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Ministerin Golze und Minister Markov informieren im Land zu den Themen Vorsorge und rechtliche Betreuung: “Verantwortung übernehmen für sich und andere“

- Erschienen am 29.10.2015 - Pressemitteilung 161/15

Sozialministerin Diana Golze und Justizminister Helmuth Markov starten am Montag, dem 2. November 2015, in Jüterbog die gemeinsame Veranstaltungsreihe “Verantwortung übernehmen für sich und andere - Fragen und Antworten zum Thema rechtliche Betreuung“. Mit dieser Veranstaltungsreihe, an der die regional tätigen anerkannten Betreuungsvereine beteiligt sind, werben die Ministerin und der Minister dafür, dass möglichst viele Menschen in Brandenburg selbstbestimmt Vorsorgemaßnahmen treffen. Mit der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung sowie der Patientenverfügung kann jeder für sich ganz persönliche Vorstellungen und Wünsche für den Fall der eigenen Hilfebedürftigkeit regeln.

Minister Dr. Helmuth Markov: „Ein Unglücksfall oder eine Erkrankung kann jeden treffen. So nahe uns die Partnerin, der Partner oder die Kinder auch stehen mögen, sie dürfen nicht ohne weiteres für uns handeln. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene für den Fall des Falles vorgesorgt und die eigenen Wünsche bereits formuliert haben.“

Ein weiteres wichtiges Anliegen beider Minister ist die Stärkung und Würdigung der ehrenamtlichen Betreuung. Auch in Fällen, in denen eine Anordnung der Betreuung durch das Gericht unerlässlich ist, sollen Menschen, die uneigennützig Aufgaben für ihre Betreuten wahrnehmen, unterstützt und gefördert werden.

Ministerin Diana Golze: „Die rechtliche Betreuung von Menschen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Wer sich dieser Aufgabe stellt, verdient nicht nur unsere höchste Anerkennung, sondern auch unsere Unterstützung. Begleitung, Beratung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen ist daher von größter Bedeutung. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die anerkannten Betreuungsvereine im Land Brandenburg.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Betreuungsvereine beraten im örtlichen Umfeld nicht nur ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im persönlichen Gespräch, sondern auch Vorsorgebevollmächtigte. Darüber hinaus beraten sie über die Erstellung von Vorsorgevollmachten und  Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie über Betreuungsalternativen.

Hintergrund:

Im Land Brandenburg standen Ende 2013 insgesamt 47.035 Menschen unter Betreuung. Zwar ist damit zum ersten Mal seit Jahren ein Rückgang von rechtlichen Betreuungen zu verzeichnen (1.578 rechtliche Betreuungen weniger als im Jahr 2012), aber weiterhin - dem bundesweiten Trend entsprechend - verbleibt die Gesamtanzahl der rechtlichen Betreuungen auf einem hohen Stand.

Brandenburg macht sich daher bundesweit mit anderen Ländern für ein engeres Zusammenwirken von Justiz- und Sozialressorts stark, um dadurch die Anzahl von rechtlichen Betreuungen weiter zu senken.

Durch den Vorrang des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung (§ 1897 Absatz 6 BGB) kommt den anerkannten Betreuungsvereinen im Netzwerk der rechtlichen Betreuung wesentliche Bedeutung zu. Über das Führen von Betreuungen hinaus haben sich diese rechtsfähigen Vereine für die Anerkennung als Betreuungsverein nach § 1908f BGB planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zu bemühen, diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden und zu beraten.

Der Auftakt der Veranstaltungsreihe wird am 2. November 2015 in Jüterbog, Kulturquartier Mönchenkloster, Mönchenkirchplatz 4, um 18:00 Uhr erfolgen.

Die weiteren Termine der Veranstaltungsreihe sind vorgesehen für den

4. November 2015 Potsdam
Oskar. DAS BEGEGNUNGSZENTRUM
Großer Saal
Oskar-Meßter-Straße 4-6
14480 Potsdam

16. November 2015 Cottbus
Stadthaus Cottbus
Ratssaal
Erich Kästner Platz 1
03046 Cottbus

23. November 2015 Brandenburg an der Havel
Katholische Kirchengemeinde „Heilige Dreifaltigkeit“
Pfarrsaal
Neustädtische Heidestraße 25
14776 Brandenburg an der Havel

Maria Strauß
Pressesprecherin

Marina Ringel
Pressesprecherin

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Ident-Nr
161/15
Datum
29.10.2015
Rubrik
Gesundheit , Soziales