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Arbeitsschutz - Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Tischler in einer Schreinerei sägt ein Holzbrett an einer Sägemaschine, Foto: © industrieblick / Fotolia
Foto: © industrieblick / Fotolia

Arbeit darf nicht krank machen. Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet ist. Arbeitsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für gute Arbeit.

Zum Arbeitsschutz gehören zum Beispiel Themen wie die Einhaltung von Pausen, Regelungen zu Arbeitszeiten und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie der Mutterschutz.

Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind wichtige Aufgaben sowohl für die Betriebe wie für die brandenburgische Arbeitsschutzverwaltung.

Die Brandenburger Arbeitsschutzpolitik unterstützt intensiv die Umsetzung der zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern unter enger Einbeziehung der Sozialpartner entwickelten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.

Tischler in einer Schreinerei sägt ein Holzbrett an einer Sägemaschine, Foto: © industrieblick / Fotolia
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Arbeit darf nicht krank machen. Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet ist. Arbeitsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für gute Arbeit.

Zum Arbeitsschutz gehören zum Beispiel Themen wie die Einhaltung von Pausen, Regelungen zu Arbeitszeiten und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie der Mutterschutz.

Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind wichtige Aufgaben sowohl für die Betriebe wie für die brandenburgische Arbeitsschutzverwaltung.

Die Brandenburger Arbeitsschutzpolitik unterstützt intensiv die Umsetzung der zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern unter enger Einbeziehung der Sozialpartner entwickelten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.


Kontrolle und Informationen: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Im Land Brandenburg kontrolliert das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Betrieben und auf Baustellen, ob die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.

Das  Landesamt berät und informiert Arbeitgeber, Bauherren, Anlagenbetreiber und Betriebs- und Personalräte bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften. Es vollzieht den Arbeitsschutz vor Ort.

Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften nimmt das LAVG Beschwerden zum Beispiel von Beschäftigten auf und sorgt für einen rechtskonformen Zustand.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz nimmt als oberste Landesbehörde im Arbeitsschutz die Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Arbeitsschutz wahr und ist für die fachliche Steuerung der nachgeordneten Behörde zuständig.

Detaillierte Informationen zu den Aufgaben, Tätigkeitsgebieten und Schwerpunkten des Arbeitsschutzes in Brandenburg finden Sie auf der Seite des LAVG:

Im Land Brandenburg kontrolliert das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Betrieben und auf Baustellen, ob die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.

Das  Landesamt berät und informiert Arbeitgeber, Bauherren, Anlagenbetreiber und Betriebs- und Personalräte bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften. Es vollzieht den Arbeitsschutz vor Ort.

Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften nimmt das LAVG Beschwerden zum Beispiel von Beschäftigten auf und sorgt für einen rechtskonformen Zustand.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz nimmt als oberste Landesbehörde im Arbeitsschutz die Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Arbeitsschutz wahr und ist für die fachliche Steuerung der nachgeordneten Behörde zuständig.

Detaillierte Informationen zu den Aufgaben, Tätigkeitsgebieten und Schwerpunkten des Arbeitsschutzes in Brandenburg finden Sie auf der Seite des LAVG:


Arbeitsschutzberichte

Die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des LAVG kontrollieren regelmäßig, ob in Betrieben und Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben im Land Brandenburg die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Stellen sie Mängel fest, werden gegebenenfalls Sanktionen verhängt und die Betroffenen dazu verpflichtet, die Mängel abzustellen.

Die Ergebnisse dieser Kontrollen münden in einen Arbeitsschutzbericht, der jährlich vom Brandenburger Verbraucherschutzministerium (MSGIV) herausgegeben und veröffentlicht wird.

Die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des LAVG kontrollieren regelmäßig, ob in Betrieben und Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben im Land Brandenburg die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Stellen sie Mängel fest, werden gegebenenfalls Sanktionen verhängt und die Betroffenen dazu verpflichtet, die Mängel abzustellen.

Die Ergebnisse dieser Kontrollen münden in einen Arbeitsschutzbericht, der jährlich vom Brandenburger Verbraucherschutzministerium (MSGIV) herausgegeben und veröffentlicht wird.


Arbeitsschutztelefon: 0331 8683-444

Für Beschäftigte ebenso wie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Brandenburg steht bei Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz ab sofort eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung. Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), wurde unter der Rufnummer 0331 8683-444 ein Arbeitsschutztelefon eingerichtet. Dort werden Anfragen, Beschwerden und Beratungsersuchen schnell und lösungsorientiert bearbeitet.

Für Beschäftigte ebenso wie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Brandenburg steht bei Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz ab sofort eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung. Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), wurde unter der Rufnummer 0331 8683-444 ein Arbeitsschutztelefon eingerichtet. Dort werden Anfragen, Beschwerden und Beratungsersuchen schnell und lösungsorientiert bearbeitet.


Neue Herausforderungen

Digitaler Wandel / Arbeit 4.0, Foto: © Coloures-Pic / Fotolia
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Der rasante technologische Wandel der Arbeitswelt und digitale Innovationen stellen viele Beschäftigte vor neue Herausforderungen.

Neue Arbeitsformen führen in vielen Bereichen zu veränderten Arbeitsbelastungen, insbesondere psychische Belastungen nehmen zu.

Es ist nicht nur die ständige Erreichbarkeit und E-Mail-Flut, die vielen zu schaffen macht. Auch das Bedienen von Maschinen und technischen Anlagen wird komplexer und anspruchsvoller.

Die Digitalisierung der Produktionsprozesse prägt die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine immer stärker. Damit steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Digitaler Wandel / Arbeit 4.0, Foto: © Coloures-Pic / Fotolia
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Der rasante technologische Wandel der Arbeitswelt und digitale Innovationen stellen viele Beschäftigte vor neue Herausforderungen.

Neue Arbeitsformen führen in vielen Bereichen zu veränderten Arbeitsbelastungen, insbesondere psychische Belastungen nehmen zu.

Es ist nicht nur die ständige Erreichbarkeit und E-Mail-Flut, die vielen zu schaffen macht. Auch das Bedienen von Maschinen und technischen Anlagen wird komplexer und anspruchsvoller.

Die Digitalisierung der Produktionsprozesse prägt die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine immer stärker. Damit steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz.


Arbeitsschutzgesetz

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Das Arbeitsschutzgesetz trat in Deutschland am 21. August 1996 in Kraft. Es schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht für alle Beschäftigten in allen Tätigkeitsbereichen.

In den vergangenen 25 Jahren haben sich die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten über alle Branchen hinweg deutlich verbessert. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist deutlich gesunken, obwohl gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen ist.

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, die zum Beispiel Maßnahmen für eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz, für Lärmschutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zur Lastenhandhabung oder für den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen enthalten.

Die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, ist Gegenstand des Produktsicherheitsgesetzes.

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Das Arbeitsschutzgesetz trat in Deutschland am 21. August 1996 in Kraft. Es schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht für alle Beschäftigten in allen Tätigkeitsbereichen.

In den vergangenen 25 Jahren haben sich die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten über alle Branchen hinweg deutlich verbessert. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist deutlich gesunken, obwohl gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen ist.

Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, die zum Beispiel Maßnahmen für eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz, für Lärmschutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zur Lastenhandhabung oder für den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen enthalten.

Die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, ist Gegenstand des Produktsicherheitsgesetzes.