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Zukunftstag 2019 - Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen bei Ausbildung und Beruf

- Erschienen am 28.03.2019 - Pressemitteilung 047/2019

Der Zukunftstag 2019 für Mädchen und Jungen in Brandenburg bietet heute Jugendlichen wieder eine tolle Möglichkeit, sich landesweit in Betrieben, Einrichtungen und Behörden über verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. „Die Berufschancen werden immer besser, der Fachkräftebedarf steigt in fast allen Branchen. Nachwuchskräfte werden gesucht“, sagte Arbeitsministerin Susanna Karawanskij heute in Potsdam. Auch junge Menschen mit Behinderungen wünschen sich einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Für sie gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote, die ihnen gute Ausbildungs- und Berufschancen bieten.

Arbeits- und Sozialministerin Karawanskij: „Wir erleben in Lebensbereichen wie Schule und Beruf leider immer wieder, dass Menschen nur aufgrund ihrer Behinderung automatisch von ihrem Umfeld weniger zugetraut wird. Aber es sind gerade ‚schwerbehinderte‘ Menschen, die nicht nur gut ausgebildet, sondern auch hoch motiviert sind. Arbeitgeber müssen ihnen eine Chance geben, sich in der Praxis zu bewähren. Es muss normal sein, dass junge Menschen mit und ohne Behinderungen in Betrieben und Verwaltungen gemeinsam ausgebildet werden. Arbeitgeber lernen so ihre Auszubildenden am besten kennen und schätzen. Gleichzeitig erhöhen sich für die Auszubildenden die Übernahmechancen. Junge Menschen mit Behinderungen, die eine betriebliche Ausbildung absolviert haben, haben deutliche bessere Chancen, anschließend einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu bekommen. Falls dafür Arbeitsplätze behindertengerecht umgebaut werden müssen, gibt es dafür finanzielle Unterstützung.“

Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) fördert die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit verschiedenen Maßnahmen. LASV-Präsidentin Liane Klocek erklärte: „Das Integrationsamt und die in seinem Auftrag tätigen Integrationsfachdienste unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen beim Übergang aus der Schule in den Beruf. Pro Schuljahr begleiten wir rund 660 Schülerinnen und Schüler in drei Jahrgangsstufen. Dafür haben wir geschultes Fachpersonal, das gemeinsam mit den Jugendlichen je nach sonderpädagogischen Förderbedarf eine möglichst passgenaue betriebliche Ausbildung oder beispielsweise Alternativen zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, kurz WfbM, suchen. Denn wir wissen, dass der Übergang  aus einer WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt sehr viel schwieriger ist. Für 20 bis 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf ,Geistige Entwicklung‘ können wir eine Alternative zu einer Beschäftigung in einer WfbM finden.“

Im Land Brandenburg leben rund 5.000 schwerbehinderte Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren. Bei der Bundesagentur für Arbeit sind aktuell insgesamt rund 4.500 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, das sind gut fünf Prozent aller gemeldeten Arbeitslosen.

Ein zentraler Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderung bei der Berufswahl ist die Bundesagentur für Arbeit. Diese verfügt zum Beispiel über spezielle Reha-Berater für Menschen mit Behinderung sowie über einen Arbeitgeberservice (Internet: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen).

Einen guten Überblick der möglichen Unterstützungen für Arbeitgeber enthält die gemeinsame Broschüre der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (Internet: https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c9804i/index.html).

Hintergrund

Schwerbehinderte Menschen werden bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Arbeitssuche in Brandenburg besonders unterstützt. So haben das Sozialministerium, die Bundesagentur für Arbeit und das LASV im Dezember 2017 die Kooperationsvereinbarung „Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb“ unterzeichnet, mit der bis zum Jahr 2021 u.a. mindestens 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen mit einer Schwerbehinderung geschaffen und der Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden sollen.

Förderprogramme des Arbeitsministeriums wie z.B. die ESF-Richtlinie „Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ und das Landesprogramm „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ bieten konkrete Unterstützung – sowohl für die ausbildenden Betriebe als auch für jungen Menschen mit Behinderungen. Seien es die Servicestellen Verbundausbildung, die bei der Einmündung auch von jungen Menschen mit Behinderungen in Verbundausbildung behilflich sind, oder die sozialpädagogische Begleitung im Rahmen der Assistierten Ausbildung, die bedarfsbezogen von der Ausbildungsvorbereitung bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in Anspruch genommen werden kann.

Mehr jungen Menschen mit Behinderungen eine inklusive Ausbildung zu ermöglichen ist auch erklärtes Ziel des „Brandenburgischen Ausbildungskonsens“. Der Ausbildungskonsens ist ein Teil der Brandenburger Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Landesregierung. Die Partner wirken gemeinsam auf eine Verbesserung des Angebots betrieblicher Ausbildungsstellen für junge Menschen mit Behinderungen hin. Die betriebliche Ausbildung kann dabei sowohl im Rahmen der regulären Ausbildung erfolgen als auch in theoriereduzierten, sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen, die nach Abschluss auf eine Regelausbildung angerechnet werden können.