche je nach Alter verhalten können. Der Ratgeber zeigt an vielen konkreten Situationen, wie Eltern darauf angemessen reagieren können. Er möchte den Eltern helfen, ihre Kinder besser zu verstehen.

Den Ratgeber für Flüchtlingseltern auf Deutsch und Englisch können Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer (BBtK) herunterladen: https://www.bptk.de/

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Viele einschränkende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Land Brandenburg wurden bereits aufgehoben, einzelne Regeln gelten jedoch weiter. Eine Übersicht über die jeweils aktuell geltenden Maßnahmen ist hier zu finden: https://corona.brandenburg.de/corona/de/aktuelle-regelungen/

Alle Anlaufstellen für einen Corona-Schnelltest in Brandenburg sind in einer Kartenübersicht unter https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-test/ zu finden.

Sie haben die Möglichkeit, sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Eine Übersicht über Adressen von Arztpraxen, die Corona-Schutzimpfungen anbieten, und von Impfstellen sowie mobilen Impfangeboten in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg ist hier zu finden: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-schutzimpfung/

Die neusten Beschlüsse der Bundesregierung, praktische Hinweise zu Hygiene und Quarantäne sowie die wichtigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden Sie hier kompakt und übersichtlich in ukrainischer und russischer Sprache: http://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

Viele einschränkende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Land Brandenburg wurden bereits aufgehoben, einzelne Regeln gelten jedoch weiter. Eine Übersicht über die jeweils aktuell geltenden Maßnahmen ist hier zu finden: https://corona.brandenburg.de/corona/de/aktuelle-regelungen/

Alle Anlaufstellen für einen Corona-Schnelltest in Brandenburg sind in einer Kartenübersicht unter https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-test/ zu finden.

Sie haben die Möglichkeit, sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Eine Übersicht über Adressen von Arztpraxen, die Corona-Schutzimpfungen anbieten, und von Impfstellen sowie mobilen Impfangeboten in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg ist hier zu finden: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-schutzimpfung/

Die neusten Beschlüsse der Bundesregierung, praktische Hinweise zu Hygiene und Quarantäne sowie die wichtigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden Sie hier kompakt und übersichtlich in ukrainischer und russischer Sprache: http://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

Impfen

Impfungen schützen Menschen wirksam vor Krankheiten, die durch Bakterien und Viren verursacht werden. Sind sehr viele Menschen gegen bestimmte Infektionskrankheiten geimpft, können sich diese nicht mehr in der Bevölkerung verbreiten.

Möglicherweise besitzen Sie ein Impfdokument, in dem festgehalten ist, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben. Wenn Sie noch kein Impfdokument besitzen, erhalten Sie den "Impfpass" oder eine Ersatzbescheinigung nach einer Impfung von der Ärztin oder dem Arzt.

Wichtig: Bitte lassen Sie sich und Ihre Kinder impfen! Mit der Impfung schützen Sie sich selbst, aber auch Ihre Familie und andere Menschen in Ihrer Umgebung vor ansteckenden Krankheiten. Sie verhindern damit, dass sich Krankheiten wie Masern, Polio, Keuchhusten oder Grippe ausbreiten können. Bringen Sie zu allen Arztbesuchen Ihr Impfdokument mit! Wenn Sie keinen Impfausweis haben, können Sie hier ein Ersatzformular herunterladen: Muster für ein Ersatzformular zur Dokumentation von Impfungen (bundesgesundheitsministerium.de)

In Deutschland gibt es Empfehlungen, wann bestimmte Impfungen vorgenommen werden sollten. Einige Impfstoffe müssen mehrmals verabreicht werden, um einen wirksamen Schutz zu erreichen. Deshalb kann es erforderlich sein, weitere Termine zur Impfung wahrzunehmen.

Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern?

Geflüchteten Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten, wie der Ukraine, sollten frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Folgende Handreichung des Robert Koch-Instituts informiert zu relevanten Impfungen für Geflüchtete: RKI - Navigation - Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern? (31.3.2022)

Nachweis Masern

Sowohl beim Besuch einer Kindertagesbetreuung als auch Schule ist ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen Masernimpfung notwendig.

Impfungen schützen Menschen wirksam vor Krankheiten, die durch Bakterien und Viren verursacht werden. Sind sehr viele Menschen gegen bestimmte Infektionskrankheiten geimpft, können sich diese nicht mehr in der Bevölkerung verbreiten.

Möglicherweise besitzen Sie ein Impfdokument, in dem festgehalten ist, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben. Wenn Sie noch kein Impfdokument besitzen, erhalten Sie den "Impfpass" oder eine Ersatzbescheinigung nach einer Impfung von der Ärztin oder dem Arzt.

Wichtig: Bitte lassen Sie sich und Ihre Kinder impfen! Mit der Impfung schützen Sie sich selbst, aber auch Ihre Familie und andere Menschen in Ihrer Umgebung vor ansteckenden Krankheiten. Sie verhindern damit, dass sich Krankheiten wie Masern, Polio, Keuchhusten oder Grippe ausbreiten können. Bringen Sie zu allen Arztbesuchen Ihr Impfdokument mit! Wenn Sie keinen Impfausweis haben, können Sie hier ein Ersatzformular herunterladen: Muster für ein Ersatzformular zur Dokumentation von Impfungen (bundesgesundheitsministerium.de)

In Deutschland gibt es Empfehlungen, wann bestimmte Impfungen vorgenommen werden sollten. Einige Impfstoffe müssen mehrmals verabreicht werden, um einen wirksamen Schutz zu erreichen. Deshalb kann es erforderlich sein, weitere Termine zur Impfung wahrzunehmen.

Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern?

Geflüchteten Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten, wie der Ukraine, sollten frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Folgende Handreichung des Robert Koch-Instituts informiert zu relevanten Impfungen für Geflüchtete: RKI - Navigation - Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern? (31.3.2022)

Nachweis Masern

Sowohl beim Besuch einer Kindertagesbetreuung als auch Schule ist ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen Masernimpfung notwendig.

Aufnahmeuntersuchung für den Besuch einer Kita

In Brandenburg muss jedes Kind, bevor es erstmalig in einer Kita aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchungen führen in der Regel die niedergelassenen Kinderärzte bzw. Kinderärztinnen durch. Eine Aufnahme darf nur erfolgen, wenn gesundheitliche Bedenken nicht bestehen und ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung vorliegt. Bei der Untersuchung steht die Feststellung einer generellen "Tauglichkeit" für die Kindertagesbetreuung und ggf. die Feststellung eines besonderen (medizinischen) Unterstützungs-/Förderungsbedarfs im Vordergrund.

Bei der Aufnahme ukrainischer Kinder kann von einer erneuten ärztlichen Untersuchung (Kita-Tauglichkeit) abgesehen werden, wenn diese Kinder bereits in der Ukraine eine Kindertagesstätte besucht haben.

Vor Aufnahme in die Kindertagesbetreuung ist eine freiwillige Erstuntersuchung empfehlenswert, um einen Ausschluss von Infektionskrankheiten zu gewährleisten. Diese werden u.a. durch die beteiligten Krankenhäuser durchgeführt. Für Kinder im Hortalter muss keine gesonderte Untersuchung erfolgen, wenn bereits ein Schulbesuch erfolgt und eine Schuleingangs- bzw. Schulquereinsteigeruntersuchung stattgefunden hat. Auch hier wird jedoch auf die Durchführung einer freiwilligen Erstuntersuchung zum Ausschluss von Infektionskrankheiten hingewiesen.

In Brandenburg muss jedes Kind, bevor es erstmalig in einer Kita aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchungen führen in der Regel die niedergelassenen Kinderärzte bzw. Kinderärztinnen durch. Eine Aufnahme darf nur erfolgen, wenn gesundheitliche Bedenken nicht bestehen und ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung vorliegt. Bei der Untersuchung steht die Feststellung einer generellen "Tauglichkeit" für die Kindertagesbetreuung und ggf. die Feststellung eines besonderen (medizinischen) Unterstützungs-/Förderungsbedarfs im Vordergrund.

Bei der Aufnahme ukrainischer Kinder kann von einer erneuten ärztlichen Untersuchung (Kita-Tauglichkeit) abgesehen werden, wenn diese Kinder bereits in der Ukraine eine Kindertagesstätte besucht haben.

Vor Aufnahme in die Kindertagesbetreuung ist eine freiwillige Erstuntersuchung empfehlenswert, um einen Ausschluss von Infektionskrankheiten zu gewährleisten. Diese werden u.a. durch die beteiligten Krankenhäuser durchgeführt. Für Kinder im Hortalter muss keine gesonderte Untersuchung erfolgen, wenn bereits ein Schulbesuch erfolgt und eine Schuleingangs- bzw. Schulquereinsteigeruntersuchung stattgefunden hat. Auch hier wird jedoch auf die Durchführung einer freiwilligen Erstuntersuchung zum Ausschluss von Infektionskrankheiten hingewiesen.

Schuleingangs- bzw. Schulquereinsteigeruntersuchung für den Besuch einer Schule

Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an die Kinder stellt. Die dem Alter entsprechende gesundheitliche Entwicklung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Dazu zählt neben der körperlichen und der seelisch-geistigen Entwicklung auch das soziale Verhalten. Mit der Schulanmeldung ist daher auch eine kinderärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verbunden, diese findet im Gesundheitsamt statt. Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob die Kinder altersgerecht entwickelt sind oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen einer Einschulung entgegenstehen und/oder einer besonderen Förderung bzw. Beachtung durch die aufnehmende Schule bedürfen.

Kinder und Jugendliche, die bereits in der Ukraine eine Schule besucht haben, brauchen in Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, um hier in die Schule gehen zu können, sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall erfolgen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kontaktdaten der Gesundheitsämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Brandenburg: Gesundheitsämter | Service Brandenburg

Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an die Kinder stellt. Die dem Alter entsprechende gesundheitliche Entwicklung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Dazu zählt neben der körperlichen und der seelisch-geistigen Entwicklung auch das soziale Verhalten. Mit der Schulanmeldung ist daher auch eine kinderärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verbunden, diese findet im Gesundheitsamt statt. Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob die Kinder altersgerecht entwickelt sind oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen einer Einschulung entgegenstehen und/oder einer besonderen Förderung bzw. Beachtung durch die aufnehmende Schule bedürfen.

Kinder und Jugendliche, die bereits in der Ukraine eine Schule besucht haben, brauchen in Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, um hier in die Schule gehen zu können, sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall erfolgen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kontaktdaten der Gesundheitsämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Brandenburg: Gesundheitsämter | Service Brandenburg