Wenn es um die Verteilung poltischer Macht geht, besteht deutschlandweit und auch in Brandenburg immer noch ein deutliches Missverhältnis zwischen der rechtlich verankerten und der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern. So sind in nahezu allen politischen Entscheidungsgremien Männer deutlich häufiger vertreten als Frauen.
Im Land Brandenburg ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung weiblich. Aber in der Politik ist der Anteil von Frauen immer noch sehr gering:
Eine echte Parität, also ein zum Bevölkerungsanteil von Frauen gleichwertiger Anteil in politischen Gremien wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlungen, Kreistage oder im Landtag ist damit nicht gegeben.
Wenn es um die Verteilung poltischer Macht geht, besteht deutschlandweit und auch in Brandenburg immer noch ein deutliches Missverhältnis zwischen der rechtlich verankerten und der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern. So sind in nahezu allen politischen Entscheidungsgremien Männer deutlich häufiger vertreten als Frauen.
Im Land Brandenburg ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung weiblich. Aber in der Politik ist der Anteil von Frauen immer noch sehr gering:
Eine echte Parität, also ein zum Bevölkerungsanteil von Frauen gleichwertiger Anteil in politischen Gremien wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlungen, Kreistage oder im Landtag ist damit nicht gegeben.
Wenn es um die politische Beteiligung von Frauen geht, ist viel von Parität die Rede. Das Wort „Parität“ leitet sich vom lateinischen Begriff „paritas“ ab und bedeutet Gleichheit.
In der Politik wird damit das gleichmäßige Verhältnis von Stimmen in einem politischen Gremium bezeichnet. Im Kontext der Mitwirkung von Frauen in der Politik versteht sich „Parität“ als Gleichverteilung der Stimmen von Frauen und Männern.
Parität meint damit nichts anderes, als dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen an der politischen Entscheidungsfindung mitwirken. Dass Frauen zu gleichen Teilen an der politischen Macht teilhaben.
Dabei gilt „Parität“ in der Politik dann als erreicht, wenn die politischen Gremien, wie der Bundestag, der Landtag oder die Kommunalparlamente, je zur Hälfte mit
Frauen und Männern besetzt sind.
Dasselbe gilt für Spitzenpositionen in der Politik, beispielsweise in der Bundesregierung, Landesregierung oder den Kommunalverwaltungen.
Wenn es um die politische Beteiligung von Frauen geht, ist viel von Parität die Rede. Das Wort „Parität“ leitet sich vom lateinischen Begriff „paritas“ ab und bedeutet Gleichheit.
In der Politik wird damit das gleichmäßige Verhältnis von Stimmen in einem politischen Gremium bezeichnet. Im Kontext der Mitwirkung von Frauen in der Politik versteht sich „Parität“ als Gleichverteilung der Stimmen von Frauen und Männern.
Parität meint damit nichts anderes, als dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen an der politischen Entscheidungsfindung mitwirken. Dass Frauen zu gleichen Teilen an der politischen Macht teilhaben.
Dabei gilt „Parität“ in der Politik dann als erreicht, wenn die politischen Gremien, wie der Bundestag, der Landtag oder die Kommunalparlamente, je zur Hälfte mit
Frauen und Männern besetzt sind.
Dasselbe gilt für Spitzenpositionen in der Politik, beispielsweise in der Bundesregierung, Landesregierung oder den Kommunalverwaltungen.
Um die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern in den politischen Entscheidungsgremien tatsächlich überwinden zu können, müssten verpflichtende Paritätsregelungen in den Wahlgesetzen verankert werden.
Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten, das die Universität Potsdam im Auftrag des Frauenministeriums des Landes Brandenburg und der Landesgleichstellungsbeauftragten erstellt hat.
Das Gutachten wurde im Jahr 2018 veröffentlicht. Es gibt Aufschluss über den Einfluss der Brandenburger Wahlgesetze auf die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und beantwortet die Frage, ob Regelungsbedarfe zur Sicherstellung der paritätischen Beteiligung von Frauen bestehen.
Damit leistet das Gutachten einen wichtigen Beitrag zum Gleichklang zwischen rechtlich verankerter und tatsächlich gelebter Gleichstellung und stellt einen Meilenstein auf dem Weg zur mehr politischer Teilhabe von Frauen im Land Brandenburg dar.
Das Frauenministerium hat das Gutachten als Broschüre veröffentlicht.
Um die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern in den politischen Entscheidungsgremien tatsächlich überwinden zu können, müssten verpflichtende Paritätsregelungen in den Wahlgesetzen verankert werden.
Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten, das die Universität Potsdam im Auftrag des Frauenministeriums des Landes Brandenburg und der Landesgleichstellungsbeauftragten erstellt hat.
Das Gutachten wurde im Jahr 2018 veröffentlicht. Es gibt Aufschluss über den Einfluss der Brandenburger Wahlgesetze auf die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und beantwortet die Frage, ob Regelungsbedarfe zur Sicherstellung der paritätischen Beteiligung von Frauen bestehen.
Damit leistet das Gutachten einen wichtigen Beitrag zum Gleichklang zwischen rechtlich verankerter und tatsächlich gelebter Gleichstellung und stellt einen Meilenstein auf dem Weg zur mehr politischer Teilhabe von Frauen im Land Brandenburg dar.
Das Frauenministerium hat das Gutachten als Broschüre veröffentlicht.
Der Landtag Brandenburg hat am 31. Januar 2019 das erste Paritätsgesetz (auch Parité-Gesetz) in Deutschland beschlossen, das für eine gleiche Vertretung von Frauen und Männern im Parlament sorgen soll.
Der Landtag Brandenburg hat am 31. Januar 2019 das erste Paritätsgesetz (auch Parité-Gesetz) in Deutschland beschlossen, das für eine gleiche Vertretung von Frauen und Männern im Parlament sorgen soll.