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Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft

Pflegestrukturen vor Ort ausbauen – Kommunale Projekte werden gefördert – Anträge können ab 1. April beim LASV gestellt werden

- Erschienen am 31.03.2021 - Presemitteilung 202/2021

Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll unter anderem die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet und Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Für die Umsetzung stehen im Landeshaushalt jährlich insgesamt rund 22 Millionen Euro zur Verfügung. Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen. Für die erste Säule „Pflege vor Ort“ tritt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums am 1. April 2021 in Kraft. Für diese „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘. Genau dort, wo die Menschen leben, zuhause sind und alt werden möchten. Unser Ziel ist es, dass die Menschen im Land Brandenburg auch mit Pflegebedürftigkeit durch vielfältige und flexible Angebote und Hilfen ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter führen und an der Gesellschaft teilhaben können. Der Pakt für Pflege wird dafür die Voraussetzungen verbessern und vorhandene Strukturen ausbauen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die dabei helfen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verringern oder sogar zu vermeiden. Das Förderprogramm ‚Pflege vor Ort‘ ist das Herzstück im Pakt für Pflege.“

Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

Fördermittelanträge sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) zum Download eingestellt: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/pakt-fuer-pflege/.

Fördermittel können zum einen die Landkreise und kreisfreien Städte für folgende Zwecke beantragen:

  • regionale Pflegestrukturplanung
  • Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen
  • Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche
  • Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)
  • Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI.

Zum anderen werden den Ämtern sowie amtsfreien Städten und Gemeinden Fördermittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:

  • Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger und deren
  • Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft
  • Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.

Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:

  1. Pflege vor Ort stärken (Förderprogramm für Kommunen)
  2. Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
  3. Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege)
  4. Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)

Säule 1: Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten

Für das Förderprogramm für Kommunen mit dem Titel „Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Teil des geplanten Programms richtet sich direkt an die Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden. Sie erhalten jährlich insgesamt 9 Millionen Euro, mit denen Hilfen im Vor- und Umfeld von Pflege gefördert werden sollen.

Ziel ist es, durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen zum einen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verzögern bzw. minimieren und zum anderen eine Bewältigung der Pflegebedürftigkeit im eigenen Haushalt, wo derzeit über 80 Prozent der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg leben und versorgt werden, zu ermöglichen. Für diese von den Menschen bevorzugte Versorgungsform ist der Bedarf an professionellen Pflegekräften deutlich geringer als in der stationären Pflege. Insofern ist die angestrebte Stabilisierung von Pflege in der Häuslichkeit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Praxisbeispiele, was mit „Pflege vor Ort“ initiiert bzw. finanziert werden kann, sind zum Beispiel:

  • der Aufbau neuer bzw. Ausbau bestehender alltagsunterstützender Angebote. Mehr als die Hälfte dieser landesweit bestehenden Angebote wurden für Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen entwickelt. Sie sollen weiter ausgebaut werden. Derzeit nutzen jährlich rund 19.000 Personen alltagsunterstützende Angebote.
  • Hilfen in der Nachbarschaft,
  • Angebote für gemeinsames Mittagessen („mit Rädern zum Essen statt Essen auf Rädern“),
  • Informationen und Veranstaltungen für Pflegebedürftige und die sie häuslich Pflegenden,
  • Demenz-Kurse, Demenz-Stammtische bzw. lokale Projekte und Allianzen für Menschen mit Demenz,
  • Projekte zur Anregung sinnstiftenden Tuns (gemeinsames Kuchen backen für Dorffeste; im Reparaturcafé oder in der Männerwerkelecke dabei sein),
  • Projekte mit Handwerkern aus der Region, die bei Baumaßnahmen zur Minimierung von Barrieren in Wohnungen helfen.

Das Förderprogramm „Pflege vor Ort“ richtet sich aber auch an die kommunale Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erhalten jährlich insgesamt 2,7 Millionen Euro für regionale Pflegestrukturplanung, Koordinierungs- und Vernetzungstätigkeiten und für die Unterstützung der Ämter und amtsfreien Gemeinden bei ihren Aktivitäten der Pflege vor Ort.

Säule 2: Ausbau der Pflegeberatung – insbesondere in den Pflegestützpunkten

Dafür stehen jährlich 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit ihrer Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege unterstützen die landesweit 19 Pflegestützpunkte bereits seit über zehn Jahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Derzeit erfolgt eine Evaluation ihrer Arbeit. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in Handlungsempfehlungen für den Ausbau der Pflegestützpunkte sowie für einen Förderansatz seitens des Landes münden. Der Abschlussbericht zur Evaluation soll im Mai 2021 vorliegen.

