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Vierter Krankenhausplan: Gesundheitsministerin Nonnemacher übergibt neuen Feststellungsbescheid an die Brandenburgklinik Bernau

- Erschienen am 28.08.2021 - Presemitteilung 474/2021
Feststellungsbescheid für Brandenburgklinik

Im Anschluss an ihre Visite des Krankenhauses Märkisch-Oderland in Strausberg hat Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am heutigen Samstag (28. August) die Brandenburgklinik Bernau (Barnim) besucht und dort ebenfalls den neuen Feststellungsbescheid an die Einrichtung übergeben. Grundlage dafür ist der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg, der seit dem 1. August in Kraft ist. Mit dem Bescheid steigt die Gesamtbettenkapazität des Hauses gemäß der Bedarfsanalyse von 132 auf 143 vollstationäre Betten. Bei dem Besuch informierte sich die Ministerin über die Arbeit des Krankenhauses und die besonderen Herausforderungen in Pandemie-Zeiten.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Fachkrankenhäusern wie der Brandenburgklinik Bernau kommt eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund ihrer Spezialisierung müssen sie in ihrer jeweiligen Disziplin herausragend sein und haben deswegen auch ein viel größeres Einzugsgebiet. Mit dem Krankenhausplan ermöglichen wir diesen Kliniken einen bedarfsgerechten Ausbau ihrer Kapazitäten, um eine hochwertige Versorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger in allen medizinischen Bereichen sicherzustellen.“

Die Brandenburgklinik Bernau verfügt mit dem Neurologischen Rehabilitationszentrum Berlin-Brandenburg (NRZ) über ein Fachkrankenhaus für Neurologische Frührehabilitation im Versorgungsgebiet Uckermark-Barnim. Es befindet sich in privater Trägerschaft. Fachkrankenhäuser sind auf bis zu drei Fachgebiete spezialisiert und haben üblicherweise einen über das eigentliche Versorgungsgebiet hinausreichenden, zum Teil sogar landesweiten Versorgungsauftrag. Die Qualität der medizinischen Betreuung und Behandlung muss dafür so hoch sein, dass auch die schweren und schwersten Krankheitsfälle der jeweiligen Disziplin behandelt werden können. Fachkrankenhäuser sind gehalten, Kooperationen mit Kliniken anderer Versorgungsstufen einzugehen, um einen Wissenstransfer zu gewährleisten.

Mit dem Vierten Krankenhausplan wird die Gesamtbettenkapazität in der Brandenburgklinik entsprechend der Bedarfsanalyse von 132 auf 143 Betten angehoben.

Kai-Uwe Michels, Geschäftsführer der Brandenburgklinik: „Die Erweiterung der Kapazität ist ein wichtiger Schritt in der Region, um die Versorgung in der neurologischen Frührehabilitation nicht nur weiter aufrecht zu erhalten, sondern um der stetig steigenden Nachfrage zu begegnen. Der Bescheid ist für uns Anerkennung der geleisteten Arbeit und Vertrauen in die Klinik, vor allem aber in unsere wunderbaren multiprofessionellen Teams aus Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten, Psychologen und weiteren Berufsgruppen, die täglich unter erschwerten Corona-Bedingungen Großartiges leisten. Er ist zugleich Motivation, die ausgeweitete Versorgung in der Region Berlin-Brandenburg anzugehen. Dem Ministerium sind wir dankbar für die seit 1991 bestehende sehr gute Zusammenarbeit und für das Vertrauen in unser gemeinsames Wirken.“

Der Vierte Krankenhausplan wurde im Juni von der Landesregierung beschlossen und ist seit dem 1. August in Kraft. Mit dem Papier wurde Neuland beschritten, denn zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt. Ziel ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Im Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen. 22 davon befinden sich in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft.

Der Plan legt die Eckpfeiler der Krankenhausplanung für die nächsten Jahre fest. Er sieht eine Aufstockung der Gesamtbettenkapazität im Land gegenüber der Planung von 2017 von 16.896 auf 17.666 Betten vor. 15.694 dieser Betten sind vollstationär, 1.972 teilstationär.