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Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt übernimmt Erstuntersuchung von Asylsuchenden

- Erschienen am 30.06.2015 - Pressemitteilung 096/2015

Das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt übernimmt ab morgen (1. Juli) die Erstuntersuchung von Asylsuchenden. Somit endet, einem entsprechenden Erlass des Gesundheitsministeriums gemäß, die Zuständigkeit des Landkreises Oder-Spree. Mit dieser Neuregelung wird weiterhin sichergestellt, dass alle über die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) einreisenden Asylsuchenden frühzeitig eine Untersuchung zum Ausschluss  übertragbarer Krankheiten erhalten. Besteht der Verdacht auf solch eine Erkrankung, wird eine medizinische Behandlung eingeleitet. Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses führen die Erstuntersuchungen unmittelbar nach Eintreffen der Asylsuchenden direkt auf dem Gelände der Zentralen Aufnahmebehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt durch.

Gesundheitsministerin Diana Golze sagte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses in Eisenhüttenstadt helfen dabei, die oft völlig erschöpften Menschen nach der Ankunft auch weiterhin bestmöglich zu versorgen. Die Erstuntersuchung durch Ärztinnen und Ärzte ist wichtig und notwendig. Nur so können wir übertragbare Erkrankungen rechtzeitig erkennen und behandeln. Außerdem ist es ein Gebot der Menschlichkeit, den Männern, Frauen und Kindern aus Kriegs- und Krisengebieten eine gute gesundheitliche Versorgung zuteilwerden zu lassen.“

Till Frohne, Geschäftsführer des Städtischen Krankenhauses Eisenhüttenstadt, sagt:  „Angesichts der täglich in den Krisengebieten stattfindenden Tragödien und der Aufgaben, die damit unsere Gesellschaft übernommen hat, wird auch das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt seinen Beitrag leisten, um diesen Menschen zu helfen. Ich bedanke mich für die große Bereitschaft hier im Hause und bei den Partnern aus Guben und Beeskow, uns bei dieser Hilfe zu unterstützen. Ich gehe davon aus, dass  sich die vertrauensvolle und strukturierte Kooperation mit dem Land Brandenburg, der Zentralen Ausländerbehörde und dem Landkreis Oder-Spree weiter so positiv fortsetzt. Die Versorgung hier vor Ort wird mit dieser Übernahme nicht eingeschränkt.“   

Hintergrund:

Nach § 62 Asylverfahrensgesetz (des Bundes) bestimmt das für Gesundheit zuständige Ministerium die Stelle bzw. den Arzt, der Erstuntersuchungen bei Asylsuchenden durchführt.

Bisher hatte das Land wegen der Sachnähe zum Infektionsschutz das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem sich die brandenburgische Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) befindet, zur zuständigen Stelle erklärt. Das funktionierte über viele Jahre, stößt aber angesichts der deutlich gestiegenen Anzahl über die ZABH Eisenhüttenstadt einreisender Asylsuchender an die Grenzen dessen, was ein Gesundheitsamt zu leisten imstande ist. Mitte 2014 hatte das Land festgelegt, dass die bisherige Zuständigkeitsregelung zum 30. Juni 2015 endet. Das Gesundheitsministerium hat ab 1. Juli 2015 das kommunale Krankenhaus Eisenhüttenstadt benannt. Ärztinnen und Ärzte dieser medizinischen Einrichtung führen die Erstuntersuchungen unmittelbar nach Eintreffen der Asylsuchenden und direkt auf dem Gelände der Zentralen Aufnahmebehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt durch.

Voraussichtlich Ende dieses Jahres soll auf der Liegenschaft der ZABH auch noch eine Röntgeneinrichtung  in Betrieb genommen werden. Die Befundung der angefertigten Röntgenaufnahmen soll im Wege der Teleradiologie durch Ärztinnen und Ärzte der radiologischen Praxis am Krankenhaus Eisenhüttenstadt erfolgen.

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Ident-Nr
096/2015
Datum
30.06.2015
Rubrik
Gesundheit