Hauptmenü

COVID-19: 1.182 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 15.035

- Erschienen am 30.12.2020 - Presemitteilung 671/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 1.182 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 44.385 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 30.12.2020, 08:00 Uhr). Aktuell werden 1.164 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 235 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 169 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 28.295 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+1.001 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 15.035 (+124).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 30.12., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Kumuliert

(24-h-Vergleich)

Barnim

+53

2.613

131,2

88

Brandenburg a. d. H.

+11

779

133,0

21 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+42

2.567

351,1

79

Dahme-Spreewald

+90

2.898

271,1

52 (+1)

Elbe-Elster

+111

2.889

508,7

53 (+4)

Frankfurt (Oder)

+24

915

143,7

5

Havelland

+52

2.301

150,9

33

Märkisch-Oderland

+84

3.145

188,5

112 (+9)

Oberhavel

+57

2.966

170,5

43 (+2)

Oberspreewald-Lausitz

+83

3.483

396,8

104 (+3)

Oder-Spree

+58

3.665

206,9

109 (+16)

Ostprignitz-Ruppin

+94

1.294

222,5

7

Potsdam

+85

3.421

194,1

93 (+5)

Potsdam-Mittelmark

+104

3.389

169,9

66 (+1)

Prignitz

+46

1.000

172,0

27 (+3)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+123

3.125

369,3

84 (+8)

Teltow-Fläming

+48

2.733

182,4

42 (+3)

Uckermark

+17

1.202

129,5

37 (+1)

Brandenburg gesamt

+1.182

44.385

217,6

1.055 (+57)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.