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Hebamme

Aufgaben und Tätigkeiten des Hebammenberufes

  • Beratung und Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der Stillzeit;
  • Beobachtung des Verlaufs der Schwangerschaft und Durchführung der dazu notwendigen Untersuchungen;
  • frühzeitiges Erkennen von Komplikationen und Hinzuziehung eines Arztes;
  • Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen;
  • selbstständige Leitung von normalen Geburten, Überwachung des Geburtsvorganges und Hilfe bei der Geburt;
  • Untersuchung, Pflege und Überwachung der Wöchnerin und des Neugeborenen;
  • Durchführung der ärztlich verordneten Behandlung;
  • Beratung und Aufklärung über Fragen der Familienplanung;

Tätigkeitsbereiche

  • Kreißsaal und Wochenstation von Krankenhäusern und Entbindungsheimen;
  • freiberufliche Tätigkeit als selbständige Hebamme sowie in Hebammenpraxen, Geburtshäusern und Belegkliniken;
  • Beratungsstellen der Gesundheitsämter oder der freien Träger

sowie

  • akademische Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;
  • Lehrtätigkeit an Hochschulen sowie in der Fort- und Weiterbildung.  

Akademische Ausbildung/Studium

Seit 2023 werden Hebammen in Deutschland ausschließlich akademisch qualifiziert. Grundlage hierfür ist das Hebammengesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Ziel des Studiums ist die Vermittlung fachlicher und personaler Kompetenzen, die eine selbstständige und umfassende Hebammentätigkeit im stationären und ambulanten Bereich ermöglichen.

In Brandenburg bieten zwei Hochschulen siebensemestrige duale Hebammenstudiengänge an, die mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen werden:

  • seit dem Wintersemester 2021/2022 wird der Studiengang Hebammenwissenschaften (B.Sc.) an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) am Campus in Senftenberg angeboten.
  • seit dem Wintersemester 2023/2024 bietet die private Hochschule für Gesundheitsfachberufe Eberswalde (HGE) den Bachelor-Studiengang Hebamme (B.Sc.) an.

Rechtliche Grundlagen des Studiums

Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759) in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S 39) in den jeweils geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für das Studium

Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:

  • den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
  • den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung in der Pflege in Deutschland oder im Ausland (EU-Mitgliedsstaaten, Vertragsstaaten oder in einem gleichgestellten Staat) gemäß § 10 Hebammengesetz

und überdies nachweist:

  • persönlich und gesundheitlich geeignet zu sein sowie
  • über die Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen, die für das Hebammenstudium erforderlich sind.

Dauer und Struktur des Studiums, Prüfungen, Berufsbezeichnung

  • 6-8 Semester/3 bis 4 Jahre (Vollzeit),
  • duales Studium bestehend aus einem berufspraktischen und hochschulischen Studienteil,
  • mindestens 4.600 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, davon entfallen mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen und 2.200 Stunden auf den hochschulischen Teil des Studiums.

Die Praxiseinsätze finden in Krankenhäusern, ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen z.B. bei freiberuflichen Hebammen und weiteren geeigneten Einrichtungen statt.

  • Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
  • Das Studium wird mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen.
  • Nach bestandener staatlicher Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ erteilt. (Mit dem Inkrafttreten des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 führen auch männliche Berufsangehörige die Berufsbezeichnung Hebamme.)

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreichem Studium stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, zum Beispiel fachliche Spezialisierung oder Fortbildungen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter. Auch eröffnen sich bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen verschiedene weiterführende Studienmöglichkeiten wie z.B. Masterstudiengänge in Hebammenwissenschaft als Einstieg in die hochschulische Forschung und Lehre oder berufspädagogische Masterstudiengänge in die Gesundheitsberufe u.a. auch als Einstieg in die außeruniversitäre Fort- und Weiterbildung.

Studienstandorte

  • Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Campus Senftenberg (BTU CS), Studiengang Hebammenwissenschaften (B.Sc.).
    Seit dem Wintersemester 2023/2024 haben altrechtlich ausgebildete Hebammen die Möglichkeit, an der BTU eine Nachqualifizierung zum Bachelor of Science Hebammenwissenschaft (B.Sc.) im Rahmen des Hebammenstudiengangs zu erwerben.
  • Hochschule für Gesundheitsfachberufe Eberswalde (HGE), Bachelor-Studiengang Hebamme (B.Sc.).

Genauere Informationen zu den Studiengängen und ihren Bewerbungsverfahren sind den offiziellen Webseiten der Studienstandorte zu entnehmen.

Aufgaben und Tätigkeiten des Hebammenberufes

  • Beratung und Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der Stillzeit;
  • Beobachtung des Verlaufs der Schwangerschaft und Durchführung der dazu notwendigen Untersuchungen;
  • frühzeitiges Erkennen von Komplikationen und Hinzuziehung eines Arztes;
  • Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen;
  • selbstständige Leitung von normalen Geburten, Überwachung des Geburtsvorganges und Hilfe bei der Geburt;
  • Untersuchung, Pflege und Überwachung der Wöchnerin und des Neugeborenen;
  • Durchführung der ärztlich verordneten Behandlung;
  • Beratung und Aufklärung über Fragen der Familienplanung;

Tätigkeitsbereiche

  • Kreißsaal und Wochenstation von Krankenhäusern und Entbindungsheimen;
  • freiberufliche Tätigkeit als selbständige Hebamme sowie in Hebammenpraxen, Geburtshäusern und Belegkliniken;
  • Beratungsstellen der Gesundheitsämter oder der freien Träger

sowie

  • akademische Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;
  • Lehrtätigkeit an Hochschulen sowie in der Fort- und Weiterbildung.  

Akademische Ausbildung/Studium

Seit 2023 werden Hebammen in Deutschland ausschließlich akademisch qualifiziert. Grundlage hierfür ist das Hebammengesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Ziel des Studiums ist die Vermittlung fachlicher und personaler Kompetenzen, die eine selbstständige und umfassende Hebammentätigkeit im stationären und ambulanten Bereich ermöglichen.

In Brandenburg bieten zwei Hochschulen siebensemestrige duale Hebammenstudiengänge an, die mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen werden:

  • seit dem Wintersemester 2021/2022 wird der Studiengang Hebammenwissenschaften (B.Sc.) an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) am Campus in Senftenberg angeboten.
  • seit dem Wintersemester 2023/2024 bietet die private Hochschule für Gesundheitsfachberufe Eberswalde (HGE) den Bachelor-Studiengang Hebamme (B.Sc.) an.

Rechtliche Grundlagen des Studiums

Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759) in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S 39) in den jeweils geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für das Studium

Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:

  • den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
  • den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung in der Pflege in Deutschland oder im Ausland (EU-Mitgliedsstaaten, Vertragsstaaten oder in einem gleichgestellten Staat) gemäß § 10 Hebammengesetz

und überdies nachweist:

  • persönlich und gesundheitlich geeignet zu sein sowie
  • über die Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen, die für das Hebammenstudium erforderlich sind.

Dauer und Struktur des Studiums, Prüfungen, Berufsbezeichnung

  • 6-8 Semester/3 bis 4 Jahre (Vollzeit),
  • duales Studium bestehend aus einem berufspraktischen und hochschulischen Studienteil,
  • mindestens 4.600 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, davon entfallen mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen und 2.200 Stunden auf den hochschulischen Teil des Studiums.

Die Praxiseinsätze finden in Krankenhäusern, ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen z.B. bei freiberuflichen Hebammen und weiteren geeigneten Einrichtungen statt.

  • Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
  • Das Studium wird mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen.
  • Nach bestandener staatlicher Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ erteilt. (Mit dem Inkrafttreten des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 führen auch männliche Berufsangehörige die Berufsbezeichnung Hebamme.)

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreichem Studium stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, zum Beispiel fachliche Spezialisierung oder Fortbildungen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter. Auch eröffnen sich bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen verschiedene weiterführende Studienmöglichkeiten wie z.B. Masterstudiengänge in Hebammenwissenschaft als Einstieg in die hochschulische Forschung und Lehre oder berufspädagogische Masterstudiengänge in die Gesundheitsberufe u.a. auch als Einstieg in die außeruniversitäre Fort- und Weiterbildung.

Studienstandorte

  • Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Campus Senftenberg (BTU CS), Studiengang Hebammenwissenschaften (B.Sc.).
    Seit dem Wintersemester 2023/2024 haben altrechtlich ausgebildete Hebammen die Möglichkeit, an der BTU eine Nachqualifizierung zum Bachelor of Science Hebammenwissenschaft (B.Sc.) im Rahmen des Hebammenstudiengangs zu erwerben.
  • Hochschule für Gesundheitsfachberufe Eberswalde (HGE), Bachelor-Studiengang Hebamme (B.Sc.).

Genauere Informationen zu den Studiengängen und ihren Bewerbungsverfahren sind den offiziellen Webseiten der Studienstandorte zu entnehmen.