Unstrittig ist bereits jetzt, dass in jedem Fall ein quantitativer Ausbau der Beratungsangebote (inkl. Personal) erforderlich ist, um die Pflegeberatung sicherzustellen und Zugangsmöglichkeiten zu verbessern.

Mit der Landesförderung sollen für diesen Ausbauprozess Impulse gegeben werden, der aber letztlich nur in Zusammenarbeit mit den Trägern der Pflegestützpunkte – den Pflege- und Krankenkassen sowie den Landkreisen/kreisfreien Städten – umzusetzen ist.

Säule 3: Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege

Dafür stehen jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Einrichtungen der Tagespflege und der Kurzzeitpflege dienen der Stabilisierung häuslicher Pflegesettings – sie sollen weiter ausgebaut werden. Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen sich darauf verlassen können, dass in Krisen oder im Fall ihrer Verhinderung auch kurzfristig verfügbare und bezahlbare Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise am Tag und ermöglicht, auch bei Übernahme einer Pflegeverantwortung erwerbstätig sein zu können. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass diese Angebotsform nicht nur in für Träger wirtschaftlich besonders attraktiven Ballungsräumen entsteht, sondern eine wohnortnahe Versorgung auch in kleineren Gemeinden und Städten erfolgen kann.

Kurzzeitpflege trägt dazu bei, plötzliche Bedarfe etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und in Krisensituationen abzufangen und in dieser Zeit zugleich die erforderlichen Bedingungen für eine (weitere) häusliche Pflege zu schaffen bzw. zu unterstützen. In Brandenburg wird Kurzzeitpflege mangels ausreichenden Angebots derzeit nur halb so viel in Anspruch genommen wie im Bundesdurchschnitt. Dies verursacht nicht notwendige Heimversorgung.

Säule 4: Ausbildung und Fachkräftesicherung

Die Förderung von Ausbildung ist für die Fachkräftesicherung in der Pflege von zentraler Bedeutung. Die neue generalistische Pflegeausbildung stellt eine große Chance dar, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und die Pflege im Land sicherzustellen.

Um den Nachwuchs von Fach- und Assistenzkräften in der Pflege auszubauen und zu stärken, wird das landesfinanzierte Projekt NEKSA (Neu kreieren statt addieren) zur Unterstützung der Pflegeschulen sowie der Ausbildungsbetriebe fortgeführt. Das Projekt, getragen von der btu Cottbus Senftenberg, läuft seit 2018 sehr erfolgreich. Die generalistische Pflegeausbildung ist in diesem Jahr trotz der gegenwärtigen schwierigen Situation erfolgreich gestartet. Derzeit wird die Anpassung der Helferausbildungen in der Pflege im Land Brandenburg an eine generalistische Assistenzausbildung geprüft. Diese soll ebenso wie die Fachkraftausbildung einen attraktiven niedrigschwelligen Einstieg in das Berufsfeld der Pflege bieten bzw. für Vorqualifizierte unter Anrechnung der bestehenden Kompetenzen eine verkürzte Ausbildung ermöglichen. Die Anschlussfähigkeit an die Fachkraftausbildung wird sichergestellt. Das Projekt NEKSA unterstützt auch hier die bekannten Akteure. (Mittelansatz: 160.000 Euro)

Zur Stärkung der Ausbildung in den Assistenzberufen wird eine Maßnahme zur Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen in der Altenpflegehilfeausbildung finanziert sowie auch die Ausgaben für den theoretischen und praktischen Unterricht an den Pflegeschulen. (Mittelansatz 680.200 Euro)

Um die Ausbildungsstruktur der Pflegeschulen, die nicht mit Krankenhäusern verbunden sind, in allen Regionen sicherzustellen, wird eine Miet- und Investitionskostenpauschale in gleicher Höhe wie für die an Krankenhäusern liegenden Pflegeschulen bereitgestellt. (Mittelansatz: 498.400 Euro)

 

Vereinbarung „Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern“

Die Vereinbarung „Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern“ unterzeichneten mit Sozialministerin Nonnemacher für das Land Brandenburg folgende Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses: ABVP – Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V., Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. – Selbsthilfe Demenz, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AWO Landesverband Brandenburg e.V., B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. – Landesverband Brandenburg, BKK Landesverband Mitte – Landesvertretung Berlin und Brandenburg, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Caritasverband der Diözese Görlitz e.V., Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V., Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Brandenburg e.V., DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. – DWBO, IKK Brandenburg und Berlin, KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus, Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Landesbehindertenbeirat Brandenburg, Landkreistag Brandenburg, Landespflegerat Berlin-Brandenburg, Medizinischer Dienst der Krankenkassen Berlin-Brandenburg e.V., Brandenburgischer Verbund der Pflegeschulen (Pflegeschulbund), Seniorenrat des Landes Brandenburg, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg.