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Ergotherapeutin / Ergotherapeut

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Behandlung von Patienten mit körperlichen, seelischen und geistigen Einschränkungen nach ärztlicher Verordnung;
  • Hilfestellungen zur Bewältigung des täglichen Lebens und der beruflichen Tätigkeit (Selbsthilfetraining, Haushaltstraining, Artbeitstrainig, Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung);
  • Üben mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln.
  • Psychische Aktivierung, handwerkliche und musische Anleitung und Betreuung;
  • Anleitung zu zielgerichteter Beschäftigung;

Dazu werden u. a. handwerkliche und künstlerische Techniken, Spiele, technische Medien sowie Bewegung- und Verhaltenstrainig angewandt.

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser, Kur- und Bädereinrichtungen,
  • Einrichtungen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation;
  • sonderpädagogische und sozialmedizinische Einrichtungen,
  • Ergotherapeutische Praxen

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246);
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThPrV) vom 02.08.1999 (BGBl. I Seite 1731) in den derzeit geltenden Fassungen

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung
oder
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer.

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
2.700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
1.700 Stunden praktische Ausbildung.

Die Ausbildung kann um 1 Jahr verkürzt werden

  • für Physiotherapeuten bzw. Krankengymnasten mit einer nach bundesgesetzlichen Vorschriften abgeschlossenen Ausbildung.
  • für Erzieher mit einer nach landesrechtlichen Vorschriften abgeschlossenen Ausbildung.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin" oder "Ergotherapeut" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf dem Gebieten der Ergotherapie, der Gesundheitswissenschaften sowie der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Schule für Ergotherapie Regine Hildebrandt e.V., Angermünde
  • Gesundheitsakademie Potsdam gGmbH am Standort Bad Belzig
  • Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH, Schule für Ergotherapie, Potsdam

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Behandlung von Patienten mit körperlichen, seelischen und geistigen Einschränkungen nach ärztlicher Verordnung;
  • Hilfestellungen zur Bewältigung des täglichen Lebens und der beruflichen Tätigkeit (Selbsthilfetraining, Haushaltstraining, Artbeitstrainig, Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung);
  • Üben mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln.
  • Psychische Aktivierung, handwerkliche und musische Anleitung und Betreuung;
  • Anleitung zu zielgerichteter Beschäftigung;

Dazu werden u. a. handwerkliche und künstlerische Techniken, Spiele, technische Medien sowie Bewegung- und Verhaltenstrainig angewandt.

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser, Kur- und Bädereinrichtungen,
  • Einrichtungen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation;
  • sonderpädagogische und sozialmedizinische Einrichtungen,
  • Ergotherapeutische Praxen

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246);
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThPrV) vom 02.08.1999 (BGBl. I Seite 1731) in den derzeit geltenden Fassungen

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung
oder
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer.

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
2.700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
1.700 Stunden praktische Ausbildung.

Die Ausbildung kann um 1 Jahr verkürzt werden

  • für Physiotherapeuten bzw. Krankengymnasten mit einer nach bundesgesetzlichen Vorschriften abgeschlossenen Ausbildung.
  • für Erzieher mit einer nach landesrechtlichen Vorschriften abgeschlossenen Ausbildung.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin" oder "Ergotherapeut" erteilt.

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen.
Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf dem Gebieten der Ergotherapie, der Gesundheitswissenschaften sowie der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Schule für Ergotherapie Regine Hildebrandt e.V., Angermünde
  • Gesundheitsakademie Potsdam gGmbH am Standort Bad Belzig
  • Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH, Schule für Ergotherapie, Potsdam