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Coronavirus: Insgesamt 747 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg, vierter Verstorbener

- Erschienen am 28.03.2020 - Pressemitteilung 092/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 51 erhöht. Damit gibt es derzeit insgesamt 747 Menschen in Brandenburg, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden (Stand: 28.03.2020, 16:00 Uhr). 50 Personen sind in stationärer Behandlung, davon werden elf künstlich beatmet. Zudem müssen wir leider einen vierten an COVID-19 Verstorbenen verzeichnen. Es handelt sich um einen 78-jährigen Potsdamer mit Vorerkrankung.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Veränderung 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle
Stand: 28.03., 16:00 Uhr

Stationäre
Behandlung

verstorben

Barnim

+5

65

4

 

Brandenburg a. d. Havel

 

14

 

 

Cottbus

 

29

1

 

Dahme-Spreewald

+1

60

3

 

Elbe-Elster

 

27

1

 

Frankfurt (Oder)

 

6

 

 

Havelland

+4

42

3

 

Märkisch-Oderland

+1

71

5

 

Oberhavel

+15

84

6

1

Oberspreewald-Lausitz

+2

16

 

 

Oder-Spree

+4

73

4

 

Ostprignitz-Ruppin

+12

23

1

 

Potsdam

 

79

15

3

Potsdam-Mittelmark

+4

58

 

 

Prignitz

 

9

 

 

Spree-Neiße

 

40

1

 

Teltow-Fläming

+2

42

2

 

Uckermark

+1

9

4

 

Brandenburg gesamt

+51

747

50

4

 

Hinweis zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden, das sie seinerseits spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben.