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Dilek Kolat und Günter Baaske zum neuen Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen: „Höhere Löhne für Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe“

- Erschienen am 29.08.2014 - Presemitteilung 081/2014

Für die Beschäftigten im Berliner und Brandenburger Sicherheitsgewerbe gibt es „deutliche Verbesserungen bei der Entlohnung und bei anderen Leistungen“, so Berlins Arbeitssenatorin Dilek Kolat und Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske. Hintergrund: Jüngst wurde im Bundesanzeiger die Allgemeinverbindlicherklärung von Kolat und Baaske veröffentlicht, mit der der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen vom 10. März für beide Länder für allgemeinverbindlich erklärt wird. 

Dem Vertrag zufolge steigen zum 1. Juli 2014 beispielsweise die Löhne der untersten Gruppe von 7,50 Euro auf 8,15 Euro, ab 1. Januar 2015 auf 8,60 Euro und ab 1. Januar 2016 auf 9,00 Euro. Ähnliche prozentuale Steigerungen gibt es auch in anderen Lohngruppen. Der Tarifvertrag sichert auch Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und regelt Urlaubsansprüche, so gibt es ab 01. Januar 2015 zwei Tage mehr Urlaub. 

Mit der Erklärung gilt der Tarifvertrag auch für Betriebe, die nicht den Landesgruppen Berlin und Brandenburg des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) angehören, und damit für etwa 20.000 Beschäftigte. Er gilt für Sicherheitsdienste und Kontroll- und Ordnungsdienste sowie für alle Einrichtungen, die im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes ausbilden; jedoch unter anderem nicht für Geld- und Werttransporte und Geldbearbeitungsdienste sowie Sicherheitsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz. Kolat und Baaske sind damit dem Vorschlag der Tarifausschüsse gefolgt, die in ihrer Sitzung am 30. Juli 2014 die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages empfohlen hatten. 

Dilek Kolat: „Gute Arbeit braucht gute Entlohnung. Ich bin der Empfehlung des Tarifausschusses, die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages zu erklären, gefolgt, um allen in diesem Gewerbe Beschäftigten auch weiterhin eine Entlohnung nach diesem aktuellen Tarifvertrag zu sichern. Nur so können noch unterhalb dieses Tarifniveaus stattfindendes Lohn- und Sozialdumping sowie Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten tariftreuer Unternehmen verhindert werden. Das Wach- und Sicherheitsgewerbe in der Region ist ein gutes Beispiel für eine vorbildliche Sozialpartnerschaft, in deren Rahmen es gelungen ist, das Entgeltniveau in dieser Branche in den letzten Jahren von z.T. unter sechs Euro pro Stunde auf ein inzwischen deutlich höheres Niveau zu entwickeln.“ 

Günter Baaske: „Ich begrüße sehr, dass es im Wach- und Sicherheitsgewerbe keine Lohnunterschiede zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Berlin und Brandenburg gibt. Dies sollte auch für andere Branchen Vorbild sein. Ich freue mich, dass mit diesem Tarifvertrag auch der künftige allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro überschritten wird. Das ist ein großer Schritt, da in dieser Branche sehr lange sehr schlecht gezahlt worden war.“ 

Hinweis:

Der vollständige Entgelttarifvertrag mit seinen Anhängen ist auf den Internetseiten des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg unter http://www.berlin.de/imperia/md/content/senarbeit/tarifregister/entgelttarifvertrag_mit_anlagen_10_03_2014.pdf?start&ts=1408957999&file=entgelttarifvertrag_mit_anlagen_10_03_2014.pdf einsehbar. Er kann auch im Tarifregister bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, eingesehen werden (montags, dienstags und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Während der Öffnungszeiten werden auch telefonisch Tarifauskünfte erteilt (030 9028-1457).

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Ident-Nr
081/2014
Datum
29.08.2014