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Hartwig-Tiedt besucht CAP-Markt Cottbus – Integrationsprojekt beschäftigt schwerbehinderte Menschen

- Erschienen am 29.04.2016 - Pressemitteilung 065/2016

Der CAP-Markt in Cottbus ist eines von landesweit 28 Integrationsprojekten, in denen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt besuchte heute den CAP-Markt Cottbus, wo sechs der insgesamt zwölf Beschäftigten schwerbehindert sind, und sprach mit der Geschäftsführerin Manuela Walter. Der CAP-Markt Cottbus wurde am 4. März 2010 eröffnet. Gesellschafter sind die Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand gGmbH. Der Name „CAP“ bezieht sich auf das Wort Handicap.

Sozialstaatssekretärin Hartwig-Tiedt sagte in Cottbus: „Integrationsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, die eine stetige arbeitsbegleitende Unterstützung benötigen. Dank ihres hohen gesellschaftlichen Engagements ermöglichen sie schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben. Integrationsunternehmen sind für die Inklusion unverzichtbar.“

In Brandenburg gibt es 28 Integrationsprojekte, in denen insgesamt 280 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Finanziell unterstützt werden Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Im vergangenen Jahr haben Brandenburger Betriebe 12,3 Millionen Euro Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen müssen, weil sie nicht die gesetzlichen Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderten Menschen besetzt haben.

Hartwig-Tiedt sagte: „In Integrationsprojekten arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen wie selbstverständlich erfolgreich zusammen. Damit füllen sie die Idee der Inklusion vorbildlich mit Leben aus.“

Die 28 Integrationsprojekte in Brandenburg teilen sich in 16 Integrationsunternehmen und 12 Integrationsabteilungen auf. Integrationsunternehmen sind normale, wirtschaftlich selbständige Betriebe, die sich am Markt behaupten müssen. Ihre Besonderheit ist ihr hohes soziales Engagement: 25 bis 50 Prozent ihrer Beschäftigten haben eine Schwerbehinderung, die ihre Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt  erschwert. Dazu zählen schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Integrationsabteilungen befinden sich innerhalb eines Unternehmens und sind rechtlich unselbständig. Hier werden mindestens sechs besonders betroffene schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt.

Integrationsprojekte können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten. Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) hat im Jahr 2015 Integrationsprojekte mit rund 1,5 Millionen Euro allein den besonderen Aufwand gefördert.

In Deutschland muss jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf fünf Prozent aller Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen – sogenannte Pflichtarbeitsplätze (§ 71 SGB IX „Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“). Ist diese Quote nicht erfüllt, muss das Unternehmen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen. Für die Erhebung der Ausgleichsabgabe ist das Integrationsamt zuständig. Die Mittel werden zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt.

In Brandenburg leben etwa 490.000 Menschen mit Behinderung. Davon sind über 333.000 schwerbehindert. Im April waren 5.755 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.

Weitere Informationen im Internet unter www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.251479.de.

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Ident-Nr
065/2016
Datum
29.04.2016
Rubrik
Soziales