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Arbeitsschutzbericht 2017 veröffentlicht

Karawanskij: Beschäftigte vor Belastungen durch die Digitalisierung schützen

- Erschienen am 28.12.2018 - Presemitteilung 210/2018

In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt wird der Arbeitsschutz immer wichtiger. Das betonte Arbeitsministerin Susanna Karawanskij bei der Vorlage des Jahresberichtes der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg für das Jahr 2017. Karawanskij: „Die Beschäftigten werden sich zukünftig in einer Arbeitswelt orientieren müssen, die durch Digitalisierung, Globalisierung und zunehmende Flexibilisierung geprägt ist. Das stellt auch den Arbeitsschutz vor neue Herausforderungen. Gute Arbeitsbedingungen sind entscheidend für die Gesundheit der Beschäftigten, aber auch für den Erfolg neuer Technologien. Denn die Art der Nutzung digitaler Techniken entscheidet auch darüber, inwieweit die Digitalisierung von den Beschäftigten als Be- oder Entlastung wahrgenommen wird.“

Der jüngst vorgestellten Studie „Arbeit 4.0 in Brandenburg“ zufolge kann die Digitalisierung einerseits zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, indem körperlich schwere und psychisch belastende Arbeit zurückgeht, zudem mitunter Arbeit und Privatleben besser zu vereinbaren sind. Auf der anderen Seite steigen die Belastungen durch anonyme Mensch-Maschine-Interaktionen, durch die Möglichkeit stärkerer Leistungskontrolle mit Hilfe  der neuen Technik und oft auch durch längere und flexiblere Arbeitszeiten verbunden mit der Anforderung, ständig für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Karawanskij: „Die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen, das kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Die Arbeitgeber in Brandenburg tun gut daran, dies schon bei der Planung neuer Arbeitsverfahren zu berücksichtigen, mögliche Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen zur Prävention  arbeitsbedingter Erkrankungen, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung der Arbeitsorganisation einschließlich der Arbeitszeit, umzusetzen.. Die Arbeitsschutzverwaltung in Brandenburg muss sich auf die Veränderungen der Arbeitswelt einstellen und auch in Zukunft sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen.“

Die Arbeitsschutzverwaltung befasst sich zunehmend mit dem Schutz der Beschäftigten vor psychischer Fehlbelastung. Unter anderem hat das Arbeitsministerium eine Fachtagung zum Thema „Arbeit trifft Psyche: Belastungen reduzieren – Ressourcen stärken“ durchgeführt – mit überwältigender Resonanz. Die 170 Plätze im großen Konferenzsaal der Investitionsbank des Landes Brandenburg waren bis auf den letzten Platz besetzt, als es im Oktober 2017 um den Umgang mit psychischen Belastungen bei der Arbeit ging.

Auf Antrag Brandenburgs und weiterer Länder haben die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder bei ihrer Konferenz Anfang Dezember in Münster beschlossen, dass auch für innovative Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung Grenzen da gesetzt werden müssen, wo die Gesundheit der Beschäftigten dies erfordert. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die tägliche Höchstarbeitszeit und die ununterbrochene Ruhezeit.  

Im Jahr 2017 gab es insgesamt 26.499 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Brandenburg. Die Quote der meldepflichtigen Unfälle je 1.000 Erwerbstätige stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 23,8. Sie liegt damit weiterhin über der bundesweiten Quote von 21,6. In zwölf Fällen hatten die Unfälle einen tödlichen Ausgang (2016: 13).

Als mögliche Gründe für die höhere Unfallquote in Brandenburg nennt der Bericht die Betriebs- und Beschäftigtenstruktur mit anteilmäßig vielen Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen sowie die Überrepräsentanz von besonders gefahren- und unfallträchtigen Branchen wie der Land- und Forstwirtschaft und dem Baugewerbe. Auch sei die überwiegend kleinbetriebliche Wirtschaftsstruktur für den Arbeitsschutz in Brandenburg als eher ungünstig anzusehen.

Sowohl bundesweit als auch in Brandenburg ist die Quote der Arbeitsunfälle in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen. In Brandenburg hat sie sich halbiert. Noch im Jahr 1998 waren in Brandenburg 47,8 Arbeitsunfälle je 1.000 Erwerbstätige gemeldet worden.

Die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) kontrollierten im Jahr 2017 landesweit 3.514 Betriebe und 1.660 Baustellen. Insgesamt wurden dabei 16.082 Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen ermittelt und die Beseitigung der festgestellten Mängel veranlasst.

Die Abteilung Arbeitsschutz des LAVG ist im Land Brandenburg die für den Vollzug der staatlichen Vorschriften auf den Feldern der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der sicheren Technikgestaltung zuständige Behörde. Sie berät und überwacht die Betriebe bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und vollzieht den Arbeitsschutz vor Ort.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und informieren Arbeitgeber, Bauherren, Anlagenbetreiber und Betriebs- und Personalräte. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften nehmen sie Beschwerden u.a. von Beschäftigten auf und sorgen für einen rechtskonformen Zustand. Weitere Informationen auf der Internetseite www.lavg.brandenburg.de.

Der Arbeitsschutzbericht 2017 ist unter www.masgf.brandenburg.de als PDF-Datei zum Download eingestellt.