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Gesundheitsministerin Nonnemacher: Schritt zu einem neuen Krankenhausalltag

Krankenhäuser sollen ab Mai wieder schrittweise in die Regelversorgung einsteigen

- Erschienen am 30.04.2020 - Presemitteilung 180/2020

Die Krankenhäuser im Land Brandenburg sollen ab Mai die stationäre Versorgung wieder stärker für Patientinnen und Patienten, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, schrittweise öffnen. Das empfiehlt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher den Krankenhäusern per Brief, der am heutigen Donnerstagabend vom Gesundheitsministerium verschickt wurde.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte dazu in Potsdam: „Die Krankenhäuser haben zu Beginn der Corona-Krise schnell reagiert und planbare Operationen verschoben, um sich auf einen zu befürchtenden dramatischen Anstieg von COVID-19-Patienten – wie wir es in China, Italien oder Spanien gesehen haben – vorzubereiten. Das Gebot, stationäre elektive Leistungen zurückzustellen, wenn sie nicht zwingend medizinisch erforderlich sind, war richtig, um sich für ein ‚Worst-Case-Szenario‘ zu wappnen. Die Zahl der Beatmungsbetten konnte von 531 auf 901 deutlich erhöht werden. Ich danke allen Krankenhäusern und ihren Beschäftigten in besonderem Maße für diese Leistung. Mit den Eindämmungsmaßnahmen ist es uns gelungen, das Coronavirus erfolgreich auszubremsen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Brandenburg ist nicht im Entferntesten an Kapazitätsgrenzen bei der stationären Versorgung von Corona-Patienten gestoßen.

Landesweit sind derzeit rund 5.000 Krankenhausbetten und rund 660 Beatmungsbetten nicht belegt. In der letzten Woche waren durchschnittlich 205 COVID-19-Patientinnen und Patienten in stationärer Behandlung. Davon benötigten durchschnittlich 46 Personen eine intensivmedizinische Behandlung, davon 24 Personen eine Behandlung mit Beatmung.

Die Corona-Pandemie sei aber noch lange nicht überstanden, betont die Ministerin. „Aber wir sind heute viel besser vorbereitet als Anfang März. Aus diesem Grund ist es möglich, den Schritt zu einem neuen Krankenhausalltag zu gehen und die stationäre Versorgung wieder stärker für Nicht-COVID-Patienten zu öffnen.“

Wiederaufnahme von elektiven Leistungen ab Mai 2020

Nutzung eines Teils der Krankenhauskapazitäten wieder für dringliche planbare Leistungen. Als besonders dringlich betrachtet wird die Versorgung von

  • Patientinnen und Patienten, bei denen eine Verschiebung der Behandlung zu einer Verkürzung der Lebenserwartung führen würde, auch im Verdachtsfall,
  • Patientinnen und Patienten, bei denen eine Verschiebung der Behandlung zu einer dauerhaften und unverhältnismäßigen Funktionseinschränkung führen würde, auch im Verdachtsfall,
  • Patientinnen und Patienten mit deutlich lebensqualitätseinschränkenden Symptomen.

Sofort erforderliche Behandlungsmöglichkeiten für die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten müssen jederzeit freigehalten werden

Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie dürfen noch nicht jegliche freigehaltenen Kapazitäten wieder für den Regelbetrieb genutzt werden. In den Brandenburger Krankenhäusern müssen nach wie vor sowohl Betten auf der „normalen“ Station als auch Intensivbetten, insbesondere mit Beatmung, als Reservekapazität zur Verfügung stehen:

  • Für die Behandlung intensivpflichtiger COVID-19 Patientinnen und Patienten wird ein fester Anteil in Höhe von mindestens 25 Prozent der Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit freigehalten.
  • Leerstände auf Normalstationen können bis auf mindestens 10 Prozent Reservekapazität für die Versorgung von nicht intensivpflichtigen COVID-19 Patientinnen und Patienten wieder mit planbaren Aufnahmen gefüllt werden.

Dynamische Steuerung der Belegung in den Krankenhäusern je nach aktuellem Infektionsgeschehen

Über diese grundsätzlichen Freihaltevorgaben hinaus sollen die Brandenburger Krankenhäuser in der Lage sein, innerhalb von 48 bis 72 Stunden weitere Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patientinnen und Patienten zu organisieren, wenn ein Anstieg der Reproduktionsrate bei den Infektionen dies erfordert. Hier gilt für alle Kliniken mit Intensivbehandlungsmöglichkeiten, dass weitere 20 Prozent ihrer Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen sollen.

Infektiologisches Management in den Krankenhäusern

Alle Öffnungen stehen unter dem Vorbehalt, dass das Krankenhaus organisatorische Maßnahmen trifft, um sowohl ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch ihre Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung mit COVID-19 schützen. In allen Fällen der Wiederaufnahme der Regelversorgung muss hausindividuell ein Maximum der Infektionsprävention auch in Bezug zur räumlichen Trennung der Behandlungsbereiche gewährleistet sein. Denn es ist wichtig, dass die COVID-19 Patientinnen und Patienten in abgetrennten Bereichen des Krankenhauses versorgt werden. Dabei ist auch das Personal entsprechend einzuteilen, um das Ausbreitungsrisiko zu minimieren.