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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: 21 Angebote in Brandenburg

- Erschienen am 28.05.2018 - Pressemitteilung 078/2018

Zu allen Fragen der Teilhabe können sich Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte kostenlos und bundesweit bei der sogenannten „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (kurz: EUTB) beraten lassen. Grundlage ist das Bundesteilhabegesetz, das seit Anfang 2018 die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt. Auch im Land Brandenburg gibt es bereits 21 Beratungsangebote der EUTB: In Cottbus, Forst (Lausitz), Potsdam, Rathenow, Brandenburg an der Havel, Bad Belzig, Frankfurt (Oder), Seelow, Zossen, Eisenhüttenstadt, Schwedt/Oder, Bernau, Oranienburg, Neuruppin und Wittenberge. Alle Adressen und Kontaktdaten sind auf dem Internetportal www.teilhabeberatung.de veröffentlicht. Morgen (29. Mai 2018) findet im Sozialministerium in Potsdam eine Informations- und Vernetzungsveranstaltung zur unabhängigen Teilhabeberatung im Land Brandenburg statt.

Sozialministerin Diana Golze wird die Veranstaltung eröffnen. Sie sagt: „Das Bundesteilhabegesetz ist ein sehr komplexes Regelwerk. Aber für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sowie für die Einrichtungen und Leistungserbringer ist es wichtig zu erfahren, was die neuen gesetzlichen Regelungen für sie bringen. Denn nur wer gut informiert ist, kann wichtige und notwendige Hilfen in Anspruch nehmen, die den Alltag erleichtern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird helfen, dass Menschen mit Behinderungen besser selbstbestimmt leben können. Es ist ein ganz klarer Wunsch und Anspruch Brandenburgs, dass sich das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderungen überall in der Gesellschaft etabliert.“

Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ informiert zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben oder wie man eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragt. Die Beratung ist unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, und kostenfrei. Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

In Brandenburg leben rund 450.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 325.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung.