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Trotz guter Arbeitsmarkt-Zahlen: Ältere Arbeitslose und Alleinerziehende brauchen Unterstützung

- Erschienen am 28.05.2014 - Pressemitteilung 051/2014

Niedrigster Stand der Arbeitslosigkeit in Brandenburg seit 1990: Im Mai lag die Quote bei 9,3 Prozent und ist damit zum April um 0,3 und zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte gesunken. 123.818 Personen waren arbeitslos gemeldet, davon 55.702 Frauen. Das sind gegenüber April insgesamt 4.162 und gegenüber dem Vorjahr sogar 7.720 Arbeitslose weniger. Arbeitsminister Günter Baaske: „Die Entwicklung am Brandenburger Arbeitsmarkt bleibt gut. Aber vor allem ältere Arbeitslose und Alleinerziehende brauchen weiterhin besondere Unterstützung, um wieder eine Arbeit zu finden. Sie profitieren kaum vom Aufschwung am Arbeitsmarkt.“

In Brandenburg sind 49.615 arbeitslos gemeldete Menschen 50 Jahre und älter. Im Vergleich zum Vormonat hat sich ihre Zahl um 1.199 Frauen und Männer verringert, im Vorjahresvergleich ist die Zahl der älteren Arbeitslosen um 973 zurückgegangen. Bei den Arbeitslosen über 55 Jahren ist jedoch eine Zunahme von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen. Von den insgesamt 51.507 Langzeitarbeitslosen sind rund die Hälfte ältere Arbeitslose.

Baaske: „Brandenburg unterstützt seit März mit einem neuen Förderprogramm verstärkt ältere Arbeitslose und Alleinerziehende, da sie häufiger Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Knapp zehn Wochen nach dem Start profitieren von der Maßnahme bereits über 180 arbeitslose Frauen und Männer, davon 150 im Alter von über 50 Jahren.“

Mit dem neuen Förderprogramm erhalten Arbeitgeber mit einem Lohnkostenzuschuss einen finanziellen Anreiz, ältere Arbeitslose ab 50 Jahren und arbeitslose Alleinerziehende einzustellen. Dafür stehen 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bis März 2015 zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm werden bis zu 75 Prozent des Lohns, maximal 2.500 Euro pro Monat, für die Dauer von mindestens einem halben bis längstens zum Programmende im März 2015 übernommen. Arbeitgeber können Förderanträge bis Ende September 2014 einreichen. Die Beschäftigung muss mindestens sechs Monate über die Förderdauer hinaus fortgeführt werden und eine Arbeitswoche von mindestens 30 Stunden haben. Um die Förderung zu bekommen, müssen die Arbeitgeber einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro zahlen.

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Ident-Nr
051/2014
Datum
28.05.2014