Hauptmenü

Corona-Teststelle am Flughafen Schönefeld startet

Reiserückkehrende können sich direkt nach ihrer Ankunft auf COVID-19 testen lassen

- Erschienen am 31.07.2020 - Pressemitteilung 348/2020

Die Corona-Teststelle im Flughafen Schönefeld startet. Seit dem heutigen Freitag haben Reiserückkehrende direkt nach ihrer Ankunft die Möglichkeit, sich im Terminalbereich L auf COVID-19 kostenfrei testen zu lassen. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft informierten sich vor Ort gemeinsam mit Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, über den Start der Testungen.

Bund und Länder hatten in der vergangenen Woche zunächst freiwillige Corona-Tests für Urlauber aus Risikogebieten beschlossen. Diese müssen sich nach ihrer Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Weisen sie keinen negativen Test vor, müssen sie sich 14 Tage in Quarantäne begeben.

Brandenburg kooperiert bei der Umsetzung dieser neuen nationalen Teststrategie mit dem Land Berlin. Wie am Flughafen Tegel wird die Teststelle in Schönefeld gemeinsam von der Charité – Universitätsmedizin Berlin und Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH betrieben.

Gesundheitsministerin Nonnemacher sagte in Schönefeld: „Die gute Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg bewährt sich jetzt auch bei der Umsetzung der neuen nationalen Teststrategie. Das Vorhaben, allen Flugreisenden nach ihrer Ankunft schon im Flughafen einen Corona-Test anzubieten, ist sehr ambitioniert. Ich danke allen Beteiligten, besonders der Flughafengesellschaft und der Charité, für den schnellen Aufbau der notwenden Infrastruktur. Weltweit erleben wir im Augenblick einen enormen Anstieg der täglichen Neuinfektionen. Je mehr Menschen von ihren Reisen aus fernen Ländern zu uns zurückkehren, umso größer ist auch das Risiko, dass neues Infektionsgeschehen zu uns kommt. Wir müssen alles dafür tun, um neue Infektionen frühzeitig zu erkennen, um Infektionsketten schnell unterbrechen zu können. Die Tests unmittelbar nach der Ankunft im Flughafen sind eine weitere Maßnahme, um das Risiko zu minimieren. Aber auch wenn dieser erste Test negativ ausfällt, appelliere ich an alle Reiserückkehrende, sich weiter sehr verantwortungsvoll und vorsichtig zu verhalten, alle Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einzuhalten und zunächst auf soziale Kontakte so gut es geht zu verzichten.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup: „Mit der Eröffnung der Teststelle in Schönefeld können sich ab jetzt Passagiere an unseren beiden Flughäfen direkt nach der Ankunft auf das Corona-Virus testen lassen. Die Teststellen sind ein weiterer Schritt hin zu mehr Sicherheit für alle Reisenden und eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Wiederbelebung des Flugverkehrs der Hauptstadtregion.“

Die Tests in Schönefeld führen zunächst zwei Teams von 8 bis 21 Uhr durch. Informationstafeln im Flughafengebäude weisen die Reisenden auf die Testmöglichkeiten hin. Für die Durchführung eines Tests ist eine Anmeldung vor Ort an der Teststelle erforderlich. Die Abstriche werden dann vom medizinischen Personal der Charité und von Vivantes vorgenommen. Die Übermittlung des Testergebnisses erfolgt innerhalb von 48 Stunden. Sollte der Test positiv ausfallen, wird automatisch – wie bei der Testung in anderen Teststellen oder beim Hausarzt – auch das zuständige Gesundheitsamt informiert.

Noch ist dieses Angebot freiwillig. Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, in der kommenden Woche eine Anordnung zu erlassen, dass Testungen für Rückkehrende aus Risikogebieten verpflichtend sein werden.

Grundsätzlich sind alle Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten zu einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet. Nach der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung gilt im Land Brandenburg: Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern (häusliche Quarantäne). Von der Quarantänepflicht befreit sind Personen, die über ein höchstens 48 Stunden vor Einreise altes ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem sonstigen vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Sofern kein Test vor der Einreise durchgeführt wurde, ist es nach der Quarantäneverordnung auch möglich, sich nach der Einreise testen zu lassen. Ist das Ergebnis negativ, ist die Quarantäne sofort beendet.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.