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Anästhesietechnische Assistentin/ Anästhesietechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin/ Operationstechnischer Assistent

Aufgaben und Tätigkeiten

Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten:

  • Vor- und Nachbereitung einer Operation einschließlich Überprüfung von technischen Geräten, das Richten der benötigten Instrumente,
  • Überprüfung der Einhaltung der hygienischen Richtlinien.

 Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten:

  • Vorbereitung und Assistenz bei der Überwachung der Patienten im OP,
  • Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Narkosegeräte, der Überwachungsmonitore und anderer Überwachungsgeräte,
  • Vorbereitung der Narkosemittel und weiterer benötigter Medikamente.

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser oder ambulanten Operationszentren,
  • in Praxen, zum Beispiel bei Zahnärztinnen und Zahnärzte, bei Chirurginnen und Chirurgen, die ambulante Operationen durchführen.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl.. I Seite 2768);
Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I Seite 2295) in den derzeit geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung
oder
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer
oder
Abschluss einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer. 

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
2.500 Stunden praktische Ausbildung.

Die Ausbildung kann im Umfang Ihrer Gleichwertigkeit auf Antrag bei der zuständigen Behörde verkürzt werden.

In jedem Fall verkürzt sich um die Hälfte die Zeit für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten bei Personen, die die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten erfolgreich abgeschlossen haben oder umgekehrt.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Anästhesietechnische Assistentin“/ „Anästhesietechnischer Assistent“ oder „Operationstechnische Assistentin“/ „Operationstechnischer Assistent“ erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen. Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften sowie der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Helios Bildungszentrum Campus Bad Saarow (OTA)
  • Lausitzer ATA-OTA-Schule der Carl-Thiem-Klinikum gGmbH, Cottbus (ATA, OTA)
  • Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH – CampusSchule, Klettwitz (ATA, OTA)
  • Gesundheitsakademie Potsdam gGmbHCampus Hermannswerder (ATA, OTA)

 

Aufgaben und Tätigkeiten

Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten:

  • Vor- und Nachbereitung einer Operation einschließlich Überprüfung von technischen Geräten, das Richten der benötigten Instrumente,
  • Überprüfung der Einhaltung der hygienischen Richtlinien.

 Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten:

  • Vorbereitung und Assistenz bei der Überwachung der Patienten im OP,
  • Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Narkosegeräte, der Überwachungsmonitore und anderer Überwachungsgeräte,
  • Vorbereitung der Narkosemittel und weiterer benötigter Medikamente.

Tätigkeitsbereiche

  • Krankenhäuser oder ambulanten Operationszentren,
  • in Praxen, zum Beispiel bei Zahnärztinnen und Zahnärzte, bei Chirurginnen und Chirurgen, die ambulante Operationen durchführen.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl.. I Seite 2768);
Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I Seite 2295) in den derzeit geltenden Fassungen.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung
oder
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer
oder
Abschluss einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer. 

 

Ausbildungsdauer, Prüfungen, Berufsbezeichnung

3 Jahre (Vollzeit),
2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht,
2.500 Stunden praktische Ausbildung.

Die Ausbildung kann im Umfang Ihrer Gleichwertigkeit auf Antrag bei der zuständigen Behörde verkürzt werden.

In jedem Fall verkürzt sich um die Hälfte die Zeit für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten bei Personen, die die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten erfolgreich abgeschlossen haben oder umgekehrt.

Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen der übrigen vorgeschriebenen Voraussetzungen wird von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Anästhesietechnische Assistentin“/ „Anästhesietechnischer Assistent“ oder „Operationstechnische Assistentin“/ „Operationstechnischer Assistent“ erteilt.

 

Weitergehende Qualifizierungsmöglichkeiten

Nach erfolgreicher Ausbildung stehen für die weitere Qualifizierung verschiedene Fort- und Weiterbildungen zur Auswahl, insbesondere fachliche Spezialisierungen. Aufbauend auf die Ausbildung eröffnen sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Studienmöglichkeiten z.B. auf den Gebieten der Gesundheitswissenschaften sowie der Medizinpädagogik.

Ausbildungsstätten

  • Helios Bildungszentrum Campus Bad Saarow (OTA)
  • Lausitzer ATA-OTA-Schule der Carl-Thiem-Klinikum gGmbH, Cottbus (ATA, OTA)
  • Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH – CampusSchule, Klettwitz (ATA, OTA)
  • Gesundheitsakademie Potsdam gGmbHCampus Hermannswerder (ATA, OTA)