Hauptmenü

Arbeit und Bildung

Studium und Ausbildung

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben, dürfen Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

Bitte lassen Sie sich auch von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums bzw. einer Ausbildung beraten.

Da die Ukraine seit 2005 am Bologna-Prozess teilnimmt, ist die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ukrainischen Hochschule erbracht wurden, in Deutschland grundsätzlich möglich. Über die konkrete Anerkennung von Leistungen, die Einstufung in ein Fachsemester sowie die grundsätzliche Möglichkeit, ein Studium in Deutschland in Abhängigkeit Ihres Schulabschlusses bzw. Ihrer bisherigen Studienerfahrung sowie Ihrer Sprachkenntnisse aufzunehmen, entscheidet letztlich die jeweilige Hochschule. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Universitäten oder Fachhochschulen vor Ort.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Hier gibt es Informationen zum Thema Studium in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch.

Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Zulassungsdatenbank des DAAD, die Ihnen einen ersten Überblick gibt, ob Sie in Deutschland studieren können.

Für den Fall, dass Sie fluchtbedingt nicht alle Zeugnisse bei sich haben, möchten wir Sie ebenfalls bitten, sich direkt mit den Hochschulen in Verbindung zu setzen, da auch für diesen Fall Möglichkeiten bestehen, um Ihnen einen erleichterten Zugang zur Hochschule zu gewähren.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) informiert insbesondere Studierende und Studieninteressierte aus der Ukraine über Möglichkeiten für ein Studium im Land Brandenburg, Sprach-, Unterstützungs- und Beratungsangebote und weitere Hinweise. Die Informationen stehen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung:  FAQ Studierende Ukraine | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (brandenburg.de).

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben, dürfen Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

Bitte lassen Sie sich auch von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums bzw. einer Ausbildung beraten.

Da die Ukraine seit 2005 am Bologna-Prozess teilnimmt, ist die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ukrainischen Hochschule erbracht wurden, in Deutschland grundsätzlich möglich. Über die konkrete Anerkennung von Leistungen, die Einstufung in ein Fachsemester sowie die grundsätzliche Möglichkeit, ein Studium in Deutschland in Abhängigkeit Ihres Schulabschlusses bzw. Ihrer bisherigen Studienerfahrung sowie Ihrer Sprachkenntnisse aufzunehmen, entscheidet letztlich die jeweilige Hochschule. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Universitäten oder Fachhochschulen vor Ort.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Hier gibt es Informationen zum Thema Studium in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch.

Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Zulassungsdatenbank des DAAD, die Ihnen einen ersten Überblick gibt, ob Sie in Deutschland studieren können.

Für den Fall, dass Sie fluchtbedingt nicht alle Zeugnisse bei sich haben, möchten wir Sie ebenfalls bitten, sich direkt mit den Hochschulen in Verbindung zu setzen, da auch für diesen Fall Möglichkeiten bestehen, um Ihnen einen erleichterten Zugang zur Hochschule zu gewähren.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) informiert insbesondere Studierende und Studieninteressierte aus der Ukraine über Möglichkeiten für ein Studium im Land Brandenburg, Sprach-, Unterstützungs- und Beratungsangebote und weitere Hinweise. Die Informationen stehen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung:  FAQ Studierende Ukraine | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (brandenburg.de).

Zugang zum Arbeitsmarkt

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen oder bereits bekommen haben, dürfen Sie arbeiten. Wenn Sie einen Antrag für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, erhalten Sie zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung als Bestätigung. Diese überbrückt das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde "Erwerbstätigkeit erlaubt" eintragen. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf also in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gearbeitet werden.

Die Aufnahme einer Beschäftigung oder auch einer selbstständigen Tätigkeit ist spätestens am dritten Tag nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit dem zuständigen Sozialamt zu melden. Teile des Einkommens werden mit den staatlichen Leistungen verrechnet.

Wenn es Ihnen erlaubt ist, in Deutschland zu arbeiten, dürfen Sie grundsätzlich auch in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Es gibt aber einige Berufe, für die Sie vorab eine Anerkennung brauchen. Das sind z.B. Ärztinnen bzw. Ärzte, Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger oder Ingenieurinnen bzw. Ingenieure. Diese Berufe nennt man "reglementierte Berufe". Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen.

Ausführliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung "Anerkennung in Deutschland" – so z. B. zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens, zu den benötigten Unterlagen, Kontakt zu Beratungsstellen und Informationen zur Finanzierung der Anerkennung. Der "Anerkennungs-Finder" führt Sie mit wenigen Klicks zu der für Ihren Anerkennungsantrag zuständigen Stelle. Außerdem erhalten Sie im "Anerkennungs-Finder" alle konkreten Informationen für die Antragsstellung.

Die telefonische Erstberatung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Ihnen ebenso helfen. Die Hotline erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter folgender Telefonnummer: +49 30-1815-1111. Über diese Hotline erhalten Sie auf Deutsch oder Englisch erste Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" arbeitet an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern. Hier finden Sie alle Angebote des IQ Netzwerkes Brandenburg (auch auf Russisch und auf Englisch): https://www.brandenburg.netzwerk-iq.de.

Info-Flyer: Weg zur Anerkennung - kostenlose Quellen für Information und Beratung (Anerkennung in Deutschland):

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen oder bereits bekommen haben, dürfen Sie arbeiten. Wenn Sie einen Antrag für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, erhalten Sie zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung als Bestätigung. Diese überbrückt das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde "Erwerbstätigkeit erlaubt" eintragen. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf also in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gearbeitet werden.

Die Aufnahme einer Beschäftigung oder auch einer selbstständigen Tätigkeit ist spätestens am dritten Tag nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit dem zuständigen Sozialamt zu melden. Teile des Einkommens werden mit den staatlichen Leistungen verrechnet.

Wenn es Ihnen erlaubt ist, in Deutschland zu arbeiten, dürfen Sie grundsätzlich auch in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Es gibt aber einige Berufe, für die Sie vorab eine Anerkennung brauchen. Das sind z.B. Ärztinnen bzw. Ärzte, Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger oder Ingenieurinnen bzw. Ingenieure. Diese Berufe nennt man "reglementierte Berufe". Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen.

Ausführliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung "Anerkennung in Deutschland" – so z. B. zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens, zu den benötigten Unterlagen, Kontakt zu Beratungsstellen und Informationen zur Finanzierung der Anerkennung. Der "Anerkennungs-Finder" führt Sie mit wenigen Klicks zu der für Ihren Anerkennungsantrag zuständigen Stelle. Außerdem erhalten Sie im "Anerkennungs-Finder" alle konkreten Informationen für die Antragsstellung.

Die telefonische Erstberatung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Ihnen ebenso helfen. Die Hotline erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter folgender Telefonnummer: +49 30-1815-1111. Über diese Hotline erhalten Sie auf Deutsch oder Englisch erste Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" arbeitet an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern. Hier finden Sie alle Angebote des IQ Netzwerkes Brandenburg (auch auf Russisch und auf Englisch): https://www.brandenburg.netzwerk-iq.de.

Info-Flyer: Weg zur Anerkennung - kostenlose Quellen für Information und Beratung (Anerkennung in Deutschland):

Beratungsangebote für Arbeitssuchende

Die Agentur für Arbeit bietet eine telefonische Beratung auf Ukrainisch oder Russisch an. Sie erreichen die Hotline unter der Rufnummer 0911 1787915 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).

Die Agentur für Arbeit bietet eine telefonische Beratung auf Ukrainisch oder Russisch an. Sie erreichen die Hotline unter der Rufnummer 0911 1787915 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).

Jobplattformen für Geflüchtete aus der Ukraine

Einige Online-Stellenbörsen unterstützen Geflüchtete gezielt bei der Suche nach einer neuen Arbeit. Hier einige Beispiele:

  • Stellenangebote für ukrainische Geflüchtete aus ganz Europa auf www.jobaidukraine.com
  • offene Stellen im Technologiesektor für ukrainische Geflüchtete auf www.uatalents.com  
  • Stellenbörse www.workeer.de explizit für Geflüchtete in Deutschland und Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen möchten
  • Jobportal https://jobs.new-start.media für Stellenangebote für Geflüchtete aus den Bereichen Kultur, Film und Medien.

Einige Online-Stellenbörsen unterstützen Geflüchtete gezielt bei der Suche nach einer neuen Arbeit. Hier einige Beispiele:

  • Stellenangebote für ukrainische Geflüchtete aus ganz Europa auf www.jobaidukraine.com
  • offene Stellen im Technologiesektor für ukrainische Geflüchtete auf www.uatalents.com  
  • Stellenbörse www.workeer.de explizit für Geflüchtete in Deutschland und Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen möchten
  • Jobportal https://jobs.new-start.media für Stellenangebote für Geflüchtete aus den Bereichen Kultur, Film und Medien.

Informationsangebote des Landes Brandenburg für spezifische Berufe

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in Brandenburger Schulen oder Kitas arbeiten möchten, finden auf folgenden Seiten entsprechende Informationsangebote:

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in Brandenburger Schulen oder Kitas arbeiten möchten, finden auf folgenden Seiten entsprechende Informationsangebote:

Kostenlose Büro-Arbeitsplätze für Geflüchtete

Der Anbieter CoworkingMap in Kooperation mit der German Coworking Federation (GCF) und der CoworkLand Genossenschaft unterstützen Geflüchtete aus der Ukraine durch kostenfreie Arbeitsplätze in Coworking Spaces.

Die Standorte sind auf der folgenden Landkarte jeweils blau und gelb markiert: https://coworkingmap.de.

Der Anbieter CoworkingMap in Kooperation mit der German Coworking Federation (GCF) und der CoworkLand Genossenschaft unterstützen Geflüchtete aus der Ukraine durch kostenfreie Arbeitsplätze in Coworking Spaces.

Die Standorte sind auf der folgenden Landkarte jeweils blau und gelb markiert: https://coworkingmap.de.

An wen kann ich mich bei Problemen bei der Arbeit wenden?

Die Fachstelle Migration und Gute Arbeit bietet kostenlose arbeitsrechtliche Beratung mobil, per Telefon und E-Mail und im Büro in Potsdam an. Dabei informiert sie die Ratsuchenden über ihre Arbeitsrechte und unterstützt sie bei Schwierigkeiten in Arbeitsverhältnissen. Diese betreffen beispielsweise einbehaltene Löhne, Anspruch auf Lohn bei Krankheit und Urlaub, Arbeits- und Urlaubszeiten, Kündigungsschutz, Arbeitsunfälle, Sozial- und Krankenversicherung, unzureichende Unterbringung und Scheinselbstständigkeit. Auch in Fällen von Menschenhandel und Zwangsarbeit unterstützt die Fachstelle die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Beratung erfolgt, wenn möglich, muttersprachlich und ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Beratung auf Russisch und Englisch ist auch möglich.

Beratung und Informationen zum Arbeitsrecht (u.a. Überprüfung von Arbeitsverträgen) und Sozialrecht bietet darüber hinaus das IQ Teilprojekt Faire Integration an.

Die Fachstelle Migration und Gute Arbeit bietet kostenlose arbeitsrechtliche Beratung mobil, per Telefon und E-Mail und im Büro in Potsdam an. Dabei informiert sie die Ratsuchenden über ihre Arbeitsrechte und unterstützt sie bei Schwierigkeiten in Arbeitsverhältnissen. Diese betreffen beispielsweise einbehaltene Löhne, Anspruch auf Lohn bei Krankheit und Urlaub, Arbeits- und Urlaubszeiten, Kündigungsschutz, Arbeitsunfälle, Sozial- und Krankenversicherung, unzureichende Unterbringung und Scheinselbstständigkeit. Auch in Fällen von Menschenhandel und Zwangsarbeit unterstützt die Fachstelle die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Beratung erfolgt, wenn möglich, muttersprachlich und ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Beratung auf Russisch und Englisch ist auch möglich.

Beratung und Informationen zum Arbeitsrecht (u.a. Überprüfung von Arbeitsverträgen) und Sozialrecht bietet darüber hinaus das IQ Teilprojekt Faire Integration an.