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Familienministerin Golze: Neues Elterngeld Plus verbessert Vereinbarkeit von Beruf und Familie

- Erschienen am 29.06.2015 - Pressemitteilung 094/2015

Das neue Elterngeld Plus startet: Es kann für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, bei den kommunalen Elterngeldstellen beantragt werden. Das Elterngeld Plus unterstützt Elternpaare, die sich partnerschaftlich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern, zugleich aber schneller ins Berufsleben zurückkehren wollen. Brandenburgs Familienministerin Diana Golze ruft alle werdenden Eltern auf, sich über das Elterngeld Plus rechtzeitig zu informieren: „Es ist gut, wenn Mütter und Väter sich gleichermaßen um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Das stärkt vor allem Frauen den Rücken, die in der Arbeitswelt immer noch zu oft wegen der Kinderbetreuung bei Verdienst und Karrierechancen benachteiligt werden.“

Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Beginnen Mütter oder Väter bereits in diesen 14 Monaten in Teilzeit wieder zu arbeiten, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem Elterngeld Plus: Jetzt ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Damit können Eltern bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen.

Zusätzlich gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im ersten Quartal 2015 in Brandenburg insgesamt 22.994 Personen Elterngeld bezogen, davon waren 20.017 Frauen (87 Prozent) und 2.977 Männer (12,9 Prozent).

In Brandenburg sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Schwedt/Oder für die Bearbeitung der Elterngeldanträge zuständig.

Weitere Informationen im Internet unter www.elterngeld-plus.de.

Abbinder

Ident-Nr
094/2015
Datum
29.06.2015
Rubrik
Familie