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Medizinische Technologin für Radiologie / Medizinischer Technologe für Radiologie (MTR)

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Das Berufsbild der Medizinischen Technologen/-innen ist bestimmt vom Einsatz von Strahlung zur Erkennung und Heilung von Krankheiten.
  • Von jeher ist der Beruf vom unmittelbaren Umgang mit Patientinnen und Patienten geprägt. Neben dem sozialen Aspekt kommen modernste Geräte in Kliniken und Praxen zum Einsatz und werden von MTR bedient, mit denen sie z.B. Röntgenaufnahmen erstellen. Weiter setzen MTR tomografische Verfahren ein und führen nuklearmedizinische Untersuchungen mithilfe von radioaktiven Substanzen durch, um krankhafte Veränderungen des Körpers oder Verletzungen zu erkennen. Weiter sind sie im Bereich der Behandlung mit hochenergetischen Strahlen in der Tumortherapie tätig.
  • Als Einsatzgebiete stehen den ausgebildeten MTR vier unterschiedliche Fachbereiche offen:
    • Röntgendiagnostik
    • Strahlentherapie
    • Nuklearmedizin
    • Strahlenphysik und Dosimetrie

 

Tätigkeitsbereiche

  • MTR arbeiten zum Beispiel in Krankenhäusern und Fachpraxen für Radiologie bzw. in der Forschung, Lehre und in der Industrie.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

  • Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBerufe-Gesetz – MTBG) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I Seite 274),
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) vom 24. September 2021 (BGBl. I Seite 4467)

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
  • ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist,
  • persönliche und gesundheitliche Eignung,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit), davon
2.600 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
2.000 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Radiologie“ oder „Medizinischer Technologe für Radiologie“ erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten Gesundheitswissenschaften, Medizinpädagogik, Medizinphysik oder Ingenieurwesen.

 

Ausbildungsstätten

  • Medizinische Schule an der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Cottbus
  • Gesundheitsakademie Potsdam gGmbH, Campus Hermannswerder

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Das Berufsbild der Medizinischen Technologen/-innen ist bestimmt vom Einsatz von Strahlung zur Erkennung und Heilung von Krankheiten.
  • Von jeher ist der Beruf vom unmittelbaren Umgang mit Patientinnen und Patienten geprägt. Neben dem sozialen Aspekt kommen modernste Geräte in Kliniken und Praxen zum Einsatz und werden von MTR bedient, mit denen sie z.B. Röntgenaufnahmen erstellen. Weiter setzen MTR tomografische Verfahren ein und führen nuklearmedizinische Untersuchungen mithilfe von radioaktiven Substanzen durch, um krankhafte Veränderungen des Körpers oder Verletzungen zu erkennen. Weiter sind sie im Bereich der Behandlung mit hochenergetischen Strahlen in der Tumortherapie tätig.
  • Als Einsatzgebiete stehen den ausgebildeten MTR vier unterschiedliche Fachbereiche offen:
    • Röntgendiagnostik
    • Strahlentherapie
    • Nuklearmedizin
    • Strahlenphysik und Dosimetrie

 

Tätigkeitsbereiche

  • MTR arbeiten zum Beispiel in Krankenhäusern und Fachpraxen für Radiologie bzw. in der Forschung, Lehre und in der Industrie.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

  • Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBerufe-Gesetz – MTBG) vom 24. Februar 2021 (BGBl. I Seite 274),
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) vom 24. September 2021 (BGBl. I Seite 4467)

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder
  • ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist,
  • persönliche und gesundheitliche Eignung,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit), davon
2.600 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
2.000 Stunden praktische Ausbildung.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Radiologie“ oder „Medizinischer Technologe für Radiologie“ erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten Gesundheitswissenschaften, Medizinpädagogik, Medizinphysik oder Ingenieurwesen.

 

Ausbildungsstätten

  • Medizinische Schule an der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, Cottbus
  • Gesundheitsakademie Potsdam gGmbH, Campus Hermannswerder