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Sozialministerin Golze: Menschen mit Behinderung wollen und können arbeiten

- Erschienen am 30.05.2017 - Presemitteilung 073/2017

Das neue Bundesteilhabegesetz ist - trotz aller Kritik und noch zu klärenden Fragen - ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung. Das sagte Sozialministerin Diana Golze heute auf der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen e.V. (bag if) in Potsdam. Diana Golze: „Zum ersten Mal überhaupt haben damit Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt über ihre berufliche Aktivität zu entscheiden. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der es ganz selbstverständlich ist, dass alle Menschen die gleichen Rechte und die gleichen Freiheiten haben, egal ob mit oder ohne Behinderungen“.

Als eine der wichtigsten Neuerungen in dem Gesetz bezeichnete Golze die Öffnung des Marktes für andere Anbieter. Künftig können neben den Werkstätten auch alternative Träger Leistungen für Menschen mit Behinderung anbieten. Somit können Inklusionsbetriebe künftig eine größere Rolle spielen, aber auch Werkstätten haben die Möglichkeit, Betriebe auszugründen. Golze: „Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Teilhabe. Viele Menschen mit Behinderung wollen und können arbeiten.“

Eine weitere wesentliche Neuerung ist das so genannte „Budget für Arbeit“, ein Lohnkostenzuschuss und Aufwendungen für Unterstützungsleistungen am Arbeitsplatz. Dieses soll den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Golze forderte indessen, dass Menschen beim Budget für Arbeit ebenso wie andere Beschäftigte über eine Arbeitslosenversicherung abgesichert werden müssten. Kritisch sei es zudem, dass die rechtliche Zuständigkeit für das Budget für Arbeit allein bei den Trägern der Eingliederungshilfe – in der Regel den Sozialämtern – liege.

Inklusionsbetriebe, bisher noch „Integrationsprojekte“ genannt, sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ziel ist es, die Menschen bei der Vermittlung in eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Den Inklusionsbetrieben kommt somit eine wichtige Brückenfunktion zu. „Wir sehen eine große Verantwortung darin, die gegenwärtig 269 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in unseren 28 Inklusionsbetrieben im Land Brandenburg zu erhalten“, sagte Golze.

Das Land Brandenburg unterstützt diese Inklusionsunternehmen und ihre Träger unter anderem durch ein Programm zur wirtschaftlichen Abfederung von Problemlagen und durch Monitoring.

13 dieser 28 Inklusionsbetriebe sind Inklusionsabteilungen in regulären Unternehmen. Mit diesen Inklusionsabteilungen wird in Brandenburg die Tradition der so genannten geschützten Betriebsabteilungen, die bereits vor 1989 bestanden, aufrechterhalten. Dies waren Abteilungen für Menschen mit Behinderungen in regulären Unternehmen. Rund 12.000 Menschen mit Behinderung sind daneben in Brandenburg gegenwärtig in Werkstätten beschäftigt.

In den vergangenen Jahren konnten Menschen mit Schwerbehinderung bereits häufiger einen Job finden als früher. Von 2007 bis 2014 stieg nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ihre Zahl bei Arbeitgebern mit mehr als 20 Arbeitsplätzen bundesweit um 26 Prozent auf 1.014.000 Beschäftigte.

Vom allgemeinen Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt profitierten Menschen mit Behinderung allerdings weniger als andere Beschäftigtengruppen. Im April 2017 waren in Brandenburg nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 5.051 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet, 12,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Zum Vergleich: Insgesamt ging die Arbeitslosenzahl im gleichen Zeitraum um 13,6 Prozent zurück. Der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Brandenburg bezogen auf die Gesamtheit in der Bundesrepublik betrug im April 2017 3,1 Prozent und im Vorjahr 3,3 Prozent. 

Das Land Brandenburg hat sich die Förderung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf die Fahnen geschrieben. Ende 2016 hat das Kabinett eine Fortschreibung seines behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes beschlossen. Brandenburg ist somit das zweite Bundesland, das einen weiterentwickelten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegte. In Brandenburg leben rund 450.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, davon gelten rund 325.000 als schwerbehindert.