Hauptmenü

Sozialministerium schafft neue Fördermöglichkeit zur Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

- Erschienen am 30.07.2015 - Pressemitteilung 114/2015

Am 1. August 2015 tritt ein neues Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in Kraft. Gefördert werden vor allem Projekte von freien gemeinnützigen Trägern, die aufgrund ihrer Kompetenz besonders geeignet sind, passgenaue Angebote zu entwickeln. Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt: „Die Förderung der gesellschaftlichen Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund ist ein ganz besonderes Anliegen der Brandenburger Landesregierung und unseres Hauses. Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund soll künftig mit besonderen Förderangeboten die Integration in den Alltag erleichtert werden. Dazu gehören Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe und geschlechtsspezifische Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote.“

Für die Jahre 2015 und 2016 stehen jeweils 60.000 Euro zur Verfügung.

Finanziell unterstützt werden Mädchen- und Frauenprojekte z.B. in den Bereichen Bildung, Sport, Antidiskriminierung, Berufsausbildung und vieles mehr. Auch Angebote zum Umgang mit Gewalterfahrungen und Traumata können auf diese Weise gefördert werden. Die Zuwendungen können sowohl für Personal- als auch für Sachausgaben verwendet werden. Förderfähige Sachausgaben sind beispielsweise Ausgaben für Dolmetscherleistungen, Fachliteratur, Material für Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und vieles mehr.

Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes: „Immer wieder erleben wir, dass Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund im Integrationsprozess an geschlechtsspezifische Grenzen stoßen. Das Programm leistet einen Beitrag dazu, dass diese Grenzen überwunden werden können und die Integration erleichtert wird.“

Die Förderung kann ab 1. August 2015 bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg beantragt werden.

Im Einzelnen können durch das neue Programm Maßnahmen mit folgenden Zielen gefördert werden:

  • spezifische Maßnahmen der gesellschaftlichen Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
  • geschlechtsspezifische Beratungs- und Betreuungsangebote
  • geschlechtsspezifische Angebote zur Bildung und zur psychosozialen Betreuung
  • geschlechtsspezifische Angebote im Bereich des Sports
  • Unterstützungsangebote bei Fällen häuslicher Gewalt
  • Workshops und Schulungen zum Themenbereich Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

 

Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Stabsstelle der Landesbeauftragten, Integrationsbeauftragte
Steffen Grünert
Telefon: 0331 866-5035

Steffen.gruenert@masgf.brandenburg.de

Abbinder

Ident-Nr
114/2015
Datum
30.07.2015
Rubrik
Frauen und Gleichstellung