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Tag der Organspende am 2. Juni / Gesundheitsministerin Diana Golze: Organspende - gut informieren und bewusst entscheiden

- Erschienen am 31.05.2018 - Presemitteilung 082/2018

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende in Deutschland derzeit mit 84 Prozent so hoch wie nie zuvor. Dennoch besitzen nur rund ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger einen Organspendeausweis. Gesundheitsministerin Diana Golze appelliert vor dem bundesweiten „Tag der Organspende“ am 2. Juni an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich über das lebenswichtige Thema Organspende zu informieren und einen Organspendeausweis auszufüllen. Golze: „Nur wer gut informiert ist, kann eine bewusste Entscheidung treffen und nach dem eigenen Tod andere Leben retten. Man sollte die Entscheidung über eine lebensrettende Organspende nicht den Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation überlassen, sondern zu Lebzeiten diese persönliche Entscheidung selbst treffen.“

In Deutschland werden nach wie vor nicht genügend Organe gespendet. Über 10.000 schwer kranke Menschen warten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation auf ein Leben rettendes Spenderorgan. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Golze: „Auch in Brandenburg gibt es viele schwerkranke Patientinnen und Patienten, die wegen des Mangels an Spenderorganen auf eine notwendige Transplantation warten müssen. Deswegen ist es wichtig, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.“

Im Land Brandenburg gab es nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (www.dso.de) im Jahr 2017 nur 18 postmortale Organspender, 2016 waren es noch 35. Damit ist die Zahl in Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig. Auch bundesweit ist die Zahl der postmortalen Organspender im Jahr 2017 mit 797 weiter gesunken. In Deutschland befindet sich die Organspende damit auf einem historischen Tiefstand.

Seit November 2012 gilt in Deutschland die so genannte Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig die Möglichkeit erhalten soll, sich über das Thema Organspende zu informieren und dazu eine eigene Entscheidung zu treffen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr ist die Entscheidung für eine Organspende erlaubt. Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

In Deutschland ist die postmortale Organspende nur möglich, wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt. Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Beim Hirntod sind die Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes unwiederbringlich ausgefallen. Da in den meisten Sterbefällen aber der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende in Betracht, da in Deutschland eine Organspende nach Herzstillstand nicht erlaubt ist.

Fragen zur Organspende beantwortet zum Beispiel das Infotelefon Organspende: Es ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Der „Tag der Organspende“, an dem umfassend über das Thema Organ- und Gewebespende informiert wird, findet jeweils am ersten Samstag im Juni statt. Zur zentralen Veranstaltung wird in diesem Jahr nach Saarbrücken eingeladen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

www.organspendetag.de
www.organspende-info.de