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Angebote für Familien

Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht. In Deutschland sind alle Kinder ab 6 bzw. 7 Jahren schulpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab diesem Alter in die Schule gehen muss. Alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen gehen für mindestens neun Jahre in die Schule.

Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren müssen meist schon bald nach der Ankunft in Deutschland eine Schule besuchen. Mehr Informationen dazu sowie zum Besuch einer Kindertagesstätte (Kita) erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS):

Sämtliche Informationen sind auch auf Ukrainisch verfügbar: https://mbjs.brandenburg.de/current-ukraine-information.html

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht. In Deutschland sind alle Kinder ab 6 bzw. 7 Jahren schulpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Kind ab diesem Alter in die Schule gehen muss. Alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen gehen für mindestens neun Jahre in die Schule.

Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren müssen meist schon bald nach der Ankunft in Deutschland eine Schule besuchen. Mehr Informationen dazu sowie zum Besuch einer Kindertagesstätte (Kita) erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS):

Sämtliche Informationen sind auch auf Ukrainisch verfügbar: https://mbjs.brandenburg.de/current-ukraine-information.html

Familienleistungen

Geflüchtete aus der Ukraine können Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bekommen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben, die für mindestens sechs Monate zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Konkrete Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Hier finden Sie Informationen zu den Familienleistungen auf EnglischFamily benefits | Startseite (familienportal.de) und hier in weiteren Sprachen: Languages | Familienportal des Bundes.

Geflüchtete aus der Ukraine können Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bekommen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben, die für mindestens sechs Monate zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Konkrete Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Hier finden Sie Informationen zu den Familienleistungen auf EnglischFamily benefits | Startseite (familienportal.de) und hier in weiteren Sprachen: Languages | Familienportal des Bundes.

Mehrgenerationenhäuser

Gemeinsam, nicht einsam: Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune.

Mehrgenerationenhäuser stehen allen Menschen offen – unabhängig von Alter oder Herkunft. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt.

Folgende Übersicht aller Mehrgenerationenhäuser (MGH) im Land Brandenburg zeigt Ihnen den Weg zu Ihrem nächstgelegenen MGH: Mitglieder - LAG MGH BRB (lag-mgh-brb.de).

Gemeinsam, nicht einsam: Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune.

Mehrgenerationenhäuser stehen allen Menschen offen – unabhängig von Alter oder Herkunft. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt.

Folgende Übersicht aller Mehrgenerationenhäuser (MGH) im Land Brandenburg zeigt Ihnen den Weg zu Ihrem nächstgelegenen MGH: Mitglieder - LAG MGH BRB (lag-mgh-brb.de).

Suche nach vermissten Angehörigen und Beratung für Betroffene

Der DRK-Suchdienst steht getrennten Familien mit drängenden Suchanliegen in dieser schwierigen Lage zur Seite.

In der Ukraine sind die Möglichkeiten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und des Ukrainischen Roten Kreuzes (URK), aktiv nach vermissten Personen zu suchen, Rotkreuz-Nachrichten zu übermitteln und Gefangenenbesuche durchzuführen, derzeit erheblich eingeschränkt. Auch außerhalb der Ukraine ist es aufgrund der anhaltenden Fluchtbewegungen schwierig, den Verbleib von Angehörigen zu klären, zu denen der Kontakt abgebrochen ist. Die Nationalen Rotkreuz-Gesellschaften in den Anrainerstaaten der Ukraine, wie etwa das Polnische Rote Kreuz, unterstützen die Schutzsuchenden mit Maßnahmen, um die Kommunikation mit ihren Liebsten aufrecht zu erhalten.

Suchende Angehörige können sich an jede DRK-Suchdienst-Beratungsstelle im Bundesgebiet wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: DRK-Suchdienst in Ihrer Nähe - DRK-Suchdienst.

Der DRK-Suchdienst steht getrennten Familien mit drängenden Suchanliegen in dieser schwierigen Lage zur Seite.

In der Ukraine sind die Möglichkeiten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und des Ukrainischen Roten Kreuzes (URK), aktiv nach vermissten Personen zu suchen, Rotkreuz-Nachrichten zu übermitteln und Gefangenenbesuche durchzuführen, derzeit erheblich eingeschränkt. Auch außerhalb der Ukraine ist es aufgrund der anhaltenden Fluchtbewegungen schwierig, den Verbleib von Angehörigen zu klären, zu denen der Kontakt abgebrochen ist. Die Nationalen Rotkreuz-Gesellschaften in den Anrainerstaaten der Ukraine, wie etwa das Polnische Rote Kreuz, unterstützen die Schutzsuchenden mit Maßnahmen, um die Kommunikation mit ihren Liebsten aufrecht zu erhalten.

Suchende Angehörige können sich an jede DRK-Suchdienst-Beratungsstelle im Bundesgebiet wenden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: DRK-Suchdienst in Ihrer Nähe - DRK-Suchdienst.