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Sozialministerium fördert Ausbildung für Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen

- Erschienen am 30.11.2016 - Presemitteilung 191/2016

Die Rechte von Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen und in Wohneinrichtungen sollen im Land Brandenburg gestärkt werden. Das Sozialministerium fördert ab dem Frühjahr 2017 die Ausbildung von Frauenbeauftragten, die dann in Werkstätten und Wohneinrichtungen tätig sein sollen. Dafür stehen in den nächsten drei Jahren insgesamt 80.000 Euro aus Mitteln des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets zur Verfügung. Heute fand im Sozialministerium eine Auftaktveranstaltung mit über 80 Teilnehmenden statt. In Brandenburg gibt es 28 Werkstätten für behinderte Menschen, in denen rund 11.500 Menschen arbeiten.

An der Veranstaltung nahmen u.a. Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Monika von der Lippe, Gleichstellungsbeauftragte des Landes Brandenburg, Bernd Reinicke, 1. Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Brandenburg e.V., Christoph Lau, Leiter der Caritas-Werktstatt St. Johannesberg, und Lorett Eichholz, Direktorin vom Haus St. Norbert, teil.

Es gibt zwei Trainerinnen-Teams, die die Ausbildung der künftigen Frauenbeauftragten durchführen: Das eine Ausbildungsteam befindet sich in der Caritas-Werkstatt St. Johannesberg in Oranienburg, das andere im Haus St. Norbert vom Deutschen Orden in Michendorf. Eine Ausbildung dauert insgesamt 21 Tage und ist in mehreren Schulungs-Blöcken aufgeteilt. Teilnehmerinnen müssen für die Qualifizierung nichts bezahlen. Das Sozialministerium übernimmt die Ausbildungskosten.

Sozial- und Frauenministerin Diana Golze sagte: „Was mit dem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz auf Bundesebene noch diskutiert wird, setzt Brandenburg bereits in der Praxis um. Frauenbeauftragte in Werkstätten sind ein ganz wichtiges Instrument, um die Mitspracherechte von Frauen zu stärken und den Schutz vor Gewalt zu verbessern. Das ist ein starkes Signal und zeigt ausdrücklich, dass Gleichstellungs- und Behindertenpolitik zusammen gedacht werden müssen.“

Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe sagte: „Frauenbeauftragte haben eine wichtige Aufgabe, die leider zu oft zu wenig Beachtung finden. Aber für Mädchen und Frauen mit konkreten Problemen und Sorgen sind sie wichtige Anlaufstellen, die aufmerksam zuhören und im konkreten Fall gezielt weiterhelfen können. Ich freue mich ganz besonders, dass in Brandenburg in einem weiteren Lebensbereich vieler Frauen künftig Frauenbeauftragte vor Ort sind und sich aktiv für die Interessen von Frauen mit Behinderungen einsetzen können. Ich hoffe, dass viele Frauen dadurch ermutigt werden, ihre Sorgen und Probleme vorzutragen. Das ist der erste Schritt, um Lösungen zu finden. Das gilt insbesondere für den Gewaltschutz. Frauen mit Behinderungen haben ein noch weit höheres Risiko als andere Frauen, Opfer von Übergriffen zu werden. Deshalb ist es so wichtig, Ansprechpartnerinnen vor Ort in den Werkstätten zu haben. Diese können konkrete Hilfe leisten, Kontakte zu Beratungs- und Schutzeinrichtungen vermitteln und auch präventiv in den Werkstätten tätig werden.“

Landesbehindertenbeauftragter Jürgen Dusel sagte: „Frauen mit Behinderungen sind immer noch wesentlich häufiger Opfer von Missachtung und Gewalt als Frauen ohne Behinderungen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Aktivität des MASGF, Frauenbeauftragte in Einrichtungen für behinderte Menschen zu qualifizieren und zu stärken. Frauenbeauftragte können vor Ort so für das Thema sensibilisieren und präventiv tätig werden. Sie können aber auch betroffene Frauen beraten und helfen, sich gegen Benachteiligungen und gegen Gewalt zu wehren.“

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Ident-Nr
191/2016
Datum
30.11.2016
Rubrik
Frauen und Gleichstellung , Soziales