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Coronavirus: Insgesamt 742 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst

Korrektur der bestätigten COVID-19-Fälle im Kreis OPR im Vergleich zur Meldung von Samstagabend um 11 Fälle nach unten

- Erschienen am 29.03.2020 - Pressemitteilung 094/2020

Aufgrund einer statistischen Doppelerfassung der Zahl für den Kreis Ostprignitz-Ruppin hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) die COVID-19-Statistik für das Land Brandenburg am Sonntagmorgen korrigiert: So sind nach aktuellem Meldestand in Brandenburg insgesamt 742 laborbestätigten Fälle an COVID-19 statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020). Innerhalb der letzten 24 Stunden hat sich diese Zahl laut LAVG-Statistik um 21 erhöht (Stand: 29.03.2020, 08:00 Uhr). Statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar; für die Bewertung der Corona-Lage ist die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Aktuell sind 50 Personen in stationärer Behandlung, davon werden elf künstlich beatmet.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Veränderung 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fäll
kumulativ ab 10. Kalenderwoche
Stand: 29.03., 08:00 Uhr

Stationäre Behandlung

verstorben

Barnim

 

65

4

 

Brandenburg a. d. Havel

 

14

 

 

Cottbus

 

29

1

 

Dahme-Spreewald

+1

60

3

 

Elbe-Elster

 

27

1

 

Frankfurt (Oder)

 

6

 

 

Havelland

+4

46

3

 

Märkisch-Oderland

 

71

5

 

Oberhavel

 

84

6

1

Oberspreewald-Lausitz

+4

18

 

 

Oder-Spree

+4

73

4

 

Ostprignitz-Ruppin

+1

12*

1

 

Potsdam

 

79

15

3

Potsdam-Mittelmark

+4

58

 

 

Prignitz

 

9

 

 

Spree-Neiße

 

40

1

 

Teltow-Fläming

+2

42

2

 

Uckermark

+1

9

4

 

Brandenburg gesamt

+21

742

50

4

* HINWEIS: Korrektur der bestätigten COVID-19-Fälle im Kreis OPR im Vergleich zur Meldung von Samstagabend um 11 Fälle nach unten.

Hinweis zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.