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Ausbildung und Praktikum im Ministerium

Symbolfoto Stellenmarkt Stellenanzeige Fachkräfte Fachkräftesicherung, Foto: © Zerbor / Fotolia
Foto: © Zerbor / Fotolia

Starten Sie Ihre berufliche Laufbahn im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)!

Das MSGIV bietet jährlich Ausbildungsplätze als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement an.

Sie erwartet eine interessante und praxisorientierte dreijährige Ausbildung. Durch Ihren Einsatz in verschiedenen Bereichen des MSGIV erwerben Sie breit angelegte Kenntnisse über bürowirtschaftliche Abläufe sowie Koordinations- und Organisationsaufgaben.

Der Ausbildungsbeginn ist der 1. September des jeweiligen Kalenderjahres. Die entsprechenden Ausschreibungen finden Sie jeweils etwa im vierten Quartal des Vorjahres zum Ausbildungsbeginn unter folgendem Link:

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Starten Sie Ihre berufliche Laufbahn im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)!

Das MSGIV bietet jährlich Ausbildungsplätze als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement an.

Sie erwartet eine interessante und praxisorientierte dreijährige Ausbildung. Durch Ihren Einsatz in verschiedenen Bereichen des MSGIV erwerben Sie breit angelegte Kenntnisse über bürowirtschaftliche Abläufe sowie Koordinations- und Organisationsaufgaben.

Der Ausbildungsbeginn ist der 1. September des jeweiligen Kalenderjahres. Die entsprechenden Ausschreibungen finden Sie jeweils etwa im vierten Quartal des Vorjahres zum Ausbildungsbeginn unter folgendem Link:


Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Personalreferat -
Postfach 60 11 63
14411 Potsdam

E-Mail: MSGIV-Personal@MSGIV.Brandenburg.de

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Personalreferat -
Postfach 60 11 63
14411 Potsdam

E-Mail: MSGIV-Personal@MSGIV.Brandenburg.de


Praktikum im Ministerium

Für Studierende besteht im MSGIV in Abhängigkeit von der jeweiligen Betreuungs- und Unterbringungskapazität grundsätzlich die Möglichkeit, im Bereich der Landesbeauftragten ein sogenanntes Pflichtpraktikum zu absolvieren.

Das Praktikum soll mindestens 6 Wochen dauern, ein Urlaubsanspruch besteht nicht.

Für das Praktikum kann weder ein Entgelt noch können sozialversicherungsrechtliche Leistungen oder andere Kosten wie z. B. Fahrt- oder Unterbringungskosten übernommen werden.

Bei dem Praktikum im MSGIV handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die Praktikantinnen und Praktikanten bleiben – während der Zeit der praktischen Ausbildung – praktizierende Studierende, das heißt Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten als Studierende.

Bewerbungsmodalitäten

Bitte nennen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben den Zeitraum des Praktikums und reichen bei Interesse bitte folgende Bewerbungsunterlagen ein:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Bestätigung/Nachweis zum Pflichtpraktikum (z. B. Bestätigung der Hochschule oder Auszug aus der Studien-/Prüfungsordnung)

Verfügbare Plätze können nur im eingeschränkten Maße – und soweit Bedarf besteht – bereitgestellt werden.

Bewerbungen richten Sie bitte an:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Referat 12 – Personalwesen/Personalentwicklung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

oder per E-Mail an: irena.franzke@msgiv.brandenburg.de

Für Fragen steht Ihnen Frau Franzke, Telefon 0331 866-5129 zur Verfügung.

Für Studierende besteht im MSGIV in Abhängigkeit von der jeweiligen Betreuungs- und Unterbringungskapazität grundsätzlich die Möglichkeit, im Bereich der Landesbeauftragten ein sogenanntes Pflichtpraktikum zu absolvieren.

Das Praktikum soll mindestens 6 Wochen dauern, ein Urlaubsanspruch besteht nicht.

Für das Praktikum kann weder ein Entgelt noch können sozialversicherungsrechtliche Leistungen oder andere Kosten wie z. B. Fahrt- oder Unterbringungskosten übernommen werden.

Bei dem Praktikum im MSGIV handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die Praktikantinnen und Praktikanten bleiben – während der Zeit der praktischen Ausbildung – praktizierende Studierende, das heißt Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten als Studierende.

Bewerbungsmodalitäten

Bitte nennen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben den Zeitraum des Praktikums und reichen bei Interesse bitte folgende Bewerbungsunterlagen ein:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Bestätigung/Nachweis zum Pflichtpraktikum (z. B. Bestätigung der Hochschule oder Auszug aus der Studien-/Prüfungsordnung)

Verfügbare Plätze können nur im eingeschränkten Maße – und soweit Bedarf besteht – bereitgestellt werden.

Bewerbungen richten Sie bitte an:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Referat 12 – Personalwesen/Personalentwicklung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

oder per E-Mail an: irena.franzke@msgiv.brandenburg.de

Für Fragen steht Ihnen Frau Franzke, Telefon 0331 866-5129 zur Verfügung.