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Landesarbeitsministerium und Arbeitsagentur starten Initiative in Potsdamer Region: Einstiegsqualifizierung als Türöffner für junge Flüchtlinge

- Erschienen am 30.07.2015 - Pressemitteilung 116/2015

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus ist es jungen Migrantinnen und Migranten nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich erlaubt, an einer Einstiegsqualifizierung teilzunehmen. Die Bundesagentur für Arbeit erteilt hier eine generelle Zustimmung. Anders als bei einer klassischen Beschäftigung muss ab sofort nicht mehr geprüft werden, ob sogenannte bevorrechtigte deutsche oder EU-Bürger für diesen Praktikumsplatz in Frage kommen. Das gaben Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt und Dr. Ramona Schröder, Leiterin der Potsdamer Arbeitsagentur heute in Potsdam bekannt. Junge Flüchtlinge können sich nun bis zu ein Jahr lang in einem Betriebspraktikum ausprobieren und erste Berufskenntnisse erwerben. Im besten Fall schließt sich eine reguläre berufliche Ausbildung an.

Bisher war nicht eindeutig geregelt, inwieweit auch junge Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit einer Duldung eine Einstiegsqualifizierung machen können. Hier besteht nun Rechtssicherheit.

Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt: „Viele Flüchtlinge, die zu uns kommen, sind sehr jung. Fast 3000 sind im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Die jungen Flüchtlinge wünschen sich zu Recht Perspektiven. Die Landesregierung möchte gern mehr jungen Flüchtlingen über eine Berufsausbildung Chancen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt eröffnen. Viele junge Flüchtlinge sind aber nicht sofort ausbildungsfähig und müssen auf eine betriebliche Berufsausbildung erst vorbereitet werden. Dafür gibt es bisher kaum konkrete Angebote. Daher freue ich mich umso mehr, dass es jetzt gelungen ist, ein bereits bekanntes Instrument wie die Einstiegsqualifizierung für junge Flüchtlinge nutzen zu können und gemeinsam mit verschiedenen Partnern in der Praxis umzusetzen.“

Die wichtigsten Akteure in Potsdam, wie die Stadtverwaltung, die Kammern, Jobcenter und Beratungsstellen werden zeitnah die einzelnen Verfahrensschritte miteinander abstimmen. Betriebe, die eine Einstiegsqualifizierung anbieten wollen, können sich jetzt schon bei der Agentur für Arbeit melden.

Dr. Ramona Schröder, Leiterin der Potsdamer Arbeitsagentur unterstreicht: „Ich begrüße diese Klarheit und möchte diese für unsere Region schnellstmöglich in die Praxis umsetzen. Die Erfahrungen, die ich beispielsweise in der vergangenen Woche bei einem Besuch der Flüchtlingsunterkunft am Potsdamer Lerchensteig gesammelt habe, bestärken mich darin. So habe ich zahlreiche junge Menschen erlebt, die voller Tatendrang darauf warten, hier in Deutschland eine Ausbildung beginnen zu dürfen. Die Einstiegsqualifizierung kann eine wichtige und unkonventionelle Option für die jungen Menschen sein, um einen Fuß in die Tür zur deutschen Arbeitswelt zu bekommen“.

Die Einstiegsqualifizierung bietet jungen Menschen, die nicht direkt nach der Schule eine betriebliche Ausbildung beginnen können, schon seit 2004 ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt: Im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigen Betriebspraktikums, das durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, haben sie die Chance, sich in dem gewünschten Beruf auszuprobieren, erste Grundkenntnisse zu erwerben und sich im Idealfall direkt vom Praktikanten zum Azubi des Unternehmens zu entwickeln. Wenn Einstiegsqualifizierung und die spätere Ausbildung im gleichen Beruf absolviert werden, kann die Ausbildungszeit gar verkürzt werden.

Wichtig: Die Arbeitserlaubnis der regionalen Ausländerbehörde muss vor dem Praktikumsbeginn nach wie vor eingeholt werden. „Auch hier streben wir eine pragmatische Lösung im Sinne der jungen Menschen an. Schon in der nächsten Woche holen wir alle Netzwerkpartner, zum Beispiel die Kammern und die Landeshauptstadt Potsdam an einen Tisch, um die weiteren Schritte abzustimmen“, ergänzt Agenturchefin Schröder.  

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Ident-Nr
116/2015
Datum
30.07.2015