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Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Ausübung pharmazeutischer Tätigkeit unter Aufsicht eines Apothekers;
  • Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln nach anerkannten Regeln der pharmazeutischen Wissenschaften;
  • Handhabung und Pflege der in der Apotheke vorkommenden Apparaturen und technischen Geräten;
  • Prüfung von Arzneimitteln;
  • Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Information des Patienten.

Die Ausübung dieser Tätigkeiten verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein gegenüber der die Apotheke aufsuchenden Bevölkerung.

Tätigkeitsbereiche

  • Öffentliche Apotheken,
  • Krankenhausapotheken,
  • Pharmazeutische Industrie,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Verwaltungen im Arzneimittelwesen.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

  • Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG) vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66),
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2352)

Voraussetzungen für die Ausbildung

Realschulabschluß oder eine andere gleichwertige Ausbildung.

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

2 Jahre Lehrgang mit mindestens 2.600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und eine daran anschließend 6 Monate praktische Ausbildung in einer Apotheke.
Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische Assistentin" oder "Pharmazeutisch-technischer Assistent" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätte

  • Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e. V. Eisenhüttenstadt

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Ausübung pharmazeutischer Tätigkeit unter Aufsicht eines Apothekers;
  • Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln nach anerkannten Regeln der pharmazeutischen Wissenschaften;
  • Handhabung und Pflege der in der Apotheke vorkommenden Apparaturen und technischen Geräten;
  • Prüfung von Arzneimitteln;
  • Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Information des Patienten.

Die Ausübung dieser Tätigkeiten verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein gegenüber der die Apotheke aufsuchenden Bevölkerung.

Tätigkeitsbereiche

  • Öffentliche Apotheken,
  • Krankenhausapotheken,
  • Pharmazeutische Industrie,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Verwaltungen im Arzneimittelwesen.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

  • Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG) vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66),
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2352)

Voraussetzungen für die Ausbildung

Realschulabschluß oder eine andere gleichwertige Ausbildung.

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

2 Jahre Lehrgang mit mindestens 2.600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und eine daran anschließend 6 Monate praktische Ausbildung in einer Apotheke.
Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische Assistentin" oder "Pharmazeutisch-technischer Assistent" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften oder der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätte

  • Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e. V. Eisenhüttenstadt