Hauptmenü

Fragen und Antworten zum Beherbergungsverbot in Brandenburg auf der Webseite des LAVG

- Erschienen am 28.06.2020 - Pressemitteilung 293/2020

Für das Land Brandenburg gilt derzeit ein sogenanntes Beherbergungsverbot für spezielle Corona-Risikogebiete in Deutschland. Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsstätten, Camping- oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter oder Verpächterinnen und Verpächter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Räumlichkeiten dürfen seit dem 27. Juni 2020 bis zunächst zum 16. August 2020 keine Gäste aufnehmen aus Landkreisen, kreisfreien Städten oder entsprechend klar regional eingrenzbarer Teilgebiete, wenn dort in den letzten sieben Tagen vor der Anreise eine stark erhöhte Zahl von Infizierten zu verzeichnen war. Diese Zahl liegt bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche.

Stand 28. Juni gilt ein Beherbergungsverbot laut Robert Koch Institut nur für den Kreis Güterloh.

„Gerade jetzt, wo die Urlaubszeit beginnt, sind alle aufgefordert darauf zu achten, dass das Corona-Virus weiter eingedämmt wird, damit die wiedergewonnenen Freiheiten nicht aufs Spiel gesetzt werden und das Leben nach den Sommerferien so normal wie möglich nicht nur in Kitas und Schulen wieder starten kann. Wie fragil die Situation noch ist, zeigen uns neue Corona-Hot-Spots in Deutschland. Wir haben uns darum dazu entschlossen, dass Gäste aus solchen Gegenden in Brandenburg vorübergehend nicht aufgenommen werden können“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

Für wen dieses Verbot gilt, welche Ausnahmen es gibt und was Anbieter von Ferienwohnungen zu beachten haben - Fragen und Antworten dazu finden Sie auf der Website des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit