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Brandenburger Vergabegesetz für öffentliche Aufträge: Kommission empfiehlt Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns auf 10,50 Euro

- Erschienen am 29.08.2018 - Presemitteilung 132/2018

Die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg soll um 1,50 Euro auf 10,50 Euro pro Stunde erhöht werden. Zudem wird dieser Betrag ab 01. Januar 2020 jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes erhöht. Auf diese Empfehlung hat sich die Brandenburger Mindestlohnkommission jetzt verständigt. Das teilte das Arbeitsministerium heute mit. Die Empfehlung wird über das Kabinett an den Landtag weitergeleitet. Für die Erhöhung muss das Vergabegesetz durch den Landtag geändert werden.

Das Brandenburgische Vergabegesetz trat Anfang 2012 in Kraft. Anfangs lag die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen von Land oder Kommunen bei 8 Euro. Die erste Erhöhung um 50 Cent auf 8,50 Euro wurde im Februar 2014 umgesetzt, die zweite und bislang letzte Erhöhung folgte zum 01. Oktober 2016 um weitere 50 Cent auf aktuell 9 Euro pro Stunde.

Die Brandenburger Mindestlohnkommission will im dritten Quartal 2020 erneut zusammenkommen.

Die Brandenburger Mindestlohnkommission ist ein 9-köpfiges unabhängiges Gremium. Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt ist in der Kommission nicht stimmberechtigt. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Lohnuntergrenze vorzulegen. Grundlage der Empfehlung sind die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg.